An einem kleinen runden Tisch sitzen zwei Frauen, von denen die Hände und ein Teil der Beine zu sehen sind.

Zeugenbetreuung

Stand 09.07.2020

Sie haben eine Ladung zur Zeugenaussage erhalten

Sie möchten sich einen Überblick über Ihre Rechte und Pflichten als Zeugin/Zeuge verschaffen?
Sie sind Opfer einer Tat, die Gegenstand der Verhandlung ist?
Sie haben einfach Angst?
Sie haben Fragen zum Ablauf einer Gerichtsverhandlung und möchten beispielsweise wissen, wie eine Zeugenvernehmung verläuft?
Sie möchten zum Gerichtssaal begleitet werden?
Sie müssen aus persönlichen Gründen Ihr Kind / Ihre Kinder zum Gericht mitbringen und brauchen für die Dauer Ihrer Vernehmung eine Betreuungsperson?
Ihr Kind soll als Zeuge vernommen werden?

Das Amtsgericht Biedenkopf steht Ihnen jederzeit für solche Fragen unkompliziert vor Ort zur Verfügung. Ein entsprechend geschulter Mitarbeiter informiert, unterstützt und berät Zeugen (kostenlos), wenn diese vor das Amtsgericht geladen wurden. Sie haben die Möglichkeit, schon einige Tage vor dem Gerichtstermin mit der Zeugenbetreuung Kontakt aufzunehmen. Sie erhalten dann nähere Informationen oder können zum Beispiel das Mitbringen Ihres Kindes / Ihrer Kinder ankündigen. Ein kindgerechtes Spielzimmer steht zur Verfügung. Ein unmittelbarer Kontakt zu dem zuständigen Richter oder Rechtspfleger findet bei der Zeugenbetreuung in der Regel nicht statt.

Zeugenbetreuung

Rufen Sie uns an:

Herr Justizhauptsekretär Thomas Böhle
Telefon: +49 6461 7002 - 23

Frau Amtsrätin Katja Honndorf
Telefon: +49 6461 7002 - 0

Hinweis für Verfahrensbeteiligte

Ladungen

Die schriftliche Ladung ist bis zum Termin aufzubewahren. Aus ihr ist die Raumnummer, Uhrzeit etc. zu entnehmen.

Erstattung von Auslagen

Als Zeuge/Zeugin erhalten Sie ihre Auslagen erstattet. Diese können unter Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung, die Sie im Termin von dem Richter erhalten, im Erdgeschoss des Hauptgebäudes bei der Gebührenanweisungsstelle in Zimmer 13 in Empfang genommen werden.