Der Name der Stadt Kirchhain taucht schon im 13. Jahrhundert in der Geschichte des Deutschen Ordens und danach immer wieder in der hessischen Geschichte auf. Die Stadt, die bereits vor diesem Zeitpunkt hessischer Amtssitz gewesen war, wurde auf Grund des Organisationsedikts vom 29. Juni 1821, durch das Verwaltung und Rechtspflege voneinander getrennt wurden, Verwaltungsmittelpunkt des aus den Amtsbezirken Amöneburg, Kirchhain, Neustadt und Rauschenberg gebildeten Kreises und gleichzeitig Sitz eines Justizamtes.
Kreisstadt blieb Kirchhain über das Ende Kurhessens im Jahre 1866 hinaus auch in Preußen. Erst im Jahre 1932 wurde der Kreis Kirchhain zusammen mit zahlreichen anderen kleineren preußischen Landkreisen mit dem Ziel einer Vereinfachung und Verbilligung der allgemeinen Verwaltung aufgelöst und dem Kreis Marburg angegliedert.
Aus dem Justizamt wurde 1867 im Rahmen der Neuorganisation der Justiz durch Preußen das Amtsgericht Kirchhain. Sein Zuständigkeitsbereich wurde durch die Einbeziehung der Bezirke der aufgelösten Amtsgerichte Amöneburg und Rauschenberg (1932) und Neustadt (1943) erheblich erweitert. Dagegen hatte die vorübergehende Zugehörigkeit des Gemündener Bezirks (1945 - 1973) und eines Teiles des Homberger Bezirks (1968 - 1973) zu Kirchhain keinen Bestand.
Der Amtsgerichtsbezirk hat heute über 55.000 Gerichtseingesessene. Vor hundert Jahren waren es rund 7.000 gewesen.
Das Justizamt Kirchhain residierte bis zu seiner Aufhebung im Jahre 1867 in dem dreistöckigen Fachwerkhaus mit der heutigen Straßenbezeichnung Borngasse 33 (Ecke Mühlgasse), in dem sich auch die Wohnung des Justizbeamten befand.
In demselben Gebäude nahm 1867 das Amtsgericht Kirchhain, das die Rechtsnachfolge des Justizamtes antrat, seine Tätigkeit auf. Es blieb bis zum Jahre 1932 Gerichtssitz und Richterwohnung.
Als im Jahre 1932 das Landratsamt Kirchhain aufgelöst wurde, wurde dessen stattliches im Jahre 1890 erbautes Dienstgebäude der Justizverwaltung überlassen und dem Amtsgericht Kirchhain als neue Unterkunft zugewiesen. Bereits im Oktober 1932 konnte das Grundbuchamt, die Vormundschafts- und die Immobilarzwangsvollstreckungsabteilung in das neue Gerichtsgebäude verlegt werden. Im Jahre 1933 folgten auch die übrigen Abteilungen des Amtsgerichts. In diesem Jahr konnte auch der Richter die ehemalige Landratsdienstwohnung übernehmen.
Bis über den zweiten Weltkrieg hinaus blieb die räumliche Situation unverändert. Während der Nachkriegsjahre mussten sich in Anbetracht der allgemeinen Wohnungsnot zwei Richter die Richterwohnung teilen.
Dann machten die Vergrößerung des Amtsgerichtsbezirk und die damit verbundene Personalvermehrung es erforderlich, die gesamte Richterwohnung im ersten Stockwerk des Hauses ebenso wie die Wachtmeisterwohnung im Souterrain aufzuheben, umzubauen und ihre Räume einer dienstlichen Verwendung zuzuführen. Dabei wurde auch der dringend notwendige zweite Sitzungssaal geschaffen.
Um weitere zusätzliche Arbeitsräume zu gewinnen, wurde außerdem Mitte der siebziger Jahren ein Teil des Dachgeschosses ausgebaut. Damit konnte das Gebäude auch mit den Aufgaben des Gerichts Schritt halten, als diesem 1977 das Familiengericht für die Amtsgerichtsbezirke Kirchhain und Schwalmstadt angegliedert wurde.
Das ehemalige Justizamts- bzw. Amtsgerichtsgebäude in der Borngasse befindet sich heute in Privathand und dient als Wohn- und Geschäftshaus.