Menschen im Gegenlicht gehen auf einer Straße.

Zuständigkeit

Örtliche Zuständigkeit

Der Bezirk des Amtsgerichts Kirchhain umfasst die folgenden Städte und Gemeinden:

Erweiterte Zuständigkeit in Familiensachen

Das Amtsgericht Kirchhain ist als Familiengericht auch zuständig für den Bezirk des Amtsgerichts SchwalmstadtÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Weitere Zuständigkeiten

Auf Grund von Zentralisierungen einiger Sachgebiete ist das Amtsgericht Kirchhain nicht mehr zuständig für:

  • Mahnsachen
  • Insolvenzsachen
  • Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregistersachen
  • Partnerschaftsregistersachen.

Für die obigen Sachgebiete sind die unten stehenden Amtsgerichte zuständig, es wird gebeten, sich direkt an diese zu wenden:

  • Zuständigkeit für Mahnsachen
     Amtsgericht Hünfeld - Mahnabteilung - 
    Stiftstrasse 6, 36088 Hünfeld
    Telefon: +49 6652 600 - 01
     
  • Zuständigkeit für Insolvenzsachen
    Amtsgericht Marburg - Insolvenzgericht -
    Universitätsstr. 48, 35037 Marburg
    Telefon: +49 6421 290 - 0
     
  • Zuständigkeit für Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregistersachen
    Amtsgericht Marburg - Registergericht -
    Universitätsstr. 48, 35037 Marburg
    Telefon: +49 6421 290 - 0
     
  • Zuständigkeit für Partnerschaftsregistersachen
    Amtsgericht Frankfurt am Main - Registergericht - 
    Gerichtsstr. 2, 60313 Frankfurt am Main
    Telefon: +49 69 1367 - 2535 oder
    Telefon: +49 69 1367 - 6106