Obere Hälfte einer Justitia-Statue.

Aufgaben

Die Geschäfte des Amtsgerichts Marburg erledigen:

  • 17 Richterinnen und Richter
  • 18 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger
  • 5 Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher
  • 48 Beamtinnen und Beamte im mittleren Dienst bzw. Angestellte
  • 4 Wachtmeisterinnen und Wachtmeister.

Die Richter und Rechtspfleger des Gerichtes sind im Rahmen ihrer Rechtsprechungsaufgaben unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen (Art. 97 Abs. 1 GG).

Durch zahlreiche Zuständigkeitserweiterungen in den letzten Jahren haben die Amtsgerichte heute eine umfassende Zuständigkeit auf fast allen Rechtsgebieten.

  • In Zivilsachen ist das Amtsgericht die erste Instanz für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 5.000,00 Euro.
  • In Wohnraummietsachen und Streitigkeiten nach dem Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht besteht diese Wertgrenze nicht.
  • In Strafsachen ist das Amtsgericht zuständig, wenn eine Freiheitsstrafe nicht über vier Jahre zu erwarten und nicht mit einer Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung zu rechnen ist. Weiter entscheidet das Amtsgericht über den Erlass von Haftbefehlen und Maßnahmen im Rahmen des Ermittlungsverfahrens.
  • Das Familiengericht entscheidet unabhängig vom Streitwert in allen Sachen betreffend Scheidung, Sorgerecht, Umgang, Unterhalt und sonstige Streitigkeiten zwischen Ehegatten und zwischen geschiedenen Eheleuten.
  • Die Betreuungsabteilung ist insbesondere für die Bestellung und Überwachung von Betreuerinnen und Betreuern und für Unterbringungssachen zuständig.
  • In der Nachlassabteilung werden die öffentlichen Aufgaben im Zusammenhang mit einem Erbfall wahrgenommen, wie zum Beispiel Testamentshinterlegung und Erteilung von Erbscheinen.
  • Die Insolvenzabteilung bearbeitet Verfahren nach deutschem und europäischem Insolvenzrecht.
  • In der Grundbuchabteilung werden insbesondere Anträge bearbeitet, die sich auf Eintragungen, Löschungen und Veränderungen im Grundbuch beziehen.
  • Das Handelsregister A und B sowie das Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregister werden in der Registerabteilung geführt.
  • Darüber hinaus ist das Amtsgericht für weitere Aufgaben, insbesondere in der Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Beratungshilfe zuständig.

Das Amt der Datenschutzbeauftragten wird von Frau Amtsrätin Brühl ausgeübt.