Umrisse von Frauen und Männern im Gegenlicht in einem Raum mit hohen Fenstern.

Besuch von Gerichtsverhandlungen

Einzelpersonen können ohne Anmeldung an den Verhandlungen teilnehmen
Sofern Gruppen an Gerichtsverhandlungen teilnehmen, sollte immer eine vorherige telefonische Terminabsprache erfolgen.

Hauptverhandlungen in Strafsachen

Hauptverhandlungen in Strafsachen finden nahezu täglich statt.
Die Sitzungssäle können nur eine begrenzte Anzahl von Zuschauern aufnehmen. Es ist daher dringend ratsam, rechtzeitig vor einem beabsichtigten Besuch Kontakt mit dem Gericht aufzunehmen. Insbesondere sind Gruppenbesuche unbedingt vorher anzumelden. Eine Gruppe kann maximal aus 30 Personen bestehen.
Die Gruppen können bei den zuständigen Serviceeinheitsmitarbeitern der Strafabteilung angemeldet werden.
Telefon: +49 6421 290 - 345
Dort werden Sie die notwendigen Auskünfte erhalten. Da Hauptverhandlungen länger im Voraus terminiert werden, kann es zu Terminverlegungen kommen. Es ist daher ratsam, etwa 2 bis 3 Tage vor einem Termin telefonisch nachzufragen, ob die Sitzung stattfindet.

Verhandlungen in Zivilsachen

Terminabsprachen können unter Telefon: +49 6421 290 - 392 oder +49 6421290 - 396 vorgenommen werden.
Verhandlungen in Zivilsachen finden ebenfalls nahezu täglich statt.

Zwangsversteigerungstermine

Terminabsprachen können unter Telefon: +49 6421 290 - 326 oder unter +49 6421 290 - 333 vorgenommen werden.
Zwangsversteigerungstermine finden immer nur mittwochs statt.
Der Sitzungssaal hat 30 Zuschauerplätze. Da jedoch für Bietinteressenten Plätze bereit gehalten werden müssen, können Gruppen von höchstens 20 Personen an den Terminen teilnehmen.