Im Rahmen ihrer Zuständigkeit arbeiten sie vom Gericht unabhängig und erledigen ihre Aufträge nach eigenem Ermessen. Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher haben keine eigenen Diensträume im Amtsgericht. Es finden aber einmal in der Woche Sprechstunden mit den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern statt.
Sämtliche Aufträge an die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher müssen an das
Amtsgericht Marburg, Gerichtsvollzieherverteilerstelle
Universitätsstrasse 48, 35037 Marburg
Telefon: +49 6421 290 - 300
Telefax: +49 6421 290 - 393
gerichtet werden. So ist sichergestellt, dass auch im Vertretungs- und Krankheitsfall der Auftrag zeitnah bearbeitet werden kann. Der Auftrag wird danach in der Gerichtsvollzieherverteilerstelle an die zuständige Gerichtsvollzieherin bzw. den zuständigen Gerichtsvollzieher weitergeleitet. Von dort werden auch Fragen zur Zuständigkeit beantwortet.