Mann schreibt auf einem Blatt Papier.

Rechtsreferendarausbildung

Der Präsident des Landgerichts Marburg ist Dienstvorgesetzter der dem Bezirk des Landgerichts Marburg zugewiesenen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare während der Ausbildung in den Pflichtausbildungsstellen nach § 29 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 4 des Juristenausbildungsgesetzes (Zivilrechts-, Strafrechts- und Anwaltsstation) und leitet die Ausbildung als untere Ausbildungsbehörde.

Ausbildungsleiter und richterlicher Referent:
Richter am Landgericht Raab

Klausurenarbeitsgemeinschaften

Wichtiger Hinweis:
Eventuell dienstlich notwendige Raum- und Terminsänderungen werden ausschließlich im Landgericht Marburg – per Aushang- und an die jeweilige Arbeitsgemeinschaftssprecherinnen oder Arbeitsgemeinschaftssprecher per E-Mail bekannt gegeben.

Klausurenarbeitsgemeinschaft „Öffentliches Recht“

Leiter: Leitender Rechtsdirektor Ersfeld 
(RP Gießen, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Fachbereich Rechts- und Kommunalaufsicht)

Die Klausuren werden jeweils mittwochs um 08:30 Uhr im Landgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg geschrieben. 

Die dazugehörigen Besprechungen finden jeweils mittwochs und freitags um 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr im Landratsamt, Im Lichtenholz 60 in 35043 Marburg-Cappel statt.

Klausuren-Arbeitsgemeinschaft „Strafrecht, Zivilrecht I, II und III, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht"

Leiterin: Direktorin des Amtsgerichts Wagner (Zivilrecht I, II und III, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht)
Leiter:    Oberstaatsanwalt Ungefuk (Strafrecht)

Die Klausuren werden jeweils dienstags um 08:30 Uhr im Landgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg geschrieben. 

Die dazugehörigen Besprechungen finden jeweils donnerstags um 16:00 Uhr in der ehemaligen Südpost, Universitätsstraße 50 in 35037 Marburg statt.

Freiwillige familienrechtliche Arbeitsgemeinschaft

Seit dem Jahre 2011 wird beim Landgericht Marburg einmal jährlich - vorzugsweise im Frühjahr - eine freiwillige familienrechtliche Arbeitsgemeinschaft durchgeführt, sofern die vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllt werden. 

An der freiwilligen familienrechtlichen Arbeitsgemeinschaft müssen mindestens acht und dürfen höchstens 20 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare teilnehmen.

„Die familienrechtliche Arbeitsgemeinschaft soll der Vorbereitung einer familienrechtlichen Berufstätigkeit dienen.“

Alle eingehenden Anmeldungen sind zwar grundsätzlich freiwillig, sollten aber zugleich auch
als verbindlich angesehen werden, so dass die freiwillige familienrechtliche
Arbeitsgemeinschaft von Anfang bis Ende durchgeführt werden kann.