Grundbuchamt im Amtsgericht Idstein

Die Zuständigkeit in Grundbuchsachen richtet sich nach Gemarkungen.

Einsichtnahme in das Grundbuch und Auszüge aus dem Grundbuch

Das Grundbuch ist nicht öffentlich und kann nur von solchen Personen eingesehen werden, die ein berechtigtes Interesse darlegen können (insbesondere Eigentümer, Berechtigte, Gläubiger oder deren jeweilige Bevollmächtigte sowie Notare).

Diejenigen, die ein berechtigtes Interesse darlegen können, können auch Ausdrucke aus dem Grundbuch oder Abschriften aus der Grundakte erhalten. Grundbuch­ausdrucke in einfacher oder beglaubigter Form (für 10,00 EUR bzw. 20,00 EUR je Ausdruck) oder Abschriften aus der Grundakte (für 0,50 EUR je Seite) werden auf­grund eines (formlosen) schriftlichen Antrages erstellt.

Der unterschriebene Antrag kann wie folgt beim hiesigen Grundbuchamt eingereicht werden:

Per Post an: 
Amtsgericht Idstein, Grundbuchamt, Gerichtsstraße 1, 65510 Idstein
Per Fax an: +49 611 327 500 170

Anträge können auch an der Pforte abgegeben oder in den Behörden-Briefkasten am Haupteingang eingeworfen werden.

Wir raten dazu, einen Grundbuchauszug direkt bei dem Grundbuchamt des zustän­digen Amtsgerichts und nicht über einen Internetanbieter zu bestellen. Diese Dienst­leister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag des Grundbuchamts!

Sprechzeiten

Die Einsicht in das elektronische Grundbuchblatt und in Grundakten oder sonstige Anliegen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Dies verhindert längere Wartezeiten und dient Ihrem Interesse an einer zügigen und effektiven Be­arbeitung Ihrer Anliegen und erspart ggf. ein nochmaliges Erscheinen.

Die Einsicht in das elektronische Grundbuchblatt ist während der gesamten Dienst­stunden gestattet. Für die Einsicht in Grundakten oder sonstige Anliegen gelten grundsätzlich die allgemeinen Sprechzeiten von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Abweichende Termine können mit der jeweils zuständigen Serviceeinheit vereinbart werden.

Für Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte zunächst entweder telefonisch an die jeweils zuständige Serviceeinheit oder senden Sie unter Angabe von Gemarkung und Blattnummer eine Mail an:

grundbuchamt@ag-idstein.justiz.hessen.de

Notieren Sie in der Mail bitte auch eine Telefonnummer, unter der Sie für einen Rückruf erreichbar sind.

Formulare

Für Anträge auf Grundbuchauszüge, Namensberichtigung, Löschungen in Abt. II und III sowie für die Grundbuchberichtigung nach Erbfall stehen Ihnen unter Formulare und Merkblätter des Amtsgerichts Idstein im Abschnitt Grundbuch vorbereitete Formulare zur Verfügung.

Beliebiges Formular, auf dem ein Kugelschreiber liegt.

AG Idstein

Formulare und Merkblätter

Wir stellen Formulare und Merkblätter aus verschiedenen Rechtsgebieten zum Herunterladen zur Verfügung.