Menschen im Gegenlicht gehen auf einer Straße.

Zuständigkeit

Örtliche Zuständigkeit

Das Amtsgericht Rüdesheim am Rhein ist örtlich zuständig für folgende Gebiete:

  • Stadt Lorch mit den Ortsteilen Ransel, Wollmerschied, Espenschied und Lorchhausen
  • Stadt Rüdesheim am Rhein mit den Ortsteilen Aulhausen, Assmannshausen, Eibingen und Presberg
  • Stadt Geisenheim mit den Ortsteilen Marienthal, Stephanshausen, Johannisberg
  • Stadt Oestrich-Winkel mit den Ortsteilen Hallgarten, Mittelheim, Winkel und Oestrich
  • Stadt Eltville am Rhein mit den Ortsteilen, Erbach, Hattenheim, Martinsthal, Rauenthal
  • Gemeinde Kiedrich

Zuständigkeit in Insolvenzssachen, für Handels- und Genossenschaftsregister sowie für Vereine

Das zuständige Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Wiesbaden. Dieses ist auch das zentrale Registergericht für Handels- und Genossenschaftsregister sowie die Vereine. Auszüge aus den Registern können am Amtsgericht Rüdesheim am Rhein gegen Vorkasse gefertigt werden.

Zuständigkeit in Mahnsachen

In Hessen wird ein zentrales Mahngericht geführt. Dies ist das Amtsgericht Hünfeld, Mahnbescheidsanträge, die Sie im Schreibwarenladen erwerben können, sind daher an folgende Adresse zu richten:

Amtsgericht Hünfeld
Postfach
36084 Hünfeld