Die Gerichtskasse Wiesbaden ist zuständig für die ordentliche Gerichtsbarkeit im Landgerichtsbezirk Wiesbaden sowie für das Verwaltungs-, das Sozial- und das Arbeitsgericht Wiesbaden. Ihre Aufgabe umfasst u.a. die Einziehung und Beitreibung von Gerichtskosten sowie die Auszahlung z.B. von Zeugenentschädigungen.
Ein- und Auszahlungen im Justizzentrum:
Sämtliche Ein- und Auszahlungen sind an dem im Foyer des Justizzentrums aufgestellten Ein- und Auszahlungsautomaten vorzunehmen. Hierfür ist ein Barcode erforderlich.
Einzahlungen:
Der für die Einzahlung benötigte Barcode befindet sich am rechten Rand Ihrer/s Rechnung, Mahnung, Ratenzahlungsplan usw.
Sollte Ihnen kein Barcode vorliegen, erhalten Sie diesen vormittags von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und nachmittags von 13:00 Uhr - 15:00 Uhr an der Servicetheke im Foyer (z.B. für Kirchenaustritte) oder in der jeweiligen Abteilung z.B.
- Nachlass (Erbausschlagung)
- Grundbuch (Grundbuchauszüge)
- Register-/Hinterlegungsabteilung (Registerauszüge und Geldhinterlegungen)
- Staatsanwaltschaft
- Gerichtskasse und
- Verwaltung des Landgerichts (Apostillen und Legalisationen).
Auszahlungen:
Barcodes für die Auszahlungen erhalten Sie bei den Anweisungsbeamten des Amts- und Landgerichts.