Hand einer Person in Geschäftskleidung hält eine Akte.

Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher

Bei dem Amtsgericht Wiesbaden ist eine Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge eingerichtet. Diese leitet die bei Gericht eingegangenen Vollstreckungs- und Zustellungsaufträge an den zuständigen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher weiter. Elektronische Dokumente können sowohl bei dem Amtsgericht, als auch bei den Gerichtsvollziehern direkt via EGVP oder DE-Mail eingehen.

Maßgebend für die Zuständigkeit einer Gerichtsvollzieherin bzw. eines Gerichtsvollziehers ist der Wohnsitz des Schuldners bzw. des Zustellungsempfängers. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem untenstehenden Geschäftsverteilungsplan nebst Straßenverzeichnis .

Aufträge sind zu richten an:

Amtsgericht Wiesbaden
- Gerichtsvollzieherverteilerstelle -
Mainzer Straße 124
65189 Wiesbaden
Telefax: +49 611 32706 - 1556

Die Sprechzeiten und sonstigen Kontaktmöglichkeiten entnehmen Sie bitte der untenstehenden Liste der „Erreichbarkeiten der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher“.

Für Anfragen zu bestehenden Vollstreckungsaufträgen wenden Sie sich bitte unmittelbar an die zuständige Gerichtsvollzieherin bzw. den zuständigen Gerichtsvollzieher. Im Übrigen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vollstreckungsgerichts für Anfragen zur Verfügung. Die dortige Zuständigkeit ist nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Schuldners geregelt.

Hinweis:
Die Zuständigkeit kann sich kurzfristig ändern. Die jeweils aktuelle Zuständigkeit kann ggfls. auch beim Amtsgericht erfragt werden.