Menschen im Gegenlicht gehen auf einer Straße.

Zuständigkeit

Der Bezirk des Amtsgerichts Wiesbaden umfasst gem. der Anlage zu § 4 des Hessischen Gerichtsorganisationsgesetzes (Gesetz über den Sitz und den Bezirk der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften in der Fassung vom 11. Februar 2005) die Gebiete

  • der Gemeinde Flörsheim am Main
  • der Gemeinde Hochheim am Main
  • der Gemeinde Walluf und
  • der Landeshauptstadt Wiesbaden (einschließlich Mainz-Amöneburg, Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim).

In folgenden Teilbereichen sind dem Amtsgericht Wiesbaden gemäß der "Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten im Bereich des Ministeriums der Justiz" (Gerichtliche Zuständigkeitsverordnung Justiz) vom 16. September 2008 auch Zuständigkeiten aus den umliegenden Gerichtsbezirken zugewiesen:

  • In Strafverfahren und Jugendstrafverfahren alle Schöffenverfahren aus den Amtsgerichtsbezirken Idstein, Rüdesheim am Rhein und Bad Schwalbach.
  • Alle Insolvenzverfahren aus dem Landgerichtsbezirk Wiesbaden.
  • Folgende Register werden beim Amtsgericht Wiesbaden geführt:
    • Das Handels- und Genossenschaftsregister für den gesamten Landgerichtsbezirk Wiesbaden.
    • Das Vereinsregister für sämtliche Vereine mit Sitz im Bezirk des Landgerichts Wiesbaden.
    • Das Binnenschiffsregister und das Seeschiffsregister für Schiffe, deren Heimathafen im Gebiet des Landes Hessen liegt, sowie das Register für Schiffsbauwerke, deren Bauort im Gebiet des Landes Hessen liegt.

In Teilbereichen sind Verfahren aus dem Bezirk des Amtsgerichts Wiesbaden anderen Gerichten zugewiesen. Dies gilt unter anderem für:

  • Mahnverfahren, die beim Amtsgericht Hünfeld konzentriert wurden.
  • Urheberrechtsstreitsachen, die dem Amtsgericht Frankfurt am Main zugewiesen wurden.
  • Ebenso wird das Partnerschaftsregister für ganz Hessen beim Amtsgericht Frankfurt am Main geführt.