Amtsgericht Wiesbaden

Anstiftung und Beihilfe zur Untreue

Das Amtsgericht Wiesbaden lässt die Anklage gegen Wiesbadener Lokalpolitiker und dessen Tochter wegen Anstiftung und Beihilfe zur Untreue zu.

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In einem vor dem Amtsgericht Wiesbaden anhängigen Strafverfahren hat sich der Wiesbadener CDU Lokalpolitiker Wolfgang Michael Gores wegen Anstiftung zur Untreue und seine Tochter wegen Beihilfe zur Untreue zu verantworten.

Nach dem in der Anklageschrift vom 04.08.2021 dargestellten Sachverhalt soll der Angeklagte Wolfgang Gores seiner Tochter, welche sich Ende 2016 beruflich umorientieren wollte, den Plan unterbreitet haben, seine Kontakte zu der Geschäftsführerin des AWO-Kreisverbandes Wiesbaden, Hannelore Richter, zu nutzen um der Tochter eine Scheinanstellung bei der AWO zu verschaffen.

Dabei sei geplant worden, der angeklagten Tochter das Studium, Soziale Arbeit BASA-Online, an der Hochschule Rhein-Main zu ermöglichen, ohne sich zusätzlich um ihren Lebensunterhalt kümmern zu müssen.

Die Angeklagte soll daher der gesondert Verfolgten Hannelore Richter bzw. der AWO am 06.01.2017 ihre Bewerbung für eine Tätigkeit in der Flüchtlingshilfe geschickt haben, wobei sie auf ein von ihrem Vater mit Frau Richter zuvor geführtes Telefonat Bezug genommen habe.

Mit Datum vom 13.01.2017 habe der Angeklagte zusätzlich die Bewerbung seiner Tochter erneut an die gesondert verfolgte Richter gesandt.

Der Anklage zufolge schlossen die Angeklagte und die AWO Wiesbaden, vertreten durch ihre Geschäftsführerin Hannelore Richter, dann einen Arbeitsvertrag.

Der Vertrag habe zum Inhalt gehabt, dass die Angeklagte als Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Projekt Flüchtlingsbetreuung eingestellt werden solle, mit einer monatlichen Vergütung in Höhe von 2.460 Euro brutto, bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden.

Die gesondert Verfolgte, wie auch die beiden Angeklagten seien sich jedoch einig gewesen, dass die Angeklagte Gores keine Arbeitstätigkeit erbringen musste, was bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch nicht geschehen sei.

Während der gesamten Zeit des Scheinarbeitsverhältnisses soll die Angeklagte zu Unrecht ein Gehalt in Höhe von 53.094,42 Euro netto bezogen haben.

Die Hauptverhandlung in diesem Verfahren ist auf Donnerstag, den 3. November 2022, 9 Uhr 30, Saal 0.003 terminiert.

Pressevertreter werden um rechtzeitige Anmeldung gebeten, falls ein persönliches Erscheinen zum Hauptverhandlungstermin geplant ist.

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