Amtsgericht Wiesbaden

Hundehalterin misshandelt ihren Hund

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In einem vor dem Amtsgericht Wiesbaden anhängigen Strafverfahren hat sich eine 55-jährige Frau aus Flörsheim wegen zahlreicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zu verantworten.

Nach dem in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wiesbaden vom 19.06.23 dargestellten Sachverhalt wird der Angeklagten vorgeworfen in 20 Fällen ihren Hund, während der Spaziergänge, mit voller Wucht gegen die Hinterläufe und die Seite getreten zu haben. Des Weiteren soll sie das Tier mit der Hundeleine und einem Regenschirm auf den Kopf und gegen das Hinterteil geschlagen haben.

Der Hund habe dabei vor Schmerzen gejault. Die Staatsanwaltschaft geht hierbei davon aus, dass die Angeklagte bei ihren Misshandlungen des Hundes das Gefühl für das Leiden des Tieres verloren hat.

In einem weiteren Fall wird der Angeklagten zur Last gelegt den Hund ihrem zur Tatzeit strafunmündigen Sohn in Obhut gegeben zu haben, welcher auf das Tier mit einem 2,5 cm dicken Ast eingeschlagen habe, bis das Tier eine duckende Haltung einnahm und vor Schmerzen gejault haben soll. Der Angeklagten sei dabei bewusst gewesen, dass ihr Sohn bereits mehrfach vor diesem Tag gewalttätig gegenüber dem Hund gewesen sei. Damit habe sie ihre Garantenpflicht dem Tier gegenüber verletzt.

Die Angeklagte soll sich durch ihre Handlungen gemäß § 17 Nr. 2 a.und b. des Tierschutzgesetzes strafbar gemacht haben.

Der Hauptverhandlungstermin in diesem Verfahren wurde auf Montag, den 9. Oktober 2023, 13:00 Uhr, Saal 0.003 anberaumt.

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