Amtsgericht Wiesbaden

Krankenpfleger bereichert sich an Bewohnern eines Altenwohnheims?

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In einem vor dem Strafrichter des Amtsgerichts Wiesbaden anhängigen Strafverfahren hat sich ein 38-jähriger Mann wegen gewerbsmäßigen Diebstahls zum Nachteil von Bewohnern eines Wiesbadener Altenwohnheims zu verantworten.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen im Tatzeitraum Mai bis Oktober 2021, in seiner Eigenschaft als Krankenpfleger eines Altenwohnheims, 3 Bewohner des Heims bestohlen zu haben.

Mittels eines ihm überlassenen Transponders „Rezeption“ habe er Zugang zu den Wohnungen der Geschädigten gehabt.

Aus den einzelnen Wohnungen der Heimbewohner soll der Angeklagte Schmuck und Bargeld im Gesamtwert von mehr als 20.000 Euro entwendet haben.

Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden geht davon aus, dass der Angeklagte dabei gewerbsmäßig handelte.

Die Hauptverhandlung in dem Strafverfahren findet am 14.September 2023 um 09:00 Uhr in Saal 0.005 statt.

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