Damit ermöglicht das Amtsgericht eine koordinierte Steigerung des Umfangs persönlicher Vorsprachen von Rechtssuchenden unter Beachtung des Infektionsschutzes und vollzieht einen weiteren Schritt bei der Digitalisierung der Angebote der Hessischen Justiz.
Rechtssuchende mit geringem Einkommen können Beratungshilfe bekommen, um sich in außergerichtlichen Angelegenheiten rechtlich beraten und, soweit erforderlich, vertreten zu lassen. In der Regel wird die Beratungshilfe durch Rechtsanwälte und weitere zugelassene Beratungspersonen gewährt. Das Amtsgericht prüft auf Antrag die Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe (insbesondere finanzielle Bedürftigkeit, keine Mutwilligkeit) und erteilt bei deren Vorliegen einen Berechtigungsschein. Mit diesem Berechtigungsschein können sich die Rechtssuchenden an eine zugelassene Beratungsperson ihrer Wahl wenden. Diese rechnet dann ihre gesetzlichen Gebühren abzüglich einer geringen Selbstbeteiligung der Rechtssuchenden auf Grundlage des Berechtigungsscheins mit der Landeskasse ab.
Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich schriftlich. Dabei muss die finanzielle Bedürftigkeit durch Belege nachgewiesen werden. Vielfach besteht jedoch ein praktisches Bedürfnis für eine persönliche Vorsprache der Rechtssuchenden, insbesondere in Eilfällen. Eine persönliche Vorsprache kann auch dann zweckmäßig sein, wenn die Rechtssuchenden zur schriftlichen Darlegung des Sachverhalts nicht oder nur eingeschränkt in der Lage sind.
Mit Beginn der Coronavirus-Pandemie mussten die persönlichen Vorsprachen zunächst eingeschränkt und auf besonders dringliche Fälle, wie etwa häusliche Gewalt, begrenzt werden. Im Übrigen wurde telefonische Hilfestellung bei der Antragstellung gewährt. Die gestiegene Impf- und Genesenenquote in der Bevölkerung erlaubt nunmehr, den Umfang persönlicher Vorsprachen wieder zu steigern. Der Infektionsschutz gebietet jedoch auch weiterhin, dass Vorsprachen grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden. Mit der neuen Online-Terminvereinbarung können dafür im Stadtbezirk verfügbare Termine auf der Internetseite des Amtsgerichts nunmehr unmittelbar eingesehen und gebucht werden. Damit wird den Rechtssuchenden ein moderner und komfortabler Zugang eröffnet.