Amtsgericht Wiesbaden

Untreue bzw. Beihilfe zur Untreue zum Nachteil der AWO

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In einem vor dem Schöffengericht des Amtsgerichtes Wiesbaden anhängigen Strafverfahren wirft die Staatsanwaltschaft Frankfurt zwei Angeklagten Untreue bzw. Beihilfe zur Untreue zum Nachteil der AWO vor. Die Anklageschrift vom 28.07.23 geht von folgenden Tatsachverhalten aus:

Die miteinander verheirateten Angeklagten sollen im Tatzeitraum zwischen Juli 2015 bis Februar 2020 für die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Wiesbaden tätig gewesen sein. Der Angeklagte, Sohn der zu diesem Zeitpunkt eingesetzten Geschäftsführerin der AWO Wiesbaden, Hannelore Richter und des Jürgen Richter, zu diesem Zeitpunkt Geschäftsführer der AWO Frankfurt a. M., sollen sich laut Anklage an den Untreuehandlungen des Ehepaares Richter und weiterer Beschäftigter der AWO beteiligt haben. Gemäß der Anklage sollen die beiden Angeklagten jeweils entweder mit Hannelore bzw. Jürgen Richter oder mit vertretungsbefugten Mitarbeitern der AWO in dem Zeitraum 2011 bis 2019 Scheinarbeitsverträge sowie Scheindarlehensverträge abgeschlossen haben.

Mit den Scheinarbeitsverträgen seien zwischen den Beteiligten zu erbringende Tätigkeiten (wie z.B Konzeption, Marktanalyse, strategische Entwicklung für das Robert-Krekel-Haus, Betreuerin im Sozialdienst, Erzieherin, Tätigkeit im Flüchtlingsmanagement) gegen eine bestimmte Vergütung vereinbart worden, wobei Einigkeit unter den Beteiligten darüber bestanden habe, dass die Arbeitstätigkeiten nicht geleistet werden mussten. Eine Bezahlung sei aber erfolgt. Hierdurch seien der AWO Wiesbaden und Frankfurt ein Gesamtschaden in Höhe von 158.985,78 Euro entstanden.

Weiterhin ist Gegenstand der Anklageschrift, dass der Angeklagte in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der AWO Wiesbaden die Bezahlung einer Rechnung des Sprachanalysten Prof. Dr. Drommel in Höhe von 2.430 Euro durch die AWO veranlasst habe, obgleich die Begleichung der Kosten mit der Satzung der AWO nicht im Einklang gestanden habe.

Darüber hinaus ist Gegenstand des Verfahrens ein sogenanntes selbständiges Einziehungsverfahren. Dabei geht es um die Einziehung weiterer Geldbeträge, die die Angeklagten zu Unrecht erhalten haben sollen, nämlich 92.430 € bzw. 30.332,90 €.

Das Gericht hat folgende Hauptverhandlungstermine angesetzt:

  • 27.11.2023
  • 29.11.2023
  • 04.12.2023
  • 11.12.2023
  • 13.12.2023
  • 18.12.2023
  •  20.12.2023

jeweils 9.30 Uhr, Saal 0.001.

Für die ersten 3 Termine sind auch jeweils zahlreiche Zeugen geladen worden.

Pressesprecherin

Dr. Doris von Werder

Richterin am Amtsgericht a. w. a. Richterin

Amtsgericht Wiesbaden

Fax

+49 611 32706 - 1559

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