Amtsgericht Wiesbaden

Vorsätzliches Anfahren eines Fußgängers?

In einem vor dem Amtsgericht Wiesbaden anhängigen Strafverfahren hat sich eine 32-jährige Wiesbadenerin wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und gefährlicher Körperverletzung zu verantworten.

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Nach dem in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wiesbaden vom 20.03.23 dargestellten Sachverhalt soll die Angeklagte am 07.08.22 gegen 00:10 mit ihrem Fahrzeug, einem BMW M 5, die Peter-Sander Straße in Richtung Lorenz-Schott Straße befahren haben, als der später Geschädigte beabsichtigte die Peter-Sander Straße zu überqueren.

Die Angeklagte habe ihr Fahrzeug in diesem Moment beschleunigt und sei gezielt auf den Zeugen zugefahren.

Sie habe ihn mit der Fahrzeugfront des von ihr gesteuerten Fahrzeugs erfasst, wodurch der Geschädigte zunächst auf die Motorhaube und gegen die Frontscheibe gefallen und im Anschluss daran auf die Fahrbahn gestürzt sei.

Die Angeklagte sei daraufhin aus ihrem PKW ausgestiegen und habe in Richtung des Zeugen geäußert: “Denkst Du, ich bremse?“

Der Geschädigte soll durch den Aufprall mit dem Fahrzeug der Angeklagten diverse Verletzungen erlitten haben, wie eine stark blutende Platzwunde am Hinterkopf und mehrere Schürfwunden am Oberkörper. An dem Fahrzeug der Angeklagten sei ein Sachschaden in Höhe von 5000,00 Euro entstanden.

Die Hauptverhandlung in diesem Verfahren findet am Mittwoch, den 19.07.23 um 09:00 Uhr, Saal 0.001 statt.

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