Wer nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann, hat gegebenenfalls einen Unterhaltsanspruch. Voraussetzung ist zunächst, dass es ein Unterhaltsverhältnis gibt. Das kann Verwandtschaft sein, wie beim KindesunterhaltÖffnet sich in einem neuen Fenster oder beim Elternunterhalt, eine Ehe oder bei nicht verheirateten Partnern, die Betreuung eines gemeinsamen Kindes. Außerdem ist erforderlich, dass derjenige, der den Unterhalt zahlen soll, auch leistungsfähig ist.
Grundsätze der Unterhaltsberechnung finden sich in den Unterhaltsleitlinien, die die Oberlandesgerichte regelmäßig veröffentlichen, wie z. B. die Unterhaltsgrundsätze des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main.
Eltern schulden ihren Kindern auch über die Volljährigkeit hinaus Unterhalt, soweit sich die Kinder noch in Ausbildung befinden oder aus anderen Gründen keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können.
Bei minderjährigen Kindern, deren Eltern nicht zusammen leben, wird die Höhe des Unterhaltes regelmäßig nach derDüsseldorfer TabelleÖffnet sich in einem neuen Fenster ermittelt. Diese findet auch Anwendung, wenn ein volljähriges Kind in Ausbildung noch bei einem Elternteil lebt.
Für minderjährige Kinder legt das Gesetz einen Mindestunterhalt fest. Hierbei handelt es sich um den Unterhalt, den ein Kind mindestens benötigt für seine grundlegenden Lebensbedürfnisse. Eltern sind daher regelmäßig verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, um den Mindestunterhalt sicherzustellen.
Ehegattenunterhalt
Ehegatten schulden sich wechselseitig Unterhalt.
Während des Zusammenlebens müssen beide Partner mit ihrem Einkommen zum Familienunterhalt beitragen. Sobald sich die Ehegatten getrennt haben, wird der Unterhalt in Geld geschuldet. Dies ist auch beim Unterhalt nach einer Scheidung der Fall.
Voraussetzung ist jedoch, dass der Ehegatte, der Unterhalt begehrt, seinen Bedarf nicht aus eigenen Mitteln, z. B. Arbeitseinkommen, Rente usw., decken kann. Grundsätzlich besteht nach der Ehescheidung eine Pflicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, selbst wenn der Ehegatte zuvor nicht gearbeitet hat.
Die Höhe des Ehegattenunterhaltsanspruchs bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen und der Leistungsfähigkeit dessen, der Unterhalt zahlen soll. Ein Ehegattenunterhaltsanspruch kann der Höhe nach herabgesetzt und/oder zeitlich befristet werden.
Unterhalt der nicht verheirateten Eltern
Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, hat der Elternteil, der wegen der Betreuung des Kindes nicht arbeiten kann, einen Unterhaltsanspruch gegen den anderen Elternteil. Dieser sogenannte Betreuungsunterhaltsanspruch besteht zumindest bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Der Anspruch kann darüber hinaus gegeben sein, wenn eine Erwerbstätigkeit von dem Elternteil, bei dem das Kind lebt, nicht erwartet werden kann.
Elternunterhalt
Die Kinder schulden ihren Eltern Unterhalt, wenn diese im Alter nicht mehr ausreichend Geld für den eigenen Lebensunterhalt zur Verfügung haben. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn das Einkommen und/oder vorhandene Vermögen der Eltern nicht ausreicht, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Mehrere Kinder haften auf den Unterhalt nach Kopfteilen entsprechend ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse.