Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer, die für die Arbeit bei Gerichten, Behörden und Notaren allgemein beeidigt und allgemein ermächtigt worden sind, finden Sie in der Dolmetscher und ÜbersetzerdatenbankÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Für die allgemeine Beeidung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern und die allgemeine Ermächtigung von Übersetzerinnen und Übersetzern ist die Präsidentin oder der Präsident des Landgerichts zuständig, in dessen Bezirk die antragstellende Person ihre berufliche Niederlassung oder ihren Wohnsitz hat.
Hat die antragstellende Person keine berufliche Niederlassung und keinen Wohnsitz in Hessen, ist die zuständige Stelle für Übersetzerinnen und Übersetzer die Präsidentin oder der Präsident des Landgerichts Frankfurt am Main und für Dolmetscherinnen und Dolmetscher bei einem Wohnsitz oder einer beruflichen Niederlassung in einem anderen Bundesland die dort zuständige Stelle (Oberlandesgericht/Landgericht des Sitzes) und in Ermangelung dessen das Kammergericht Berlin.
Eine elektronische Antragstellung für Hessen ist auch über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen auf der Dienstleistungsplattform des Landes Hessen Öffnet sich in einem neuen Fenster möglich: