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Aufgebote von Grundpfandrechtsbriefen

Stand 19.09.2023

Die Gerichtstafel Aufgebote von Grundpfandrechtsbriefen enthält eine Übersicht über die Hypotheken- und Grundschuldbriefe, die nach Angaben der Antragsteller verloren gegangen sind. Personen, die Rechte aus diesen Urkunden geltend machen, müssen diese spätestens im Aufgebotstermin unter Vorlage der Urkunden anmelden. Anderenfalls werden diese durch das in diesem Termin ergehende sogenannte Ausschlussurteil für kraftlos erklärt. Damit gehen die in den Urkunden verbrieften Rechte verloren.

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Sollten Sie nähere Auskünfte wünschen, setzen Sie sich bitte mit der Geschäftsstelle der jeweils zuständigen Abteilung des Amtsgerichts in Verbindung. Die zuständige Abteilung können Sie aus den ersten drei Ziffern des Aktenzeichens des Aufgebotsverfahrens ersehen (also z. B.  Aktenzeichen 309 C 1234/00 = zuständige Abteilung 309). Die dazugehörige Telefonnummer entnehmen Sie bitte dem Telefonverzeichnis.

Sämtliche Aufgebotstermine finden im Gebäude B - Mathildenplatz 12 statt.

Aufgebote Grundschuld- und Hypothekenbriefe

Eingetragen im
Grundbuch von

Blatt

Nr. in
Abt. 3

Betrag
(Währung wie angegeben)

Aktenzeichen

Termin am /
Rechte anmelden bis spätestens

Darmstadt Bez. 2 5066 2 75.000,00 DM 30 IIA 9/23 26.09.2023
Darmstadt Bez. 5 11421 4 15.020 DM 30 IIA 37/23 24.11.2023
Erzhausen 2494 1 8.000,00 DM 30 IIA 32/23 22.11.2023
Griesheim 10683 1 50.000,00 DM 30 IIA 2/23

21.11.2023

Griesheim 14140 1
2
300.000,00 DM
40.000,00 DM
30 IIA 31/23 30.11.2023
Seeheim 4970
4971
4973
4976
4977
4979
4980
4981
6,7 500.000,00 DM 30 IIA 30/23 20.10.2023

 Alle Angaben ohne Gewähr.