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Aufgebote von Grundpfandrechtsbriefen

Stand 18.06.2024

Die Gerichtstafel Aufgebote von Grundpfandrechtsbriefen enthält eine Übersicht über die Hypotheken- und Grundschuldbriefe, die nach Angaben der Antragsteller verloren gegangen sind. Personen, die Rechte aus diesen Urkunden geltend machen, müssen diese spätestens im Aufgebotstermin unter Vorlage der Urkunden anmelden. Anderenfalls werden diese durch das in diesem Termin ergehende sogenannte Ausschlussurteil für kraftlos erklärt. Damit gehen die in den Urkunden verbrieften Rechte verloren.

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Sollten Sie nähere Auskünfte wünschen, setzen Sie sich bitte mit der Geschäftsstelle der jeweils zuständigen Abteilung des Amtsgerichts in Verbindung. Die zuständige Abteilung können Sie aus den ersten drei Ziffern des Aktenzeichens des Aufgebotsverfahrens ersehen (also z. B.  Aktenzeichen 309 C 1234/00 = zuständige Abteilung 309). Die dazugehörige Telefonnummer entnehmen Sie bitte dem Telefonverzeichnis.

Sämtliche Aufgebotstermine finden im Gebäude B - Mathildenplatz 12 statt.

Aufgebote Grundschuld- und Hypothekenbriefe

eingetragen im
Grundbuch von
BlattNr. in
Abt. 3
Betrag
(Währung wie angegeben)
AktenzeichenTermin am /
Rechte anmelden bis spätestens
Arheilgen6569355.000,00 DM30 IIA 12/2428.08.2024
Asbach 24835.700,00 DM30 IIA 19/2406.09.2024
Darmstadt Bez. 12554114.600,00 DM30 IIA 20/2414.09.2024
Erzhausen2813325.000,00 DM30 IIA 4/2418.06.2024
Gräfenhausen236813.000,00 DM30 IIA 24/2314.08.2024
Griesheim920026.000,00 DM30 IIA 38/2303.08.2024
Jugenheim26146170.000,00 DM30 IIA 10/2416.08.2024
Jugenheim26156130.000,00 DM30 IIA 10/2416.08.2024
Jugenheim 2615880.000,00 DM30 IIA 10/2416.08.2024
Nieder-Ramstadt399923.800,00 DM30 II A 11/2426.06.2024
Ober-Ramstadt5580530.000,00 DM30 IIA 34/2304.07.2024

 Alle Angaben ohne Gewähr.