Die Gerichtstafel Aufgebote von Grundpfandrechtsbriefen enthält eine Übersicht über die Hypotheken- und Grundschuldbriefe, die nach Angaben der Antragsteller verloren gegangen sind. Personen, die Rechte aus diesen Urkunden geltend machen, müssen diese spätestens im Aufgebotstermin unter Vorlage der Urkunden anmelden. Anderenfalls werden diese durch das in diesem Termin ergehende sogenannte Ausschlussurteil für kraftlos erklärt. Damit gehen die in den Urkunden verbrieften Rechte verloren.
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Sollten Sie nähere Auskünfte wünschen, setzen Sie sich bitte mit der Geschäftsstelle der jeweils zuständigen Abteilung des Amtsgerichts in Verbindung. Die zuständige Abteilung können Sie aus den ersten drei Ziffern des Aktenzeichens des Aufgebotsverfahrens ersehen (also z. B. Aktenzeichen 309 C 1234/00 = zuständige Abteilung 309). Die dazugehörige Telefonnummer entnehmen Sie bitte dem Telefonverzeichnis.
Sämtliche Aufgebotstermine finden im Gebäude B - Mathildenplatz 12 statt.