Justitia

Gerichtskasse

Anschrift der Gerichtskasse Darmstadt 

Amtsgericht Darmstadt
- Gerichtskasse -
Mathildenplatz 15
64283 Darmstadt

E-Mail: gerichtskasse@ag-darmstadt.justiz.hessen.de

Telefonische Sprechzeiten

  • Montag bis Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Dienstag und Donnerstag 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Persönliche Vorsprachen sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Kontoverbindung

Gerichtskasse
Landesbank Hessen-Thüringen
IBAN: DE73 5005 0000 0001 0060 30
BIC: HELADEFFXXX

Kassenautomat der Gerichtskasse für Einzahlungen

Der Kassenautomat befindet sich im 1. Stock im Gerichtsgebäude D (Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt). Barzahlungen sind nur bis 100,- EUR möglich. Im Übrigen können die offenen Forderungen mit EC-Karte oder Kreditkarte gezahlt werden. Sie benötigen für die Einzahlung einen Barcode, der sich auf Ihrer Rechnung oder Ihrem Ratenzahlungsplan befindet.

Während der Gebäudeöffnungszeiten kann der Automat selbständig bedient werden.

  • Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Freitag: 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Wichtige Hinweise

Gerichtskosten sind nach Ablauf der Zahlungsfristen vollstreckbar und werden danach zwangsweise beigetrieben. Raten- oder Stundungsanträge sind schriftlich mit Nachweisen über die Einkommenssituation unter Angabe des Kassenzeichens an die Gerichtskasse per Post, per Mail oder per Fax zu richten.

Zum anzugebenden Einkommen zählen zum Beispiel Lohn (auch aus Nebenjob und Minijob), Rente, ergänzende Sozialhilfe, Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, Unterhaltszahlungen, Kindergeld, etc. Zu den anzugebenden monatlichen Belastungen zählen zum Beispiel Miete, Kosten für Strom, Wasser, Gas, Unterhalts- und/oder eventuelle Kreditrückzahlungen, etc.

Für alle Angaben sind Belege oder sonstige Nachweise (wie zum Beispiel Kopien von Lohnabrechnungen, Sozialleistungsbescheiden, Miet- oder Kreditverträgen, Unterhaltstiteln, Verbrauchsabrechnungen, Kontoauszüge) beizufügen. Ein Raten- oder Stundungsantrag ohne Belege bezüglich des aktuellen Einkommens und ohne Nachweise über die monatlichen Belastungen wird durch die Gerichtskasse generell abgelehnt!

Fragen zum Bestand oder der Aufschlüsselung von Kostenrechnungen können nur die jeweiligen Sachabteilungen, nicht die Gerichtskassen, beantworten