Bei dem Amtsgericht ist eine Gerichtsvollzieherverteilungsstelle im Gerichtsgebäude B - Mathildenplatz 12 eingerichtet. Diese leitet die bei Gericht eingegangenen Vollstreckungs- und Zustellungsaufträge an die zuständige/n Gerichtsvollzieherin bzw. den zuständigen Gerichtsvollzieher weiter.
Postanschrift:
Amtsgericht Darmstadt
- Gerichtsvollzieherverteilungsstelle -
Mathildenplatz 12
64283 Darmstadt
Wer im Einzelfall für Ihr Anliegen zuständig ist, können Sie aus dem Geschäftsverteilungsplan und dem Straßenverzeichnis ersehen.
Kurzfristige Änderungen in der Zuständigkeit sowie Auskunft über die jeweiligen Vertretungen der zuständigen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern erhalten Sie unter folgenden Telefonnummern:
Zimmer 0.14, Telefon: +49 6151 992 - 4823 oder Telefon: +49 6151 992 - 4512
An dienstfreien Tagen (samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen) ist für unaufschiebbare Fälle Bereitschaftsdienst eingerichtet, mit dem Sie telefonisch über die Geschäftsstelle des Bereitschaftsdienstes im Hauptgebäude Kontakt aufnehmen können (siehe Telefonverzeichnis).
Mit Verfügung vom 10.03.2025 des Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (GZ: 2344 E – II/2 – 965/25) wurde ein Vollstreckungsbezirk in der Innenstadt gemäß § 3 Abs.3 der Verordnung über die Dienst- und Geschäftsverhältnisse der Gerichtsvollzieher dem Amtsgericht Dieburg zugeschlagen.
Für die genauere Aufteilung nach Straßen wird auf das Straßenverzeichnis verwiesen.
Mit Verfügung vom 12.03.2025 des Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (GZ: 2344 E – II/2 – 987/25) wurde ein Vollstreckungsbezirk in Roßdorf (Ortsteil Gundernhausen) gemäß § 3 Abs.3 der Verordnung über die Dienst- und Geschäftsverhältnisse der Gerichtsvollzieher dem Amtsgericht Dieburg zugeschlagen.