Aktuell ist in Nachlasssachen mit deutlich längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.
Wir arbeiten mit Hochdruck daran, Ihren Verfahren Fortgang zu geben und bitten um Ihr Verständnis.
Die Sprechzeiten der Geschäftsstelle des Nachlassgerichts sind daher
- Telefonisch: Montag, Dienstag und Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Für persönliche Vorsprachen: Montag und Donnerstag von 09:00 Uhr und 12:00 Uhr
Anträge und Erbausschlagungserklärungen können nur nach vorheriger Vereinbarung eines Termins aufgenommen werden.
Wir bitten von Sachstandsanfragen – insbesondere telefonischen – abzusehen, da dies zusätzlich Arbeitskraft bindet und den Verfahrensgang weiter verzögert.