Mehrere flache Steine am Strand zu einem kleinen Turm aufeinandergestapelt.

Nachlassgericht am Amtsgericht Frankfurt am Main

Allgemeine Zuständigkeit

Für Nachlasssachen und Todeserklärungen ist die Abteilung 51 (Gerichtsgebäude A, 2. Obergeschoss, Heiligkreuzgasse 34, 60313 Frankfurt am Main) zuständig.

Allgemeine Informationen

Erbausschlagungen, die Abgabe von Testamenten im Todesfall oder zur Hinterlegung sind ohne vorherige Terminvereinbarung Montag bis Freitag jeweils bis spätestens 11:30 Uhr möglich.

Sprechzeiten und Terminvereinbarung des Nachlassgerichts

Um Wartezeiten zu verkürzen und Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten, beachten Sie bitte folgende Regelungen für Ihren Besuch.

  • Anliegen ohne Terminvereinbarung 
    Folgende Dienstleistungen können Sie Montag bis Freitag jeweils bis spätestens 11:30 Uhr ohne vorherigen Termin wahrnehmen:
    • Erbausschlagungen
    • Abgabe von Testamenten (im Todesfall oder zur amtlichen Hinterlegung)
  • Testamentsrücknahme aus der amtlichen Verwahrung 
    • Online–Terminvereinbarung
  • Alle sonstigen Anliegen 
    Für alle anderen Angelegenheiten gilt: Ein Besuch ist von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr nur nach vorheriger schriftlicher Terminvereinbarung möglich.

Sie können Ihren Termin auf folgenden Wegen anfragen:

Örtliche Zuständigkeit

Das Amtsgericht Frankfurt am Main ist zuständig, wenn die/der Verstorbene zum Zeitpunkt ihres/seines Todes im Stadtbezirk Frankfurt am Main, in Bad Vilbel oder in Karben gewohnt hat. Der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort bestimmt die Zuständigkeit des Nachlassgerichts.

Die Außenstelle Höchst, Zuckschwerdtstraße 58, 65929 Frankfurt am Main ist zuständig, wenn die/der Verstorbene zuletzt in den Frankfurter Stadtteilen mit der Postleitzahl 60529 bzw. 65... oder folgenden Gemeinden des Main-Taunus-Kreises gewohnt hat: Stadtgemeinden Eschborn (einschließlich des Stadtteils Niederhöchstadt), Hattersheim (einschließlich der Stadtteile Okriftel und Eddersheim), Hofheim (einschließlich der Stadtteile Diedenbergen, Langenhain, Lorsbach, Marxheim, Wallau und Wildsachsen) sowie die Landgemeinden Kriftel, Liederbach und Sulzbach.