Mehrere flache Steine am Strand zu einem kleinen Turm aufeinandergestapelt.

Nachlassgericht

Allgemeine Zuständigkeit

Für Nachlasssachen und Todeserklärungen ist die Abteilung 51 (Gerichtsgebäude A, 2. Obergeschoss, Heiligkreuzgasse 34, 60313 Frankfurt am Main) zuständig.

Allgemeine Informationen

Informationen zu den Dienstleistungen des Nachlassgerichts
Hinweise des Nachlassgerichts (hessen.de)
Telefonverzeichnis (Nachlassgericht)

Erbausschlagungen, die Abgabe von Testamenten im Todesfall oder zur Hinterlegung sind ohne vorherige Terminvereinbarung Montag bis Freitag jeweils bis spätestens 11:30 Uhr möglich.

Persönliche Sprechzeiten

in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr jedoch nur nach vorheriger schriftlicher Terminvereinbarung.

Eine Terminvereinbarung können Sie vornehmen:

Für Testamentsrücknahme aus amtlicher Verwahrung können Sie online einen Termin vereinbaren: Online–TerminvereinbarungÖffnet sich in einem neuen FensterÖffnet sich in einem neuen Fenster

Örtliche Zuständigkeit

Das Amtsgericht Frankfurt am Main ist zuständig, wenn die/der Verstorbene zum Zeitpunkt ihres/seines Todes im Stadtbezirk Frankfurt am Main, in Bad Vilbel oder in Karben gewohnt hat. Der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort bestimmt die Zuständigkeit des Nachlassgerichts.

Die Außenstelle Höchst, Zuckschwerdtstraße 58, 65929 Frankfurt am Main ist zuständig, wenn die/der Verstorbene zuletzt in den Frankfurter Stadtteilen mit der Postleitzahl 60529 bzw. 65... oder folgenden Gemeinden des Main-Taunus-Kreises gewohnt hat: Stadtgemeinden Eschborn (einschließlich des Stadtteils Niederhöchstadt), Hattersheim (einschließlich der Stadtteile Okriftel und Eddersheim), Hofheim (einschließlich der Stadtteile Diedenbergen, Langenhain, Lorsbach, Marxheim, Wallau und Wildsachsen) sowie die Landgemeinden Kriftel, Liederbach und Sulzbach.