Seit 2018 bündeln sich unter den Sozialen Diensten der Justiz in Frankfurt die Bewährungshilfe, die Gerichtshilfe sowie die Zeugenbetreuung. Sie erfüllen Ihre gesetzlich definierten Aufgaben im Bereich der Resozialisierung und des Opferschutzes. Die Aufgaben der Bewährungshilfe ergeben sich aus § 56d, 68a des Strafgesetzbuches und § 24 des Jugendgerichtsgesetzes (Zentrale Aufgabe der Bewährungshilfe ist es, „der verurteilten Person helfend und betreuend zur Seite zu stehen und im Einvernehmen mit dem Gericht die Erfüllung der Auflagen und Weisungen sowie der Anerbieten und Zusagen zu überwachen und dem Gericht über die Lebensführung zu berichten“ (StGB § 56d Abs.3). Die Unterstellung von Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer 1 ist bei Verurteilungen nach den JGG obligatorisch und läuft in der Regel zwei Jahre, kann aber verkürzt oder verlängert werden. Die Unterstellung im Rahmen der Bewährungsaufsicht nach dem StGB wird vom Gericht im Einzelfall entschieden und dauert in der Regel drei Jahre. Auch hier kann die Unterstellungszeit verkürzt oder auf maximal fünf Jahre verlängert werden. Bei Eintritt der Führungsaufsicht wird die Person automatisch der Bewährungshilfe unterstellt. Die Führungsaufsichtsdauer beträgt zwischen zwei und fünf Jahren. In Ausnahmefällen kann sie auch unbefristet verlängert werden. Dies muss jedoch in regelmäßigen Abständen vom Gericht auf seine Notwendigkeit überprüft werden.
Die Aufgaben der Gerichtshilfe basieren auf § 160 Abs. 3 Strafprozessordnung ( Sie soll vor der Hauptverhandlung die Persönlichkeit und das soziale Umfeld von erwachsenen Beschuldigten oder Angeklagten erforschen. Die Umstände und die Hintergründe des strafbaren Verhaltens und sozialer Auffälligkeiten sollen verdeutlicht werden. § 463d StPO beschreibt die Aufgaben der Gerichtshilfe: „Zur Vorbereitung der nach den §§ 453 bis 46 1 StPO zu treffenden Entscheidungen kann sich das Gericht oder die Vollstreckungsbehörde der Gerichtshilfe bedienen; dies kommt insbesondere vor einer Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung oder der Aussetzung des Strafrestes in Betracht, sofern nicht ein Bewährungshelfer bestellt ist“.
Die Vermeidung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen (§ 43 StGB) nach der Hessischen Tilgungsverordnung durch die Vermittlung in gemeinnützige Arbeit ist eine weitere wichtige Aufgabe ferner die Überwachung der Auflagen und Weisungen von Strafaussetzungen zur Bewährung, bei denen keine Bewährungshelferin oder kein Bewährungshelfer bestellt wurde. Gleiches gilt für Verfahrenseinstellungen gegen Auflagen (§ 153a StPO). Bei Anträgen auf Gnadengesuche erstellt die Gerichtshilfe einen Sozialbericht. Die Zeugenbetreuung soll die Situation von Zeugen insbesondere von Betroffenen einer Straftat, in Strafverfahren verbessern. Dabei werden Zeugen beraten und während des Strafverfahrens begleitet. Dies wird im Landgericht und Amtsgericht seit über 25 Jahren gewährleistet. In § 48 StPO wird die Möglichkeit der Zeugenbetreuung benannt. Gemäß § 406f StPO hat das Gericht einer von den Zeugen genannten Vertrauensperson die Anwesenheit bei einer Vernehmung zu gestatten. Die Psychosoziale Prozessbegleitung ist in § 406g StPO geregelt.
Die Sozialen Dienste der Justiz sind ein Sachgebiet innerhalb des Landgerichts Frankfurt. Die 44,5 zugewiesenen Vollzeitstellenanteile sind mit 43 Bewährungshelfern und fünf Gerichtshelfern besetzt. Zwei Vollzeitstellen in der Zeugenbetreuung werden von drei Mitarbeitern ausgefüllt. Die Arbeit in der Serviceeinheit mit 2,5 Stellenanteilen wird von drei Justizangestellten erledigt. Die Bewährungs- und Gerichtshelfer sind für den gesamten Landgerichtsbezirk, die Zeugenbetreuung für die Strafgerichte des Amts und Landgerichts Frankfurt sowie des Oberlandesgerichts zuständig. Wie in anderen gesellschaftlichen Bereichen werden auch bei den Sozialen Diensten der Justiz die fachlichen Anforderungen komplexer. Dadurch ist eine fachliche Spezialisierung sinnvoll. In Hessen begann die Spezialisierung, als 2008 ein Fachbereich für die Betreuung von Sexualstraftätern (Sicherheitsmanagement I [SiMA I]) eingerichtet wurde. Es erfolgte eine sukzessive Ausweitung der Spezialisierung. 2017 wurde der Fachbereich Sicherheitsmanagement II (SiMA II) für Gewaltstraftäter mit hohem Rückfallrisiko und für Führungsaufsichtsprobanden mit negativer Sozialprognose eingerichtet. Inzwischen umfassen die Sozialen Dienste der Justiz in Frankfurt sechs Fachbereiche sowie die Zeugenbetreuung.