Zwei Personen, von denen nur ihr Schatten und die Beine zu sehen sind, gehen über einen Zebrastreifen.

Soziale Dienste der Justiz

Seit 2018 bündeln sich unter den Sozialen Diensten der Justiz die Bewährungshilfe, Gerichtshilfe und Zeugenbetreuung.

Die Bewährungshilfe steht der verurteilten Person gemäß Gesetz helfend und betreuend zur Seite. Außerdem überwacht sie die Erfüllung der Auflagen und Weisungen und berichtet dem Gericht über die Lebensführung der verurteilten Person.

Die Gerichtshilfe bereitet dem Gesetz nach durch ihre Tätigkeit Entscheidungen des Gerichts oder der Vollstreckungsbehörde vor. Ferner übernimmt sie die Vermittlung in gemeinnützige Arbeit zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen sowie die Überwachung von Auflagen, sofern die Bewährungshilfe nicht beauftragt ist.

Die Zeugenbetreuung soll die Situation von Zeugen, insbesondere Geschädigten, im Strafverfahren verbessern. Sie beraten Zeugen und begleiten sie während des Strafverfahrens.

Soziale Dienste allgemein

Seit 2018 bündeln sich unter den Sozialen Diensten der Justiz in Frankfurt die Bewährungshilfe, die Gerichtshilfe sowie die Zeugenbetreuung. Sie erfüllen Ihre gesetzlich definierten Aufgaben im Bereich der Resozialisierung und des Opferschutzes. Die Aufgaben der Bewährungshilfe ergeben sich aus § 56d, 68a des Strafgesetzbuches und § 24 des Jugendgerichtsgesetzes (Zentrale Aufgabe der Bewährungshilfe ist es, „der verurteilten Person helfend und betreuend zur Seite zu stehen und im Einvernehmen mit dem Gericht die Erfüllung der Auflagen und Weisungen sowie der Anerbieten und Zusagen zu überwachen und dem Gericht über die Lebensführung zu berichten“ (StGB § 56d Abs.3). Die Unterstellung von Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer 1 ist bei Verurteilungen nach den JGG obligatorisch und läuft in der Regel zwei Jahre, kann aber verkürzt oder verlängert werden. Die Unterstellung im Rahmen der Bewährungsaufsicht nach dem StGB wird vom Gericht im Einzelfall entschieden und dauert in der Regel drei Jahre. Auch hier kann die Unterstellungszeit verkürzt oder auf maximal fünf Jahre verlängert werden. Bei Eintritt der Führungsaufsicht wird die Person automatisch der Bewährungshilfe unterstellt. Die Führungsaufsichtsdauer beträgt zwischen zwei und fünf Jahren. In Ausnahmefällen kann sie auch unbefristet verlängert werden. Dies muss jedoch in regelmäßigen Abständen vom Gericht auf seine Notwendigkeit überprüft werden.

Die Aufgaben der Gerichtshilfe basieren auf § 160 Abs. 3 Strafprozessordnung ( Sie soll vor der Hauptverhandlung die Persönlichkeit und das soziale Umfeld von erwachsenen Beschuldigten oder Angeklagten erforschen. Die Umstände und die Hintergründe des strafbaren Verhaltens und sozialer Auffälligkeiten sollen verdeutlicht werden. § 463d StPO beschreibt die Aufgaben der Gerichtshilfe: „Zur Vorbereitung der nach den §§ 453 bis 46 1 StPO zu treffenden Entscheidungen kann sich das Gericht oder die Vollstreckungsbehörde der Gerichtshilfe bedienen; dies kommt insbesondere vor einer Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung oder der Aussetzung des Strafrestes in Betracht, sofern nicht ein Bewährungshelfer bestellt ist“.

Die Vermeidung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen (§ 43 StGB) nach der Hessischen Tilgungsverordnung durch die Vermittlung in gemeinnützige Arbeit ist eine weitere wichtige Aufgabe ferner die Überwachung der Auflagen und Weisungen von Strafaussetzungen zur Bewährung, bei denen keine Bewährungshelferin oder kein Bewährungshelfer bestellt wurde. Gleiches gilt für Verfahrenseinstellungen gegen Auflagen (§ 153a StPO). Bei Anträgen auf Gnadengesuche erstellt die Gerichtshilfe einen Sozialbericht. Die Zeugenbetreuung soll die Situation von Zeugen insbesondere von Betroffenen einer Straftat, in Strafverfahren verbessern. Dabei werden Zeugen beraten und während des Strafverfahrens begleitet. Dies wird im Landgericht und Amtsgericht seit über 25 Jahren gewährleistet. In § 48 StPO wird die Möglichkeit der Zeugenbetreuung benannt. Gemäß § 406f StPO hat das Gericht einer von den Zeugen genannten Vertrauensperson die Anwesenheit bei einer Vernehmung zu gestatten. Die Psychosoziale Prozessbegleitung ist in § 406g StPO geregelt.

Die Sozialen Dienste der Justiz sind ein Sachgebiet innerhalb des Landgerichts Frankfurt. Die 44,5 zugewiesenen Vollzeitstellenanteile sind mit 43 Bewährungshelfern und fünf Gerichtshelfern besetzt. Zwei Vollzeitstellen in der Zeugenbetreuung werden von drei Mitarbeitern ausgefüllt. Die Arbeit in der Serviceeinheit mit 2,5 Stellenanteilen wird von drei Justizangestellten erledigt. Die Bewährungs- und Gerichtshelfer sind für den gesamten Landgerichtsbezirk, die Zeugenbetreuung für die Strafgerichte des Amts und Landgerichts Frankfurt sowie des Oberlandesgerichts zuständig. Wie in anderen gesellschaftlichen Bereichen werden auch bei den Sozialen Diensten der Justiz die fachlichen Anforderungen komplexer. Dadurch ist eine fachliche Spezialisierung sinnvoll. In Hessen begann die Spezialisierung, als 2008 ein Fachbereich für die Betreuung von Sexualstraftätern (Sicherheitsmanagement I [SiMA I]) eingerichtet wurde. Es erfolgte eine sukzessive Ausweitung der Spezialisierung. 2017 wurde der Fachbereich Sicherheitsmanagement II (SiMA II) für Gewaltstr aftäter mit hohem Rückfallrisiko und für Führungsaufsichtsprobanden mit negativer Sozialprognose eingerichtet. Inzwischen umfassen die Sozialen Dienste der Justiz in Frankfurt sechs Fachbereiche sowie die Zeugenbetreuung.

Struktur des Sachgebiets Soziale Dienste der Justiz bei dem Landgericht Frankfurt:

  • Sachgebietsleitung
  • Zeugenbetreuung
  • Fachbereiche mit Fachbereichsleitungen
    • Allgemeine Bewährungshilfe I
    • Allgemeine Bewährungshilfe II
    • Sicherheitsmanagement I
    • Sicherheitsmanagement II
    • Sonderdienste
    • Gerichtshilfe

Bewährungshilfe

Allgemeine Bewährungshilfe und Sicherheitsmanagement

Die Allgemeine Bewährungshilfe (Fachbereich I und II)betreut vor allem Erwachsene, die wegen Eigentumsdelikten, Betrug und Untreue, Betäubungsmitteldelikten, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Raub und Erpressung verurteilt wurden.

Hervorzuheben ist, dass in den beiden Fachbereichen etwa 60% aller Probanden betreut werden. Der Betreuungsschlüssel liegt bei etwa 80 Probanden.

Eine Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe unter zwei Jahren kann zur Bewährung ausgesetzt werden. Sie müssen dann nicht ins Gefängnis und bekommen eine Chance, sich zu bessern. Insbesondere während der Bewährungszeit dürfen Sie keine neue Straftat begehen. Vom Gericht bekommen Sie Auflagen und Weisungen. Wenn Sie diese erfüllen, dürfen Sie weiter in Freiheit leben. Wenn Sie gegen sie verstoßen, müssen Sie vielleicht ins Gefängnis.

  • Wenn Sie neue Straftaten begehen.
  • Wenn Sie die Auflagen und Weisungen des Gerichts nicht erfüllen.
  • Wenn Sie keinen Kontakt zur Bewährungshilfe halten.

Sie können der Führungsaufsicht unterstellt werden, wenn Sie z.B. mindestens zwei Jahre im Gefängnis waren oder wenn Sie in eine psychiatrische Klinik sollen und Bewährung bekommen haben. Für diese Zeit bekommen Sie Auflagen und Weisungen vom Gericht. Wenn Sie gegen einzelne Weisungen verstoßen, können Sie dafür eine neue Strafe erhalten.

In der Bewährungshilfe arbeiten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Wir arbeiten für das Gericht. Wir kontrollieren, ob Sie die Auflagen und Weisungen erfüllen und helfen Ihnen bei Problemen. Wir schreiben das Wichtigste auf und berichten an das Gericht. Bei einer Führungsaufsicht berichten wir auch an die Führungsaufsichtsstelle.

  • Kommen Sie zu den Terminen pünktlich. Wenn Sie nicht kommen können, sagen Sie den Termin rechtzeitig telefonisch ab. Wenn Sie krank sind, rufen Sie an und geben uns eine Krankmeldung vom Arzt.
  • Sagen Sie uns, wenn sich etwas bei Ihnen verändert (Umzug, Urlaub, Telefonnummer, Arbeit)
  • Bei Fragen zu Behörden bringen Sie bitte die letzten Briefe mit.
  • Erfüllen Sie Ihre Auflagen und Weisungen und geben Sie uns darüber schriftliche Nachweise.
  • Sehen Sie ihre Bewährung als Chance. Wichtig ist, dass wir regelmäßig in Kontakt bleiben. In unseren Gesprächen finden wir meistens Lösungen für viele Probleme.

  • Wir sprechen nur mit Ihren Verwandten, Freunden, Ihrem Sozialarbeiter, Chef oder Arzt, wenn Sie das erlauben.
  • Wir halten uns an die vereinbarten Termine und nehmen uns dafür Zeit.
  • Wir berichten an das Gericht über positive und negative Veränderungen. Die Berichte können wir mit Ihnen besprechen.
  • Bei einer neuen Verhandlung vor Gericht muss die Bewährungshelferin oder der Bewährungshelfer immer die Wahrheit sagen.
  • Wir besuchen Sie nur zuhause, wenn wir vorher darüber gesprochen haben.

  • Das Sicherheitsmanagement I, Fachbereich V, ist auf Personen spezialisiert, die wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt wurden.

    Hierzu können auch Personen gehören, bei denen eine elektronische Aufenthaltsüberwachung (umgangssprachlich große Fußfessel) angeordnet wurde.
  • Das Sicherheitsmanagement II, Fachbereich III, betreut Personen, denen eine Führungsaufsicht mit negativer Prognose auferlegt wurde.

    Die Zielgruppe besteht weiterhin aus hoch rückfallgefährdeten Gewaltstraftätern, die unter Bewährung stehen. Hierzu können auch Personen gehören, bei denen eine elektronische Aufenthaltsüberwachung (umgangssprachlich große Fußfessel) angeordnet wurde.

Die Bewährungshilfe Frankfurt befindet sich in der Heiligkreuzgasse 12 - 14, 2 Gehminuten von der Haltestelle „Konstablerwache“ entfernt.
Das Parkhaus "Am Gericht" finden Sie in der Klapperfeldstraße. In den umliegenden Straßen am Landgericht gibt es nur wenige Parkmöglichkeiten. Zudem ist die Parkzeit durch Parkuhren eingeschränkt.

Öffentliche Verkehrsmittel:
Die Haltestelle "Konstablerwache“ erreichen Sie mit den U-Bahnlinien 4 bis 7, den S-Bahnlinien 1 bis 6, 8 und 9 sowie der Straßenbahnlinie 12 und 18.

Besondere Bewährungshilfe

Die Sonderdienste, Fachbereich IV, beinhalten die Jugendbewährungshilfe, das Entlassungsmanagements (EMA) und die Elektronische Präsenzkontrolle (EPK).

In der Jugendbewährungshilfe werden nach Jugendstrafrecht verurteilte Personen bis zum Alter von 25 Jahren betreut.

  • Was bedeutet Jugendbewährung?
    Eine Jugendstrafe unter zwei Jahren kann zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Haft wird für eine vorgegebene Dauer vorläufig zurückgestellt. Sie erhalten für die Zeit der Unterstellung Unterstützung in vielen Lebensbereichen durch den Jugendbewährungshelfer. Zudem unterstützen wir bei der Erfüllung Ihrer Auflagen und Weisungen und stellen den Kontakt zu Netzwerkpartnern her (Suchtberatung, Schuldnerberatung, Schulen usw.).
     
  • Wann gefährden Sie Ihre Bewährung?
    • Wenn Sie neue Straftaten begehen.
    • Wenn Sie die Auflagen und Weisungen des Gerichts nicht erfüllen.
    • Wenn Sie keinen Kontakt zur Bewährungshilfe halten.
       
  • Was ist Führungsaufsicht?
    Sie können der Führungsaufsicht unterstellt werden, wenn Sie z.B. mindestens zwei Jahre im Gefängnis vollständig verbüßt haben oder wenn das Gericht eine psychiatrische Klinik oder die Unterbringung in eine Entziehungsanstalt für Sie anordnet hat. Für die anschließende Zeit der Führungsaufsicht bekommen Sie Weisungen vom Gericht. Wenn Sie gegen einzelne Weisungen verstoßen, können Sie dafür eine neue Strafe erhalten.
     
  • Was ist Jugendbewährungshilfe?
    Wir Jugendbewährungshelferinnen und Jugendbewährungshelfer erhalten unseren Auftrag durch das Gericht. Ziel ist es, mit Ihnen bei individuellen Problemen neue Lösungswege zu erarbeiten. Darüber hinaus überwachen wir die Erfüllung Ihrer Auflagen und Weisungen. Zudem haben wir eine Berichtspflicht gegenüber dem Gericht und der Führungsaufsichtsstelle.
     
  • Was erwarten wir von Ihnen?
    • Kommen Sie pünktlich zu den Terminen. Wenn Sie nicht kommen können, sagen Sie den Termin rechtzeitig telefonisch ab. Wenn Sie krank sind, rufen Sie an und geben uns eine Krankmeldung vom Arzt.
    • Sagen Sie uns, wenn sich etwas bei Ihnen verändert (Umzug, Urlaub, Telefonnummer, Arbeit)
    • Bei Fragen zu Behörden bringen Sie bitte die letzten Briefe mit.
    • Erfüllen Sie Ihre Auflagen und Weisungen und geben Sie uns darüber schriftliche Nachweise.
    • Sehen Sie ihre Bewährung als Chance. Wichtig ist, dass wir regelmäßig in Kontakt bleiben und Sie sich bei Problemen an uns wenden.
    • Was können Sie von uns erwarten?
    • Wir sprechen nur mit Ihrer Familie, Freunden, Chef, Lehrer oder Arzt, wenn Sie das erlauben Sollten Sie minderjährig sein, ist es jedoch vorgesehen, mit Ihren Eltern zusammenzuarbeiten.
    • Wir halten uns an die vereinbarten Termine und nehmen uns dafür Zeit.
    • Wir berichten an das Gericht über positive oder negative Veränderungen und besprechen und bearbeiten diese mit Ihnen.
    • Bei einer neuen Verhandlung vor Gericht muss der Jugendbewährungshelfer wahrheitsgemäß berichten.
    • Im Rahmen unserer Betreuung führen wir bei Ihnen auch Hausbesuche durch. 
       
  • Was ist unser Angebot?
    • Wir bieten Beratung und praktische Hilfen bei persönlichen und finanziellen Problemen.
    • Wir unterstützen Sie im Umgang mit Behörden (Gericht, Amt für Wohnungswesen, Jobcenter usw.).
    • Wir vermitteln an andere Beratungsstellen (bei Sucht, familiären Problemen, Schulden, Wohnungssuche usw.).

Das Entlassungsmanagement bereitet die Entlassung von Personen vor, die gegenwärtig unter Bewährung stehen oder nach ihrer Entlassung unter Bewährung stehen werden.

  • Was ist das Entlassungsmanagement?
    Das Entlassungsmanagement ist der Bewährungshilfe angegliedert und bildet die Schnittstelle zwischen dem Strafvollzug und der Bewährungshilfe. Es soll einen möglichst guten Übergang aus der Haft in die Freiheit vorbereiten.
     
  • Wann und für wen sind wir zuständig?
    Wir nehmen mit Ihnen Kontakt auf, wenn Ihnen bereits eine Bewährungshelferin oder ein Bewährungshelfer beigeordnet wurde oder wenn Sie nach Entlassung einem Bewährungshelfer unterstellt werden. Dies kann bei einer vorzeitigen Entlassung oder nach vollständiger Verbüßung der Strafe mit Eintritt der Führungsaufsicht der Fall sein.
     
  • Wann nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf?
    • 6 Monate vor dem geplanten Entlassungstermin bei vorzeitiger Entlassung
    • 12 Monate vor dem geplanten Entlassungstermin bei Führungsaufsicht und vollständiger Verbüßung der Strafe
    • Wenn Sie in Untersuchungshaft sind und der Bewährungshilfe unterstellt wurden
       
  • Was sind unsere Aufgaben?
    Wir bereiten Ihre Entlassung im Falle eines Eintritts der Bewährungs- oder Führungsaufsicht umfassend vor. Dies erfolgt in persönlichen Beratungsgesprächen, in denen sämtliche für Sie relevanten Themen besprochen werden können, wie beispielsweise:
    • Konkrete Hilfen bei der Entlassungssituation
    • Praktische Hilfen im Umgang mit Behörden
    • Unterstützung und Beratung in persönlichen Lebenslagen
    • Kontakt zu Beratungsstellen und Vermittlung in Einrichtungen
       
  • Wie sind wir erreichbar?
    Sie können uns im geschlossenen Vollzug „per Anliegen“ und im offenen Vollzug sowie in der Untersuchungshaft in der Sprechstunde erreichen.

    Bei anstaltsinternen Fragen wenden Sie sich bitte an die JVA.
    • JVA I:
      jeden 1. und 3. Montag im Monat von 9:00 -11:00 Uhr
    • JVA III, geschlossener Vollzug:
      dienstags und donnerstags
    • JVA III, offener Vollzug:
      dienstags, von 10:00 – 12:00 Uhr
    • JVA IV, geschlossener Vollzug:
      dienstags und donnerstags
    • JVA IV, offener Vollzug:
      dienstags und donnerstags, von 13:00 – 15:00 Uhr

Die Elektronische Präsenzkontrolle (umgangssprachlich „kleine Fußfessel“) dient der Vermeidung von Untersuchungshaft und des Widerrufs der Bewährung. Sie kommt weiter bei Jugendlichen im Rahmen der Vorbewährung zum Einsatz.

Gerichtshilfe

Durch ihre Tätigkeit bereitet die Gerichtshilfe Entscheidungen des Gerichts oder der Vollstreckungsbehörde vor. Ferner übernimmt sie die Vermittlung in gemeinnützige Arbeit zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen sowie die Auflagenüberwachung, sofern die Bewährungshilfe nicht beauftragt ist.

Netzwerkpartner - Infos

Informationen für Netzwerkpartner

Vorrangige Ziele sind die Integration der Straffälligen in die Gesellschaft und Verhinderung neuer Straftaten.

Die Probanden sollen zur Selbsthilfe befähigt und in die Lage versetzt werden, ein an sozialen Normen orientiertes und eigenverantwortliches Leben zu führen.

Die Bewährungshilfe betreut jugendliche und erwachsene Straffällige,

  • bei denen die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde
  • die vorzeitig aus der Haft entlassen wurden
  • die nach vollständig verbüßter Freiheitsstrafe unter Führungsaufsicht gestellt wurden.

Die Überwachung und Kontrolle der im Bewährungsbeschluss erteilten Auflagen und Weisungen gehört ebenso zur Arbeit der Bewährungshelferinnen und Bewährngshelfer wie die sozialarbeiterische Umsetzung unseres Beratungs- und Unterstützungsangebotes:

  • Case Management (Vermittlung zu externen Facheinrichtungen)
  • Allgemeine Lebensberatung und Krisenintervention
  • Deliktbearbeitung
  • Motivationsarbeit
  • Teilnahme an Gerichtsverhandlungen und Anhörungsterminen
  • Vermittlung und Überwachung gemeinnütziger Arbeit

Mögliche Gründe für einen Widerruf der Bewährung:

  • Neue Straftaten und Verurteilungen
  • Nichterfüllung der gerichtlichen Auflagen und Weisungen
  • Nichteinhaltung der Termine bei der Bewährungshilfe und fehlender Kontakt

  • mit Gerichten, Staatsanwaltschaften, Justizvollzugsanstalten, Forensischen Ambulanzen, Polizei
  • mit Behörden wie Einwohnermeldeamt, Agentur für Arbeit, Jobcenter, Amt für Wohnungswesen, Ausländerbehörde
  • mit sozialen Institutionen und Beratungsstellen, Einsatzstellen für gemeinnützige Arbeit sowie Rechtsanwälten
  • mit Familie und sozialem Umfeld 

Die Bewährungshelferinnen bzw. Bewährungshelfer sind Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeiter oder Sozialpädagoginnen bzw. Sozialpädagogen mit Diplom- oder Bachelorabschluss und staatlicher Anerkennung. Der Arbeitgeber ist die Justiz. Organisatorisch sind sie den Landgerichten zugeordnet.

Die Sozialen Dienste der Justiz beim Landgericht Frankfurt am Main sind in sechs Fachbereiche untergliedert. Neben den beiden Fachbereichen der Allgemeinen Bewährungshilfe wurden spezialisierte Fachbereiche und Schwerpunkte eingerichtet.

Themen der Fachbereicht:

  • Elektronische Präsenzkontrolle
    Die „elektronische Fußfessel“ dient der Vermeidung von U-Haft und des Widerrufs der Bewährung. Sie beinhaltet eine engmaschige, sozialpädagogische Betreuung.
  • Entlassungsmanagement
    Vorbereitung der Entlassung aus der JVA und Übergabe an die/den zuständige/n Bewährungshelfer/in.
  • Gerichtshilfe
    Vorbereitung weiterer Entscheidungen der Staatsanwaltschaften und Gerichte; Geldstrafentilgung durch gemeinnützige Arbeit.
  • Jugendbewährungshilfe
    Betreuung von Straffälligen, die nach den Jugendgerichtsgesetz (JGG) verurteilt wurden.
  • Sicherheitsmanagement I
    Betreuung von Sexualstraftäterinnen und Sexualstraftätern.
  • Sicherheitsmanagement II
    Betreuung von Gewaltstraftäterinnen und Gewaltstraftätern mit statistisch hoher Rückfallwahrscheinlichkeit und Probanden der Führungsaufsicht mit negativer Sozialprognose.
  • Zeugenbetreuung
    Beratung, Betreuung und Begleitung von Zeugen, Geschädigten, Kindern vor, während und nach der Hauptverhandlung.