Beratungshilfe ermöglicht Menschen mit geringem Einkommen eine außergerichtliche rechtliche Beratung und Unterstützung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. So soll sichergestellt werden, dass jeder Zugang zu rechtlicher Hilfe erhält – unabhängig von der eigenen finanziellen Situation.
Wichtig: Das Gericht ist nicht befugt, Ihnen Rechtsberatung zu erteilen.
Beratungshilfe wird nur für außergerichtliche Beratung gewährt. Für gerichtliche Verfahren ist sie nicht vorgesehen – hierfür gibt es die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe.
Beratungshilfeangelegenheiten werden sowohl von der Hauptstelle des Amtsgerichts in Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel, als auch in der Zweigstelle des Amtsgerichts in Hofgeismar, Friedrich-Pfaff-Straße 8, 34369 Hofgeismar, bearbeitet.
Beratungshilfe kann beim Amtsgericht Kassel persönlich oder schriftlich beantragt werden.
Antragstellung
Hauptstelle Kassel
Die persönliche Vorsprache in Beratungshilfeangelegenheiten ist in der Hauptstelle Kassel nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können online vereinbart werden. In diesen Terminen können nur Beratungshilfeangelegenheiten (maximal zwei Angelegenheiten pro Termin) bearbeitet werden. Nachdem Sie den Termin gebucht haben, erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link, den Sie zur Bestätigung des Termins anklicken müssen. Der Termin findet in Raum A 005 in der Eingangshalle, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel statt.
Die Beratungshilfe kann auch schriftlich beantragt werden. Eine persönliche Vorsprache ist dann nicht notwendig. Den Antrag richten Sie bitte an die untenstehende Postanschrift.
Darüber hinaus bietet der Formularserver der Justiz NRWÖffnet sich in einem neuen Fenster die Möglichkeit den Antrag online ggf. unter Zuhilfenahme eines Ausfüll-Assistenten auszufüllen. Anschließend können Sie den Antrag ausdrucken und per Post an das Amtsgericht Kassel an die untenstehenden Anschriften versenden.
Sowohl im Rahmen der persönlichen Vorsprache als auch für einen schriftlichen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe sind Unterlagen und Belege zum Nachweis Ihrer Bedürftigkeit (wie zum Beispiel Kopien von Lohnabrechnungen, Sozialleistungsbescheiden, Miet- oder Kreditverträgen, Unterhaltstiteln, Verbrauchsabrechnungen, Kontoauszügen) vorzulegen.
Zweigstelle Hofgeismar
Die persönliche Vorsprache in Beratungshilfeangelegenheiten ist in der Zweigstelle Hofgeismar nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Hierzu nutzen Sie bitte die untenstehende Telefonnummer.
Im Hinblick auf eine ebenfalls mögliche schriftliche Antragstellung wird zunächst auf die obigen Ausführungen zur schriftlichen Antragstellung Bezug genommen. Den Antrag richten Sie bitte an die untenstehende Postanschrift.
Sprechzeiten
Hauptstelle Kassel
Die Beratungshilfeabteilung ist montags bis freitags telefonisch von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter den folgenden Nummern zu erreichen:
Hinweis: Anträge auf Bewilligung von Beratungshilfe können nicht per E-Mail gestellt werden. Anträge, die per E-Mail eingehen, bleiben unbearbeitet. Sie werden weder zur Kenntnis genommen noch beantwortet. Gleiches gilt für Eingaben, die nicht in die Zuständigkeit der Abteilung für Beratungshilfesachen fallen.
Zweigstelle Hofgeismar
Die Zweigstelle Hofgeismar ist telefonisch montags bis donnerstags von 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr und freitags von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter der Telefonnummer +49 561 912 1410 zu erreichen.
Per Telefax können Sie sich unter der Nummer +49 611 32761 8103 an die Beratungshilfeabteilung der Zweigstelle wenden.
Postalische Anschrift
Hauptstelle Kassel:
Amtsgericht Kassel - Abteilung für Beratungshilfe - Frankfurter Straße 9 34117 Kassel