Einsichtnahme in das und Auszüge aus dem Grundbuch
Das Grundbuch ist nicht öffentlich und kann nur von solchen Personen eingesehen werden, die ein berechtigtes Interesse darlegen können (insbesondere Eigentümer, Berechtigte, Gläubiger oder deren jeweilige Bevollmächtigte sowie Notare).
Diejenigen, die ein berechtigtes Interesse darlegen können, können auch Ausdrucke aus dem Grundbuch oder Abschriften aus der Grundakte erhalten. Grundbuchausdrucke in einfacher oder beglaubigter Form (für 10,00 EUR bzw. 20,00 EUR je Ausdruck) oder Abschriften aus der Grundakte (für 0,50 EUR je Seite) werden aufgrund eines (formlosen) schriftlichen Antrages erstellt.
Der unterschriebene Antrag kann wie folgt beim hiesigen Grundbuchamt eingereicht werden:
- Per Post an: Amtsgericht Wiesbaden, Grundbuchamt, Mainzer Str. 124, 65189 Wiesbaden
- Per Fax an: +49 611 32706 1553
- Per Mail als eingescanntes PDF-Dokument an: grundbuchamt@ag-wiesbaden.justiz.hessen.de
- Anträge können auch an der Pforte / Servicetheke abgegeben oder in den Behörden-Briefkasten am Haupteingang eingeworfen werden.
Wir raten dazu, einen Grundbuchauszug direkt bei dem Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts und nicht über einen Internetanbieter zu bestellen. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag des Grundbuchamts!
Sprechzeiten
Die Einsicht in das elektronische Grundbuchblatt und in Grundakten oder sonstige Anliegen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Dies verhindert längere Wartezeiten und dient Ihrem Interesse an einer zügigen und effektiven Bearbeitung Ihrer Anliegen und erspart ggf. ein nochmaliges Erscheinen.
Die Einsicht in das elektronische Grundbuchblatt ist während der gesamten Dienststunden montags bis donnerstags zwischen 08:00 Uhr und 16:30 Uhr sowie freitags zwischen 08:00 Uhr und 15:00 Uhr gestattet. Für die Einsicht in Grundakten oder sonstige Anliegen gelten grundsätzlich die allgemeinen Sprechzeiten von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Abweichende Termine können mit der jeweils zuständigen Serviceeinheit vereinbart werden.
Für Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte zunächst entweder telefonisch an die jeweils zuständige Serviceeinheit oder senden Sie unter Angabe von Gemarkung und Blattnummer eine Mail an: grundbuchamt@ag-wiesbaden.justiz.hessen.de. Notieren Sie in der Mail bitte auch eine Telefonnummer, unter der Sie für einen Rückruf erreichbar sind.
Formulare
Für Anträge auf Grundbuchauszüge, Namensberichtigung, Löschungen in Abt. II und III sowie für die Grundbuchberichtigung nach Erbfall stehen Ihnen unter Formulare und Merkblätter des Amtsgerichts Wiesbaden im Abschnitt Grundbuch vorbereitete Formulare zur Verfügung.