In einem vor dem Amtsgericht Wiesbaden anhängigen Strafverfahren hat sich ein 65-jähriger Wiesbadener wegen Misshandlung von Tieren und gefährlicher Körperverletzung sowie Bedrohung zu verantworten.
Nach dem in der Anklageschrift vom 14.04.2026 dargestellten Sachverhalt soll der Angeklagte am 29.11.2024 im Goldsteintal in Wiesbaden auf eine Frau getroffen sein, die dort mit ihren beiden Hunden spazieren gegangen sei. Nachdem die Frau der Aufforderung des Angeklagten ihre Hunde anzuleinen nicht nachgekommen sei, habe der Angeklagte mit voller Wucht gegen einen der Hunde getreten, der daraufhin jaulend am Wegrand liegen geblieben sei und erhebliche Schmerzen erlitten habe.
Ein Grund für das Verhalten des Angeklagten habe nicht vorgelegen, so die Anklage.
Als die Hundehalterin den Angeklagten zur Rede gestellt habe, habe dieser einen größeren Ast vom Boden aufgehoben und habe diesen über dem Kopf der Zeugin geschwenkt um sie einzuschüchtern.
Gleichzeitig habe er die Frau als „billige Hure und Jägerfotze“ beschimpft.
Am 09.02.2024 sei der Angeklagte auf einem Feldweg in Wiesbaden, Richtung Kloppenheim, 4 Frauen begegnet, die dort mit ihren Hunden spazieren gegangen seien.
Beim Vorbeigehen an der Frauengruppe soll der Angeklagte, gemäß der Anklageschrift, mit einem seiner Walkingstöcke gezielt gegen den Oberarm einer der 4 Frauen geschlagen haben, wodurch diese einen massiven Bluterguss und starke Schmerzen erlitten habe.
Gleichzeitig habe der Angeklagte die Hunde der Frauen als „Drecksköter und Scheißhunde“ bezeichnet. Auch in diesem Fall soll es keinen Grund für das Verhalten des Angeklagten gegeben haben.
Die Hauptverhandlung in diesem Verfahren findet am 17.09.2026 um 10:00 Uhr statt.