Amtsgericht Wiesbaden

Aggressiver Busfahrer

In einem vor dem Amtsgericht Wiesbaden anhängigen Strafverfahren hat sich ein 47-jähriger Wiesbadener Busfahrer wegen Körperverletzung und Nötigung zu verantworten.

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Nach dem in der Anklageschrift vom 27.02.2024 dargestellten Sachverhalt kam es am 13.09.2023 gegen 07:40 Uhr im Kreuzungsbereich Bierstadter Straße/Fichterstraße/Moltkering zu einem medizinischen Notfall eines PKW-Fahrers. Da der Fahrzeugführer nicht mehr fähig war, seinen PKW zu kontrollieren, rollte dieser ungesteuert in den Kreuzungsbereich hinein.

Der später Geschädigte, ein Zeuge des Vorfalls, begab sich zu dem PKW-Fahrer um diesem zu helfen.

Der Angeklagte befuhr mit seinem Bus ebenfalls die Bierstadter Straße und plante nach links in den Moltkering abzubiegen, was ihm, trotz des stehenden PKW, möglich gewesen wäre.

Der Angeklagte soll, laut Anklage, seinen Bus jedoch angehalten und den Geschädigten aufgefordert haben, das im Kreuzungsbereich stehende Fahrzeug zu entfernen. Der Geschädigte habe den Angeklagten nunmehr auf den Notfall hingewiesen, worauf der Angeklagte geäußert haben soll “ob der Geschädigte sie noch alle hätte und ob er irgendwelche Drogen nehme.“

Da der Angeklagte, trotz der Notfallsituation, weiterhin ein aggressives Verhalten an den Tag gelegt haben soll, habe sich der Geschädigte entschlossen in den Eingangsbereich des Busses zu kommen um dem Busfahrer die Situation erneut zu verdeutlichen.

Daraufhin habe der Angeklagte mehrfach versucht, die Bustüren zu schließen, obgleich ihm bewusst gewesen sei, dass der Geschädigte zwischen Tür und Eingangsbereich steht. Infolge dieses Verhaltens des Angeklagten sei der Geschädigte mindestens dreimal zwischen der Bustür eingeklemmt worden.

Der Geschädigte soll hierdurch eine Prellung des Thorax und Schmerzen davongetragen haben.

Nachdem es dem Geschädigten gelungen sei, den Bus zu verlassen, habe dieser versucht ein Foto von Bus und Fahrer zu fertigen. Dennoch sei der Angeklagten losgefahren und sei dreimal auf den Geschädigten zugefahren, so dass dieser dem Bus habe ausweichen müssen, um nicht von diesem erfasst zu werden.

Währenddessen habe der Angeklagte gerufen “Verpiss dich!“

Die Hauptverhandlung in dieser Strafsache findet am Mittwoch, den 3. April 2024 um 10.50 Uhr in Saal 0.007 statt.

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