Landgericht Frankfurt am Main

Am Landgericht Frankfurt am Main wurde eine neue große Strafkammer gebildet

Das Präsidium des Landgerichts Frankfurt am Main hat die Einrichtung einer weiteren, neuen Schwurgerichtskammer ab April 2023 beschlossen.

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Der Präsident des Landgerichts Frankfurt am Main, Dr. Wilhelm Wolf, hat bestimmt, dass am Landgericht Frankfurt am Main eine neue große Strafkammer gebildet wird. Infolge dieser Entscheidung hat das Präsidium des Landgerichts Frankfurt am Main die Einrichtung einer weiteren, neuen Schwurgerichtskammer ab April 2023 beschlossen.

Dr. Wilhelm Wolf: „Die Schaffung einer neuen, weiteren Schwurgerichtskammer am Landgericht Frankfurt am Main ist notwendig, um der erheblichen Belastung der Schwurgerichte angemessen zu begegnen und sicherzustellen, dass die dort angeklagten gravierenden Straftaten zeitnah und effektiv verhandelt werden können. Damit kann das Vertrauen in die Justiz gewahrt und gestärkt werden.“

Die Belastung der Schwurgerichtskammern des Landgerichts Frankfurt am Main hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Während im Jahr 2019 dort noch 31 neue Verfahren (davon 28 Haftsachen) eingingen, waren es in 2022 insgesamt 47 Verfahren (davon 34 Haftsachen). Im Jahr 2022 lag der Zeitaufwand der Hauptverhandlungen bei den bisherigen Schwurgerichtskammern jeweils bei fast 400 Stunden. Seit Januar 2023 sind bereits zwölf neue (Haft-)Schwurgerichtssachen am Landgericht Frankfurt am Main eingegangen.

„Auf die zunehmende Belastung der Schwurgerichte haben wir bereits in der Vergangenheit reagiert: Im Jahr 2022 hatte das Präsidium des Gerichts einzelne Maßnahmen zur Entlastung der beiden bisherigen Schwurgerichtskammern getroffen und zwei andere große Strafkammern als „Hilfsschwurgerichte“ vorgesehen. Außerdem hat das Präsidium bei der Verteilung der Geschäfte zum Jahreswechsel beschlossen, dass ab Januar 2023 eine andere, bereits bestehende große Strafkammer zur Hälfte ihrer Arbeitskraft dauerhaft Schwurgerichtsfälle bearbeitet“, erläuterte Dr. Wilhelm Wolf.

„Darüber hinaus musste nun im laufenden Geschäftsjahr eine weitere, vollständig neue Schwurgerichtskammer geschaffen werden, um die anhaltend sehr hohe Belastung angemessen aufzufangen. Möglich wurde dies durch die jüngere Personalplanung des Hessischen Ministeriums der Justiz. Der Haushaltsgesetzgeber hat dem Landgericht Frankfurt am Main auf Grundlage des ‚Pakts für den Rechtsstaat‘ neue Stellen für Richterinnen und Richter sowie nichtrichterliches Personal konkret in Aussicht gestellt. Das macht es möglich, jetzt diese Maßnahme zur Entlastung der Schwurgerichte zu ergreifen“, betonte Dr. Wilhelm Wolf.

Zur Erläuterung:

Ein Schwurgericht ist eine große Strafkammer bei einem Landgericht, die nach § 74 Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes für bestimmte besonders schwere Straftaten zuständig ist, namentlich für Mord (§ 211 StGB) und Totschlag (§ 212 StGB).

Das Präsidium ist ein bei jedem Gericht zu bildendes, aus gewählten Richterinnen und Richtern zusammengesetztes Selbstverwaltungsorgan, § 21a Gerichtsverfassungsgesetz, dem die Verteilung der Geschäfte obliegt, § 21e Gerichtsverfassungsgesetz.

 

 

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