Vor dem Amtsgericht Wiesbaden hat sich ein 33-jähriger Mainzer wegen Körperverletzung zum Nachteil seiner Lebensgefährtin zu verantworten.
Nach dem in der Anklageschrift vom 17.11.2023 dargestellten Sachverhalt soll sich die Lebensgefährtin des Angeklagten, mit zwei der gemeinsamen Kinder, am 16.09.2023 in der Wohnung der Mutter des Angeklagten in Wiesbaden aufgehalten haben.
Während des Aufenthaltes habe der Angeklagte die später Geschädigte zu sich in sein Zimmer gerufen und habe sie zu sexuellen Handlungen aufgefordert. Die Geschädigte habe dies jedoch abgelehnt und dem Angeklagten deutlich gemacht, er solle sie in Ruhe lassen. Der Angeklagte soll seine Lebensgefährtin nunmehr fest mit der Faust in den Bauch und gegen die Rippen geschlagen haben, wodurch es zu einer Milzruptur kam. Die Geschädigte musste wegen dieser Verletzung 2 Tage auf der Intensivstation der Uniklinik in Mainz versorgt werden. Sie befand sich vom 17.09.2023 bis 26.09.2023 zur Behandlung in der Uniklinik.
Der Hauptverhandlungstermin in diesem Verfahren ist auf Freitag, den 22.03.2024, 09:30 Uhr, Saal 0.006 terminiert worden.