Landgericht Frankfurt am Main

Anklageerhebung wegen Korruptionsverdacht u.a.

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Beim Landgericht Frankfurt am Main ist eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main eingegangen, die sich gegen einen Beamten des höheren Justizdienstes, der zuletzt bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main als Oberstaatsanwalt beschäftigt war, sowie einen weiteren Angeschuldigten u.a. wegen des Vorwurfs der Bestechung und Bestechlichkeit jeweils in besonders schweren Fällen richtet.

Nach der Anklageschrift wird den Angeschuldigten insbesondere vorgeworfen, gemeinsam mit einer gesondert Verfolgten im Jahr 2005 eine Gesellschaft gegründet zu haben, welche die Beratung von Behörden und sonstigen Leistungsträgern im Zusammenhang mit ärztlichen Abrechnungen und ärztlichen Leistungen sowie die Erstellung entsprechender Gutachten zum Geschäftsgegenstand gehabt habe. Hierbei seien die Angeschuldigten davon ausgegangen, dass der Hauptauftraggeber dieser Gesellschaft die von dem einen Angeschuldigten zuletzt geleitete Zentralstelle für Medizinwirtschaftsstrafrecht sein würde, so dass ihnen durch die beabsichtigte Beauftragung der Gesellschaft, an der sie selbst wirtschaftlich beteiligt waren, ein finanzieller Vorteil durch die Zahlungen der hessischen Justiz entstehen würde. In Umsetzung dieses Tatplans sei zur Förderung der Umsätze und Erlöse dieser Gesellschaft in der Folgezeit eine Beauftragung in zahlreichen Ermittlungsverfahren erfolgt, wodurch sich die Angeschuldigten eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang verschafft hätten.

Zuständig ist die 24. große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts. Eine Entscheidung über die Zulassung der Anklageschrift liegt noch nicht vor. Derzeit haben die Verteidiger der Angeschuldigten Gelegenheit zur Stellungnahme.

Abschließend noch ein Hinweis in eigener Sache: Da der Vorsitzende der zuständigen Strafkammer auch der Pressesprecher des Landgerichts ist, werden Presseauskünfte zu diesem Strafverfahren ausschließlich durch den Unterzeichner sowie bei dessen Verhinderung durch die Pressesprecherin für Zivilsachen und deren Vertreter erteilt.

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