Am Mittwoch, den 24.07.2024, um 09:00 Uhr, beginnt die Berufungshauptverhandlung vor der 3. Strafkammer des Landgerichts Fulda gegen einen 54 Jahre alten Mann wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit dem unerlaubten Führen einer Schusswaffe in Tateinheit mit der Störung der Religionsausübung.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 09.07.2023 gegen 2:25 Uhr in stark alkoholisiertem Zustand in den Räumen der katholischen St. Joseph-Kirche in Fulda während eines Gottesdienstes der eriträisch-orthodoxe Kirchengemeinde „Kidanemhret Tewado“ mit einem mitgebrachten geladenen Schreckschussrevolver aus Hüfthöhe einen Schuss in Richtung der im Vorraum sitzenden, etwa zwei Meter entfernten Geschädigten abgegeben zu haben. Hintergrund der Tat soll seine Verärgerung über die Geräuschkulisse und die dadurch entstandene Störung seiner Nachtruhe gewesen sein. Durch das aus dem Schreckschussrevolver in dem kleinen Vorraum der Kirche austretende Gas sollen die Geschädigten Atemwegsbeschwerden, Schmerzen beim Schlucken und tränende Augen erlitten haben. Zudem hätten beide Geschädigten sowie mindestens ein weiterer Gottesdienstbesucher bis heute psychische Probleme wegen der Tat.
Der Angeklagte wurden vom Amtsgericht Fulda im Februar wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit dem unerlaubten Führen einer Schusswaffe zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Gegen das Urteil haben sowohl Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte Berufung eingelegt. Der Angeklagte strebt mit der Berufung die Verurteilung zu einer Geldstrafe an, die Staatsanwaltschaft die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, welche nicht zur Bewährung ausgesetzt wird.
Zur Hauptverhandlung sind sieben Zeugen geladen.