Der Präsident des Landgerichts Frankfurt am Main Dr. Wilhelm Wolf erklärte dazu: „Angesichts der fortwährend hohen Infektionszahlen ist die Testung von Verfahrensbeteiligten ein essentieller Beitrag zur Aufrechterhaltung und Sicherung eines risikoangepassten Regelbetriebs am Landgericht, um den verfassungsrechtlich verbürgten Justizgewährungsanspruchs auch weiterhin erfüllen zu können. Dies gilt umso mehr, als nach wie vor die große Mehrheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz, obwohl sie in öffentlichen Verhandlungen mit vielen Personen teilweise über Stunden in geschlossenen Räumen, als Richterin, als Protokollführer, als ehrenamtlich tätige Schöffinnen oder auch als Handelsrichter den Verfahren Fortgang geben, wie der überwiegende Teil der Bevölkerung noch kein Impfangebot erhalten haben. Aber natürlich gilt die Testung gleichzeitig dem Schutz und sicher auch der Beruhigung all derjenigen, die als Parteien eines gerichtlichen Verfahrens, als Anwälte, als Dolmetscher und teilweise auch nicht aus freien Stücken, sondern weil das Gesetz sie dazu verpflichtet, wie etwa als Zeugen, zu uns in die Verhandlungen kommen.“ Und weiter: „Die Justiz hat seit Aufkommen von Covid-19 ihre Aufgaben unter größten Anstrengungen weiter erfüllt. In verantwortungsvoller Weise und unter Beachtung aller Hygienemaßnahmen haben notwendige Gerichtsverhandlungen fortwährend stattgefunden. Dank des umsichtigen Vorgehens aller Kolleginnen und Kollegen sind die Infektionszahlen an unserem Gericht gering geblieben. Ich hoffe sehr, dass dies mit der unmittelbaren Testmöglichkeit vor Ort auch so bleibt und wir alle Verfahrensbeteiligten noch besser schützen können.“
Das Testcenter befindet sich im Bereich der derzeit nicht genutzten Gerichtskantine im Gebäude E, Hammelsgasse 1. Es wird von dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Hessen betrieben. Dessen Personal führt die Schnelltests durch. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gerichts können sich dort bereits seit einigen Tagen im Rahmen des sog. „Bürgertests“ einmal wöchentlich kostenfrei testen lassen. Auch für Verfahrensbeteiligte ist die Testung nun kostenlos. Voraussetzung der Kostenfreiheit der Testung ist allerdings, dass der Test auf Veranlassung der oder des Vorsitzenden des Verfahrens erfolgt.
Das Testcenter steht selbstverständlich auch den Verfahrensbeteiligten in Verfahren vor dem Amtsgericht und dem Oberlandesgericht zur Verfügung, soweit die dort zuständigen Vorsitzenden die Testung der jeweiligen Verfahrensbeteiligten verfügt haben.