Der 58jährige Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Bewährungszeit wurde auf zwei Jahre festgesetzt. Aufgrund dessen, dass der Angeklagte angekündigt hat, einen Geldbetrag von 5.000,- € an den Nebenkläger zu zahlen und die Kammer die Erwartung hat, dass er dies auch tun werde, wurde von der Erteilung weiterer Bewährungsauflagen und –weisungen abgesehenen.
Das Urteil ist rechtskräftig, da alle Verfahrensbeteiligten den Verzicht auf Rechtsmittel erklärt haben.