Akten aus Papier werden am Landgericht Fulda nach und nach der Vergangenheit angehören. Denn seit dem 3. Februar 2023 arbeitet das Gericht in Zivilsachen mit der elektronischen Akte. Während für bereits anhängige Zivilverfahren eine Papierakte neben der elektronischen Akte noch weitergeführt wird, werden Verfahren, die ab dem 1 März 2023 neu bei dem Landgericht eingehen ausschließlich digital bearbeitet werden. Ein „Meilenstein für die Digitalisierung der Hessischen Justiz“, wie es der Präsident des Landgerichts, Dr. Jochen Müller, ausdrückt.
„Neben bereits zahlreich stattfindenden Videoverhandlungen ist die Einführung der elektronischen Akte ein weiterer Beleg für die Modernisierung der Justiz in sich verändernden Zeiten. Dabei bietet die elektronische Akte nicht nur Möglichkeiten für ein noch effizienteres Arbeiten, sondern wird auch spürbar die Bedingungen für mobiles Arbeiten und damit auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Steigerung der Attraktivität von Justizberufen“, zeigte Dr. Müller die Vorteile der elektronischen Akte auf.
Seinen besonderen Dank richtete der Präsident des Landgerichts an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Serviceeinheiten, der Verwaltung und der Wachtmeisterei des Gerichts sowie die dort tätigen Richterinnen und Richter. „Jede Neuerung braucht auch motivierte Menschen, die sie annehmen und mir ihr arbeiten. Ich bin froh, dass alle Angehörigen des Landgerichts sich bereitwillig auf die sich mit der elektronischen Akte ergebenden erheblichen Veränderungen ihres Arbeitsalltags einlassen, in den letzten Wochen an Schulungen teilgenommen haben und jetzt an
der erfolgreichen Umsetzung mitwirken. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag für eine zukunftsfähige Justiz in Osthessen“, so Dr. Müller abschließend.