Landgericht Fulda

Gefährlichen Körperverletzung - „Aschenberg-Prozess“

Am Mittwoch, den 05.03.2025, um 09:00 Uhr, findet die Berufungshauptverhandlung vor der 3. Strafkammer des Landgerichts Fulda gegen einen 39-jährigen Angeklagten wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung statt. Bei dem Angeklagten handelt es sich um den im sogenannten „Aschenberg-Prozess“ mittlerweile rechtskräftig wegen Totschlags Verurteilten.

Ihm wird vorgeworfen am 17.02.2023 im Jerusalempark in Fulda eine ihm bekannte Person mittels eines hinterlistigen Überfalls gemeinschaftlich mit anderen Personen geschlagen und mit dem beschuhten Fuß getreten zu haben.

Der Angeklagte wurde deswegen vom Amtsgericht Fulda zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Der weitere Mitangeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Gegen das Urteil hat lediglich der 39- jährige Angeklagte Berufung eingelegt

Für die Hauptverhandlung sind fünf Zeugen geladen.

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