In der Strafsache gegen
Dr. Berger (Cum-Ex)
wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung
Aktenzeichen: 6 KLs – 1111 Js 18753/21
Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Wiesbaden hat folgenden Tenor verkündet:
Der Angeklagte wird wegen Steuerhinterziehung in 3 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
8 Jahren und 3 Monaten
verurteilt.
Die in der Schweiz vom 07.07.2021 bis zum 24.02.2022 vollzogene Auslieferungshaft wird auf vorgenannte Strafe mit dem Maßstab 1:1 angerechnet.
Gegen den Angeklagten sowie den Einziehungsbeteiligten … wird die Einziehung von Wertersatz in Höhe von jeweils 1.084.500,- € angeordnet.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen zu tragen mit Ausnahme der notwendigen Auslagen des Einziehungsbeteiligten, die dieser selbst zu tragen hat.