Landgericht Wiesbaden

Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Jahren und 3 Monaten

Der Angeklagte wird wegen Steuerhinterziehung in 3 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Jahren und 3 Monaten verurteilt.

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In der Strafsache gegen

Dr. Berger (Cum-Ex)

wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung

Aktenzeichen: 6 KLs – 1111 Js 18753/21

Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Wiesbaden hat folgenden Tenor verkündet:

Der Angeklagte wird wegen Steuerhinterziehung in 3 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

8 Jahren und 3 Monaten

verurteilt.

Die in der Schweiz vom 07.07.2021 bis zum 24.02.2022 vollzogene Auslieferungshaft wird auf vorgenannte Strafe mit dem Maßstab 1:1 angerechnet.

Gegen den Angeklagten sowie den Einziehungsbeteiligten … wird die Einziehung von Wertersatz in Höhe von jeweils 1.084.500,- € angeordnet.

Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen zu tragen mit Ausnahme der notwendigen Auslagen des Einziehungsbeteiligten, die dieser selbst zu tragen hat.

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