Amtsgericht Gießen

Geschäftsentwicklung 2021

Lesedauer:24 Minuten

1. Gerichtsbetrieb im zweiten Pandemiejahr

Das Amtsgericht Gießen hat im zweiten Jahr der Pandemie Funktionstüchtigkeit und Belastbarkeit unter Extremverhältnissen unter Beweis gestellt.

Mit den bewährten in der Presseinformation für das Geschäftsjahr 2020 dargelegten Maßnahmen ist es auch im Folgejahr der Pandemie gelungen, dem Justizgewährleistungsanspruch der Bürgerinnen und Bürger weiterhin gerecht zu werden und im wichtigen Bereich der Strafrechtspflege deren Funktionstüchtigkeit erfolgreich unter Beweis zu stellen.

Insgesamt war das zweite Jahr der Pandemie von einem weitgehend „normalen“ Geschäftsbetrieb gekennzeichnet, den alle Verantwortlichen beim Amtsgericht Gießen unter Aufbietung aller zur Verfügung stehenden Kräfte erfolgreich abgesichert haben. Weder kam es zu nennenswerten Verfahrensverzögerungen noch gar zu Phasen des Stillstands. Das Gericht hat in nicht normalen Zeiten geschäftsmäßige Normalität vermittelt und verwirklicht.

Damit hat das Amtsgericht Gießen als bedeutendes Amtsgericht einen maßgeblichen Beitrag zur Funktionstüchtigkeit der Justiz in Ausnahmezeiten geleistet. Es hat außerdem unter Beweis gestellt, dass sich das staatliche Rechtsschutzsystem im Besonderen und die „Justiz“ im Allgemeinen gerade in Zeiten der Not bewähren und ebenso pandemie- wie katastrophenresistent sind. Bei allen nötigen Maßnahmen der Anpassung an neue Situationen hat das Amtsgericht Gießen gezeigt, dass es dank der hier tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ausnahmesituation „kann“ und über die Maßen bereit ist, seine Fähigkeiten zur Anpassung an neue, ebenso ungeahnte wie unbekannte Herausforderungen unter Beweis zu stellen.

Das Amtsgericht Gießen hat – kurz gesagt – im zweiten Jahr der Pandemie „Stabilität in instabilen Zeiten“ gewährleistet.

2. Personalentwicklung

2.1 Personalbestand

Die Personalsituation hat sich im Vergleich zum Vorjahr als im Wesentlichen konstant erwiesen.

Zum 31.12.2021 waren beim Amtsgericht Gießen insgesamt 266 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt – ein leichter Rückgang des Personalbestands im Vergleich zum Vorjahr - 271 Beschäftigte - betragen.

Der Rückgang im Personalbereich geht im Wesentlichen auf einen Rückgang bei den Beamtinnen und Beamten im mittleren Dienst sowie den Angestellten zurück. Dort konnten entstandene Lücken durch altersbedingtes Ausscheiden (noch) nicht vollständig geschlossen werden.

Im Einzelnen stellt sich die Personalsituation im Jahr 2021 (mit einem Vergleich der Vorjahre) wie folgt dar:

Dienstzweig

Stand 31.12.

2019 in Köpfen

Stand 31.12.

2020 in Köpfen

Stand 31.12.

2021 in Köpfen

Stand 31.12.

2019 in Arbeitskraft

Stand 31.12.

2020 in Arbeitskraft

Stand 31.12.

2021 in Arbeitskraft

       

weiblich

     

weiblich

Richterlicher Dienst

30

30

29

19

27,50

27,00

27,25

17,25

höherer Beamtendienst

1

1

1

1

1,00

1,00

1,00

1,00

Rechtspflegerbereich

41

36

38

23

37,60

33,05

34,65

19,65

Beamtinnen/Beamte und Angestellte im Übrigen

105

108

102

96

89,78

94,06

88,00

82,00

Gerichtsvollzieherdienst

12

11

11

6

11,75

11,75

11,00

6,00

Auszubildende

75

74

75

63

75,00

74,00

75,00

63,00

Wachtmeisterei

11

11

10

2

10,46

11,00

9,98

1,98

Das Amtsgericht Gießen ist „weiblich“ – und wie schon für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 ausgeführt – Vorbild in Sachen Frauenförderung und Gleichberechtigung: Von den 266 am Gericht Tätigen sind 210 Mitarbeiterinnen Frauen, ein (gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegener) Anteil von knapp 79 %. In allen Bereichen (sieht man vom Wachtmeisterdienst einmal ab) liegt der Frauenanteil beim Amtsgericht Gießen damit weit über dem Anteil der männlichen Beschäftigten: So sind zwischenzeitlich 65,52 % im richterlichen Dienst, 60,53 % Prozent im Rechtspflegerbereich, 94,12 % der Angestellten und des mittleren Beamtendienstes und 84 % im Auszubildendenbereich weiblich.

Der Frauenanteil zum 31.12.2021 auf einen Blick:

Dienstbezeichnung

Köpfe

in Prozent

Arbeitskraft

in Prozent

Richterinnen

65,52

63,30

Beamtinnen höherer Dienst

100,00

100,00

Beamtinnen gehobener Dienst

60,53

56,71

Angestellte mit Beamtinnen mittlerer Dienst

94,12

93,18

Beamtinnen

92,00

91,31

Angestellte

94,81

93,85

Gerichtsvollzieherinnen

54,55

54,55

Ausbildung

84,00

84,00

Wachtmeisterei

20,00

19,84

 

2.2 Personalveränderungen

Die Personalsituation im richterlichen Bereich war im Geschäftsjahr 2021 weitgehend von Konstanz geprägt.

Altersbedingt ausgeschieden ist zu Beginn des Geschäftsjahres 2021 der langjährig für den Bereich Strafprozess verantwortliche Abteilungsleiter. Dessen Verantwortlichkeit für den Strafprozess wurde dem Vizepräsidenten des Amtsgerichts übertragen, während dessen übrige Verwaltungsaufgaben auf die beiden Präsidialrichterinnen verteilt wurden, verbunden mit einer jeweiligen Erhöhung ihrer Arbeitskraftanteile. Damit besteht die Leitung des Gerichts seit März 2021 aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und den beiden langjährigen Präsidialrichterinnen.

Eine Proberichterin wurde im Geschäftsjahr 2021 zur Lebenszeitrichterin beim Amtsgericht Gießen ernannt.

Zum 31.12.2021 taten beim Amtsgericht Gießen insgesamt sechs Richterinnen und Richter auf Probe Dienst, davon drei Frauen. Zwei dieser ehedem sechs Proberichter/innen sind im laufenden Geschäftsjahr 2022 auf Lebenszeit ernannt worden.
Damit hat das Amtsgericht Gießen die nachhaltig positive Entwicklung der vergangenen Jahre fortschreiben können, hier zugewiesene Proberichterinnen und Proberichter erfolgreich einzuarbeiten, um sie als Lebenszeitkräfte für eine Tätigkeit beim Amtsgericht Gießen zu gewinnen.

Das Amtsgericht Gießen hat so auch neuerlich unter Beweis gestellt, dass es ein äußerst attraktiver Dienststandort für Richterinnen und Richter ist.

2.3 Personalausstattung

Die personelle Ausstattung hat sich im Vergleich zu den Vorjahren nur leicht verändert und kann insgesamt als auskömmlich bezeichnet werden, bei vereinzelten Belastungsspitzen.

Bei den Angestellten und Beamtinnen und Beamten des mittleren Dienstes liegt die durchschnittliche Belastung 2021 bei 109,46 %, ein leichtes Absinken gegenüber dem Vorjahreswert von 111,05 %. Im gehobenen Dienst, der den Bereich der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger markiert, ist eine spürbare Verbesserung zu verzeichnen: Lag die Belastung im Vorjahr noch bei 116,00 %, belief sie sich im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 auf 109,68 %.

Im richterlichen Dienst betrug die Belastung 100,11 % und lag damit etwas über dem „Sollwert“ von 100 %.

Zusammenfassend stellt sich die Geschäftsbelastung im Vergleich mit den Vorjahren wie folgt dar:

Geschäftsbelastung 2018 bis 2021 in Prozent

Jahr

2018

2019

2020

2021

Dienstbezeichnung

%

%

%

%

Richterlicher Dienst

103,66

104,32

103,45

100,11

Gehobener Dienst

109,58

110,07

116,00

109,68

Mittlerer Dienst und Angestellte

114,90

119,07

111,05

109,46

 

2.4 Ausbildung

Auch im zweiten Jahr der Pandemie ist das Amtsgericht Gießen seinem Ausbildungsauftrag gerecht geworden.

Unter schwierigen Rahmenbedingungen ist es auch im zweiten Jahr der Pandemie gelungen, dem Thema „Ausbildung“ einen unverändert großen Stellenwert einzuräumen.

Mit Ende 2021 insgesamt 48 Auszubildenden, verteilt über drei Ausbildungsjahrgänge, gehört das Amtsgericht Gießen nach wie vor zu einem der bedeutenden Ausbildungsgerichte in Hessen – im Ausbildungsjahrgang 2022 werden Stand heute weitere 16 Bewerberinnen und Bewerber eingestellt werden.

Auch im zweiten Jahr der Pandemie ist es gelungen, junge Menschen für den Beruf der/des Justizfachangestellten zu gewinnen und darin erfolgreich auszubilden: 15 Bewerberinnen und Bewerber traten im abgelaufenen Geschäftsjahr ihre Ausbildung beim Amtsgericht Gießen an. Von den 15 Absolventen im abgelaufenen Geschäftsjahr - dem Ausbildungsjahrgang 2018 - haben alle einen Dienst innerhalb der hessischen Justiz angetreten, drei davon konnten ihren Dienst sogar beim Amtsgericht Gießen antreten und dort ausgeschiedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ersetzen. Damit hat das Amtsgericht Gießen neuerlich unter Beweis gestellt, dass es den nötigen Nachwuchs selbst erfolgreich zu rekrutieren und mit weiteren hier ausgebildeten Absolventinnen und Absolventen andere Bereiche der hessischen Justiz nachhaltig zu verstärken weiß. Im Haus erfolgreich ausgebildete Kräfte blieben in den vergangenen Jahren nahezu ausnahmslos der hessischen Justiz erhalten und traten erfolgreich ihren Dienst nicht nur in der ordentlichen Gerichtsbarkeit - Amts- und Landgerichte sowie Oberlandesgericht -, sondern auch bei den Staatsanwaltschaften, Verwaltungs-, Sozial- und Arbeitsgerichten an, und zwar hessenweit.

Hier hat sich nicht nur das langjährige Engagement erfahrener Ausbilderinnen und Ausbilder beim Amtsgericht Gießen bewährt, die sich ihrerseits vornehmlich aus begabten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Haus rekrutieren und hessenweit Anerkennung genießen.

Auch das positive Betriebsklima im Amtsgericht Gießen, das weit über die Region als attraktiver Arbeitsstandort bekannt ist, trägt zum Erfolg der hiesigen Ausbildung bei.

Nicht umsonst wurde das Amtsgericht Gießen vom Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport auch neuerlich mit dem „Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“ ausgezeichnet. Die Verleihung für weitere vier Jahre fand Ende Juni 2021 in feierlichem Rahmen im Schloss Biebrich statt.

3. Geschäftsentwicklung

3.1 Geschäftsanfall

Der Geschäftsanfall im Jahre 2021 stellt sich zusammengefasst (im Vergleich der Vorjahre) wie folgt dar:

Jahreswerte

Jahreswerte Jahreswerte Jahreswerte

Veränderung

Eingangszahlen

2019

2020

2021

2020/2021

Zivilsachen (einschließlich Miete)

2425

2265

2207

-2,56

%

Familiensachen

2736

2823

2550

-9,67

%

Straf- und Schöffensachen Erwachsene

6037

5868

5889

0,36

%

Straf- und Schöffensachen Jugendliche

638

522

413

-20,88

%

Ordnungswidrigkeitenverfahren

2777

1961

1427

-27,23

%

Grundbuchsachen

16924

17210

16624

-3,40

%

Nachlasssachen

4358

4347

4826

11,02

%

Registersachen

2782

2817

2907

3,19

%

Betreuungssachen Eingänge

1250

1355

1463

7,97

%

Betreuungssachen Bestand

3979

3999

4085

2,15

%

Zwangsvollstreckungssachen

7171

6815

6191

-9,16

%

Zwangsversteigerungsverfahren

76

83

70

-15,66

%

Insolvenzverfahren

413

303

492

62,38

%

davon Unternehmensinsolvenzen

188

158

179

13,29

%

davon Verbraucherinsolvenzen

225

145

313

115,86

%

Unterbringungssachen

681

872

844

-3,21

%

 

Bei den Zivilsachen setzt sich der Trend der vergangenen Jahre fort. Die Anzahl der Verfahren ist weiter rückläufig. Damit liegt das Amtsgericht Gießen im hessenweiten Trend.

Im Bereich der Familiensachen ist es zu einem Rückgang der Neueingänge gekommen. Gründe hierfür können nicht benannt werden. Es gilt, die Entwicklung weiter zu beobachten. Insgesamt liegt der Wert verglichen mit den Vorjahren 2020 und 2019 noch im Normbereich statistisch irrelevanter Abweichungen.

Im Bereich der Strafrechtspflege ist der Geschäftsanfall bei den Strafsachen gegen Erwachsene konstant, während im Bereich des Jugendstrafrechts ein deutlicher Rückgang an Verfahren zu verzeichnen ist. Gründe hierfür können derzeit nicht benannt werden. Zu verweisen ist allerdings darauf, dass die Zahlen im Bereich der Strafrechtspflege bei Gericht maßgeblich abhängig sind von der Anzahl an Verfahren, die von der Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht weitergeleitet werden. Insoweit betrifft die Ursachenforschung im Bereich der Strafrechtspflege immer auch einen Bereich, der dem Gericht verborgen ist und bleibt, nämlich dem großen Bereich der Ermittlungs- und Anklagetätigkeit, die in den Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaften fallen.

Ein starker Rückgang ist zu verzeichnen im Bereich der Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Diese sind im zweiten Jahr infolge stark gesunken. Die Gründe liegen auf der Hand: Die Verfahren dort setzen sich traditionell mehrheitlich aus Verkehrsordnungswidrigkeiten zusammen. Die Pandemie hat indes nicht nur zu einer großen psychischen und wirtschaftlichen Belastung für weite Teile der Bevölkerung geführt. Sie hat auch Mobilität und Verkehrsaufkommen deutlich eingeschränkt. Es waren zahlenmäßig schlicht weniger Personen als noch vor der Pandemie im besten Sinne „unterwegs“, die gegen Verkehrsvorschriften hätten verstoßen und Ordnungswidrigkeitenverfahren erzeugen können.

Demgegenüber neu hinzugekommen sind Verfahren wegen Verstoßes gegen Vorschriften zur Eindämmung der Pandemie. Diese Verfahren haben indes zahlenmäßig kein Niveau erreicht, das den Einbruch bei den Verkehrsordnungswidrigkeiten auch nur annähernd hätte ausgleichen können. Schwierig zu betreiben und zu verhandeln bleiben diese Verfahren gleichwohl, sind sie doch typischerweise in hohem Maße eskalationsgeeignet und oft genug emotional wie - bedauerlicherweise - weltanschaulich-ideologisch „aufgeladen“.

Für die Zunahme bei den Betreuungssachen (+7,97 % gegenüber dem Vorjahr) ist kein konkreter Grund zu benennen. Es wäre verkürzt, hierfür auf die Folgen der Pandemie zu verweisen, zumal die Unterbringungsverfahren im abgelaufenen Geschäftsjahr eher rückläufig waren.

Bei den Registersachen (Grundbuch, Nachlass und Handelsregister), den großen im Wesentlichen von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern bearbeiteten Sachgebieten, fällt die Zunahme an Nachlasssachen auf. Ein konkreter Grund hierfür kann nicht benannt werden. Es wäre auch hier verkürzt, die Folgen der Pandemie dafür verantwortlich zu machen, wenngleich diese sicherlich eine erhöhte Sterblichkeit - insbesondere bei den im Betreuungsbereich überproportionial vertretenen „vulnerablen Gruppen“ – zur Folge gehabt haben wird.

Die Zwangsversteigerungssachen, das dritte große Tätigkeitsgebiet der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, war im abgelaufenen Geschäftsjahr stark rückläufig. Ein Grund für den Rückgang kann nicht benannt werden.

Auf dem Gebiet der Insolvenzen stechen zwei Aspekte hervor:

Entgegen landläufigen Erwartungen ist ein nennenswerter Anstieg der Unternehmensinsolvenzen bislang ausgeblieben. Hier wurde zu Beginn der Pandemie eine Explosion der Zahlen vielerorts prognostiziert. Die beim Amtsgericht Gießen abgebildeten Zahlen geben diese Befürchtung bisher nicht wieder. Die Entwicklung bleibt hier zu beobachten.

Deutlich angestiegen ist die Anzahl der Verbraucherinsolvenzen. Dies hat allerdings weniger mit der Pandemie zu tun als mit einer Gesetzesänderung: Ende des Jahres 2020 hat der Gesetzgeber die insolvenzrechtlichen Vorschriften dahingehend verändert, dass die sogenannte Wohlverhaltensphase von sechs auf drei Jahren verkürzt wurde. Die Wohlverhaltensphase bemisst die Zeit, binnen derer Insolvenzschuldner gemäß einem festgelegten Programm vorhandene Schulden zu tilgen haben und sich rechtstreu und redlich zeigen müssen und nach deren erfolgreichem Durchlaufen sie in den Genuss der sogenannten Restschuldbefreiung kommt: Sie also von allen bestehenden und in der Wohlverhaltensphase nicht getilgten Verbindlichkeiten endgültig und dauerhaft befreit werden. Die Dauer dieser Wohlverhaltensphase, die ganz ursprünglich einmal „biblische“ sieben Jahre betragen hatte, war zuletzt auf sechs Jahre reduziert und wurde Ende des Jahres 2020 auf gerade einmal drei Jahre weiter reduziert. Das hat viele Verbraucherinnen und Verbraucher, die bereits im Jahr 2020 einen Insolvenzantrag hätten stellen können oder sich mit dem entsprechenden Gedanken trugen, „motiviert“, die Gesetzesänderung noch abzuwarten, um den Insolvenzantrag dann in 2021 zu stellen – und so in den „Genuss“ der nunmehr auf drei Jahre reduzierten Wohlverhaltensphase zu kommen. Dies und weniger die Pandemie erklärt im Wesentlichen die starke Zunahme an Verbraucherinsolvenzen in 2021.

3.2 Verfahrensdauer

a) Überblick

Die Verfahrensdauer im richterlichen Bereich - das ist die Zeit zwischen Eingang des Verfahrens bei Gericht und seiner richterlichen Erledigung – ist beim Amtsgericht Gießen auch im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 erfreulich kurz. Sie beträgt, gestaffelt nach Sachgebieten:

Verfahrensart

Erledigungsdauer in Monaten

2017

2018

2019

2020

2021

Zivilverfahren

5,4

5,8

5,8

6,0

6,1

Strafrichtersachen

5,7

6,8

6,8

8,4

7,4

Schöffensachen Erwachsene

8,1

8,3

9,7

10,3

7,9

Jugendrichtersachen

5,9

5,4

6,8

7,7

8,2

Jugendschöffensachen

4,2

4,4

4,3

7,3

4,6

Bußgeldsachen

5,1

3,9

3,6

4,4

4,2

Familiensachen

5,9

5,8

6,3

5,5

6,4

 

b) Schöffenverfahren: Erhebliche Verkürzung der Verfahrensdauer

In dem großen und gesellschaftlich bedeutsamen Bereich der Strafrechtspflege ist es danach gelungen, trotz der durch die Pandemie ganz erheblich erschwerten Gesamtumstände die Erledigungszeiten ganz erheblich zu verkürzen.

Bei den Schöffengerichtsverfahren gegen Erwachsene wurde die Verfahrensdauer von 10,3 Monaten in 2020 auf 7,9 Monate verkürzt. Bei den Strafrichtersachen ist mit einer Verfahrensdauer von 7,4 Monaten gegenüber 8,4 in 2020 ebenfalls eine erhebliche Reduzierung zu verzeichnen. Eine ganz gravierende Reduzierung der Verfahrensdauer zeigt sich auch im Bereich des Jugendschöffengerichts: Einer Dauer von noch 7,3 Monaten in 2020 stehen nunmehr 4,6 Monate gegenüber.

Damit ist dem Amtsgericht Gießen im zentralen Bereich der Strafrechtspflege in drei nennenswerten Bereichen – Strafrichtersachen gegen Erwachsene, Schöffengerichtssachen gegen Erwachsene und Jugendschöffengericht – in schwierigem Umfeld eine nennenswerte Verkürzung der Verfahrensdauer gelungen. In den Bußgeldsachen gegen Erwachsene ist ebenfalls ein leichter Rückgang zu verzeichnen. Der Anstieg bei den Jugendrichter Sachen von 7,7 Monate in 2020 auf nunmehr 8,2 Monate fällt demgegenüber – unter den schwierigen Rahmenbedingungen zumal – mehr als moderat aus.

Damit hat das Amtsgericht Gießen im Bereich der Strafrechtspflege im Wesentlichen trotz des zweiten Jahres der Pandemie wieder den Anschluss geschafft an „Vor-Pandemie-Werte“, wie ein Vergleich der Verfahrensdauern in 2021 mit den Werten von 2018 und 2019 ergibt. Im Bereich der Schöffenverfahren gegen Erwachsene liegt die Verfahrensdauer sogar unter dem – bereits niedrigen – Wert aus 2017, wo 8,1 Monate an durchschnittlicher Verfahrensdauer zu verzeichnen waren.

c) Zivilprozess: Verfahrensdauer unverändert auf niedrigem Niveau

Auch im großen Bereich des Zivilrechts, der Mietsachen einschließt, ist die Verfahrensdauer nach wie vor erfreulich kurz.

Hier ist gegenüber 2020 der Wert nahezu stabil. Mit 6,1 Monaten durchschnittlicher Verfahrensdauer weist das Amtsgericht Gießen unverändert einen äußerst günstigen, rechtsschutzfreundlichen Wert auf. Dabei ist hervorzuheben, dass die Verfahrensdauer in Zivilverfahren trotz der Pandemie weitgehend stabil blieb und an den Vor-Pandemie-Wert von 5,8 Monaten Verfahrensdauer in 2018 stets nahtlos angeknüpft hat.

Der Bereich des Zivilprozesses ist dabei sicherlich stärker „pandemieresistent“ gewesen als andere Bereiche wie etwa Strafprozess oder Familienabteilung. Der Zivilprozess stellt mehr prozessuale Möglichkeiten zur Verfügung, eine mündliche Verhandlung mit weniger Beteiligten durchzuführen bzw. auf eine mündliche Verhandlung zu verzichten oder aber - wie im Haus dank entsprechender Technik möglich und in geeigneten Fällen geschehen - im Wege von Videokonferenzen zu verhandeln. Dessen ungeachtet stellt die auch in Pandemiezeiten kurze Verfahrensdauer eine bemerkenswerte Leistung der in diesem Bereich tätigen Richterinnen und Richter mitsamt den Unterstützungseinheiten dar.

d) Verfahrensdauer im Familiengericht weiter auf stabil niedrigem Wert

Im dritten großen verhandlungsintensiven Sachgebiet, dem Familienrecht, ist die Verfahrensdauer ebenfalls im Vergleich mit den Vorjahren stabil.

Mit 6,4 Monaten durchschnittlicher Verfahrensdauer liegt die Abteilung nur knapp über den Vor-Pandemie-Werten von 5,9 Monaten in 2017 und 5,8 in 2018. Schon 2019, im ersten Jahr vor der Pandemie, betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer 6,3 Monate, so dass der aktuelle Wert von 6,4 Monaten in jeder Hinsicht im statistischen Rahmen liegt.

e) Fazit: Insgesamt niedrige Verfahrensdauern

Insgesamt kann – wie für das Jahr 2020 – festgehalten werden, dass die Verfahrensdauern beim Amtsgericht Gießen selbst unter ganz außergewöhnlich erschwerten Bedingungen erfreulich kurz sind.

„Schnelles Recht“ ist nicht immer „gutes Recht“, aber: Die Verfahrensdauer ist ein nicht unwesentlicher Faktor für das Funktionieren des Rechtsstaats. Angemessen kurze Verfahrensdauern belegen, dass Richterinnen und Richter mitsamt den Unterstützungseinheiten tagtäglich erfolgreich bemüht waren und sind, den verfassungsrechtlich abgesicherten Justizgewährungsanspruch der Bürgerinnen und Bürger „mit Leben zu füllen“ und „praktisch“ zu verwirklichen.

Dass es dem Amtsgericht Gießen gelungen ist, die Verfahrensdauer auch in Zeiten der Pandemie im zweiten Jahr stabil auf niedrigem Niveau zu halten, unterstreicht Anpassungsfähigkeit und Organisationsstärke des Gerichts und das Engagement aller hier tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

4. Zusammenfassung und Ausblick

Das Amtsgericht Gießen ist stabil durch das zweite Jahr der Krise gekommen. Es hat unter Beweis gestellt, dass seine Funktionsfähigkeit auch in Ausnahmezeiten gewährleistet ist.

Möglich war dies nur dank des herausragenden Engagements aller beim Amtsgericht Gießen Tätigen. Hervorzuheben ist dabei, dass auch im Folgejahr der Pandemie ein nennenswerter, im weiteren Sinne pandemiebedingter Personalausfall weder im richterlichen noch im nichtrichterlichen Bereich zu verzeichnen war. Dies ist angesichts der enormen Belastungen und noch Anfang 2020 unvorstellbaren Anforderungen, die die Geschäftsjahre 2020 und 2021 an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Amtsgericht Gießen stellten, keineswegs selbstverständlich. Was auch für die Personalvertretungsgremien im Haus gilt, auf deren unermüdlichen Einsatz und vertrauensvolle Zusammenarbeit die Hausleitung stets zählen konnte. Dies hat hervorragende Arbeitsergebnisse in schwierigen Zeiten möglich gemacht.

Die wertvollen Erfahrungen im ersten Jahr haben Stabilität im zweiten Jahr möglich gemacht. Das zweite „Geschäftsjahr der Pandemie“ wurde erfolgreich durchschritten. Das Amtsgericht Gießen segelt weiter stabil durch die See, Unwetter und Sturm trotzend.

Dass uns mittlerweile andere Unruheherde als die Pandemie beherrschen und unseren Blick auf Dinge und die Welt mehr bestimmen, bestürzt und ist doch Realität. Krieg relativiert unausweichlich den Blick auf die eigene Not. Und macht auf bedrückende Weise deutlich, dass auch ein Gericht mit seinen Aufgaben und seinem Personal immer „in der Welt steht“. Justiz steht „im Leben“, ist nie abgehoben und darf es nie sein. Sie wird von Menschen für Menschen gemacht, und zwar in der Welt, in der wir leben.

Deshalb gilt: Die Leistung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Amtsgericht Gießen bei der Bewältigung der ureigenen Herausforderungen ist hervorzuheben. Ihnen sei aufrichtig gedankt - und gleichzeitig festgehalten, dass uns alle in diesen Tagen etwas verbindet und eint, das uns größer scheint als eigenes Wohlergehen und die - nicht selten schwere - persönliche Lebens- und Arbeitssituation, größer auch als die Bewältigung der Pandemie.

Es ist der Wunsch nach Frieden.

Meinrad Wösthoff
Präsident des Amtsgerichts

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