Amtsgericht Wiesbaden

Gewaltsamer Diebstahl

In einem vor dem Amtsgericht Wiesbaden anhängigen Strafverfahren haben sich zwei Angeklagte wegen gemeinschaftlichen Raubes eines Fanschals des Wiesbadener Fußballvereins SV Wehen Wiesbaden und wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung zu verantworten. Ein dritter Angeklagter ist wegen Hehlerei angeklagt.

Nach dem in der Anklageschrift vom 31.10.2024 dargestellten Sachverhalt gehören die drei Angeklagten der Hannoveraner Utraszene des Vereins Hannover 96 an.

Anlässlich eines Fußballspiels in der Brita-Arena in Wiesbaden zwischen den Vereinen des SV Wehen-Wiesbaden und des Fußballvereins Hannover 96 am 09.03.2024 sollen zwei der Angeklagten beschlossen haben, einen Fanschal des Wiesbadener Vereins zu stehlen. Gemäß ihrem Tatplan soll einer der Angeklagten, welcher sich zuvor mit einem Schlauchschal vermummt habe, den Geschädigten auf dem Parkplatz der Louise-Schröder Schule in der Brunhildenstraße in Wiesbaden aufgefordert haben, den von diesem um den Hals getragenen Fanschal des Vereins Wiesbaden-Wehen herauszugeben.

Da der Geschädigte sich geweigert habe seinen Schal herzugeben, soll der zweite Angeklagte dem Geschädigten gewaltsam den Schal entrissen haben, wodurch dieser einen brennenden Schmerz am Hals erlitten habe.

Mit dem gegnerischen Fanschal bestückt, hätten sich die beiden Angeklagten nunmehr, der Anklage folgend, zurück zu ihrem Fanbus begeben und sollen den Schal dem dritten Angeklagten ausgehändigt haben, der den Schal verschwinden lassen sollte.

Im Rahmen einer Kontrolle der Fanbuse des Vereins Hannover 96 wurde der Schal bei dem dritten Angeklagten aufgefunden, der ihn unter seiner Jacke um den Hals getragen habe.

Die drei Angeklagten sollen mit dem Diebstahl des Schals die Absicht verfolgt haben, diesen für sich und die Ultraszene des Vereins Hannover 96 zu verwenden.

Der Hauptverhandlungstermin in diesem Verfahren findet am Montag, den 09.02.2026 um 09:00 Uhr in Saal 0.003 statt.

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