Eröffnung des Hauptverfahren gegen zwei Ärzte wegen des Vorwurfs des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse weitestgehend abgelehnt
Die 6. Große Strafkammer des Landgerichts Fulda hat die Anklage gegen zwei Ärzte aus Gersfeld wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlichen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 120 Fällen lediglich in vier Fällen hinsichtlich des 56-jährigen Beschuldigten zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht Fulda – Schöffengericht – eröffnet. Im Übrigen hat die Kammer die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt.
In 116 der angeklagten Fälle sah die Kammer keinen hinreichenden Tatverdacht. Zum Teil sei in jenen Fällen schon nicht nachweisbar, dass überhaupt entsprechende Atteste ausgestellt worden seien, im Übrigen seien keine Anhaltspunkte dafür gegeben, dass die die auf Grundlage einer persönlichen Untersuchung ausgestellten Atteste unter Berücksichtigung des dem behandelnden Arztes zustehenden Ermessensspielraums objektiv falsch seien. Überdies sei die Einlassung der Beschuldigten, sie seien von der Richtigkeit der Atteste überzeugt gewesen, nicht zu widerlegen.
Lediglich in vier Fällen bestehe ein hinreichender Tatverdacht gegenüber dem 56-jährigen Beschuldigten, da konkrete Anhaltpunkte dafür gegeben seien, dass der Ausstellung der Atteste durch diesen in zwei Fällen keine Befunderhebung vorausgegangen sei. In zwei weiteren Fällen sei eine Befreiung von der Maskenpflicht von den Patienten weder gewünscht noch als erforderlich angesehen worden. Soweit dem 86-jährigen Mitbeschuldigten eine mittäterschaftliche Begehung jener vier Taten zur Last gelegt werde, fehle es an Anhaltspunkten für ein Zusammenwirken der beiden Beschuldigten. Somit muss sich nur der 56-jährige Beschuldigte vor dem Amtsgericht Fulda verantworten.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig