Amtsgericht Gießen

Information zur Geschäftsentwicklung 2024

Elektronische Akte / Personalentwicklung / Geschäftsentwicklung / Ausblick

I. Elektronische Akte beim Amtsgericht Gießen

Beim Amtsgericht Gießen wurde die elektronische Akte (kurz: eAkte), die die klassische Papierakte ersetzt, im Geschäftsjahr 2023 in den Sachgebieten Insolvenz und Zivilprozess eingeführt. Der Geschäftsbetrieb mit der elektronischen Akte hat sich in diesen beiden Sachgebieten im Jahr 2024 nicht weniger als „normalisiert“.

Das Arbeiten mit der elektronischen Akte wird von den Anwenderinnen und Anwendern, seien es Serviceeinheiten, Rechtspfleger/innen oder Richter/innen, als im besten Sinne normal und „gewohnt“ wahrgenommen. Die Einführung der eAkte ist beim Amtsgericht Gießen in beiden Abteilungen ohne größere Schwierigkeiten abgelaufen.

Erwartbare und in keinem Modernisierungsschub auszuschließende Fragestellungen wurden nicht als unüberwindbare Hindernisse wahrgenommen, sondern als Aufgabe, die es zu lösen gilt. Es darf erwähnt werden, dass die mit der Einführung der eAkte betrauten Abteilungen sich sehr schnell große Expertise mit dem Produkt erarbeitet haben und mittlerweile – auch über den Gerichtssprengel hinaus – gesuchte Ansprechpartner/innen sind, wenn es um den Umgang mit der eAkte geht. Das Amtsgericht Gießen kann damit für sich in Anspruch nehmen, dass es nicht nur selbst die Einführung erfolgreich bewältigt hat, sondern selbst eine Expertise im Umgang mit der eAkte erarbeitet hat, die sie gerne (und erfolgreich) mit anderen „teilt“.

Diese positive Entwicklung hatte einen weiteren Vorteil. Der zunächst für Anfang Dezember 2024 angesetzten Einführung der eAkte im Sachgebiet „Familie“ (Scheidungen, Kindschaftssachen, Sorgerechtsverfahren, Unterhalt etc.) wurde mit einer gewissen Gelassenheit entgegengesehen - und dem sicheren Wissen, dass man auch die dortige Einführung der eAkte mit Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen aus den Sachgebieten Insolvenz und Zivilprozess stemmen wird. Dies war tatsächlich auch der Fall. Die aus organisatorischen Gründen auf Januar 2025 geschobene Einführung der eAkte in der Familienabteilung ging ohne größere Schwierigkeiten vonstatten.

Die nächsten Schritte sind die – im Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Presseinformation bereits erfolgreich abgeschlossene – Einführung der eAkte in den Bereichen Betreuung, Nachlass, Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung – sowie die für Herbst 2025 geplante Einführung der eAkte im großen Bereich des Strafrechts.

Das Arbeitsmittel der eAkte wird ganz überwiegend sehr positiv wahrgenommen. Bei allen möglichen Verbesserungen des Produkts selbst, die bei einer solchen Zeitenwende ohnehin Daueraufgabe bleiben, werden die Vorteile der eAkte gegenüber der klassischen Papierakte deutlich wahrgenommen. Weniger umständlicher Aktenumlauf, schnellere Entscheidungswege, weniger Angewiesen-Sein auf den konkreten Zugriff auf die Papierakte und vor allem mehr Freiheit im Arbeiten – das sind Vorteile, die von allen Anwenderinnen und Anwendern, sei es auf Geschäftsstellenebene, sei es auf Ebene der Entscheider/innen (Rechtspfleger/innen und Richter/innen), als maßgebliche Verbesserung des Arbeitslebens empfunden werden.

Die eAkte wird das Arbeitsleben weiter verändern. Die Unabhängigkeit vom Zugriff auf „das Papier“ macht in der Justiz mobiles und häusliches Arbeiten in bislang unbekanntem Umfang möglich. Dies wird von vielen als Gewinn großer persönlicher Freiheit empfunden – und als Reduzierung von (teils erheblichen) Belastungen, fallen doch Weg- und insbesondere Fahrstrecken zwischen Wohnort und Arbeitsstätte weg. Hier bleibt Hauptaufgabe der Justiz, ein Gleichgewicht zu schaffen zwischen größtmöglicher Freiheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einerseits und der Stärkung gelebter Kollegialität „am Arbeitsplatz“, die traditionell (noch) durch die gemeinsame Anwesenheit „im Gericht“ getragen wurde. An einem Amtsgericht kommt ein weiteres hinzu: Etliche Abteilungen leben auch in Zeiten der eAkte weiter von Präsenz am Arbeitsplatz, dem direkten Austausch und der persönlichen Nähe. Hier muss immer wieder ein Ausgleich geschaffen werden, damit die neu gewonnene Freiheit im Arbeiten möglichst „gleich verteilt“ ist.

Zu der die Papierakte ersetzenden eAkte bleibt festzuhalten, dass es sich um ein funktionierendes Produkt handelt, das etliche Arbeitsabläufe deutlich beschleunigt. Dass an der einen oder anderen Stelle Verbesserungsbedarf besteht, ist gleichsam selbstverständlich. Umgekehrt wäre die Vorstellung, dass ein jahrzehntelange Abläufe reformierendes Produkt als ein „auf immer fertiges“ an den Start geht, naiv. Bestehender Verbesserungsbedarf wird im klassischen Berichtsweg über das Oberlandesgericht an das Hessische Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat kommuniziert. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass der traditionellen Berichtsweg funktioniert und den Schilderungen und Anregungen vor Ort Gehör geschenkt wird. Etabliert haben sich daneben Kommunikationsforen, organisiert maßgeblich vom Oberlandesgericht, bei denen sich etliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtsgerichts Gießen aktiv einbringen.

II. Personalentwicklung

1. Personalbestand

Die Personalsituation hat sich in 2024 im Vergleich zum Vorjahr als weitestgehend konstant erwiesen.

Zum 31.12.2024 waren beim Amtsgericht Gießen insgesamt 277 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beschäftigt. Dies stellt im zweiten Jahr in Folge einen leichten Anstieg des Personalbestandes dar. Noch zum 31.12.2023 waren es insgesamt 272 und zum 31.12.2022 insgesamt 266 Beschäftigte.

Der leichte Anstieg im Personalbereich beruht im Wesentlichen auf einer Zunahme der Auszubildenden beim Amtsgericht Gießen. Das Thema Ausbildung wird beim Amtsgericht Gießen unverändert großgeschrieben. Unser Gericht ist eines der fünf Ausbildungsgerichte der hessischen Justiz und nimmt als solches für die Nachwuchsgewinnung der hessischen Justiz - nicht nur in Mittelhessen - eine ganz zentrale Rolle ein.

Im Einzelnen stellt sich die Personalsituation zum 31.12.2024 in einem Vergleich mit den Vorjahren 2023 und 2022 wie folgt dar:

Übersicht Personen pro Dienstzweig

DienstzweigStand
31.12.2022
Stand
31.12.2023
Stand
31.12.2024
Stand
31.12.2024
Frauen
Richterinnen / Richter29293122
Beamtinnen / Beamte höherer Dienst1111
Beamtinnen / Beamte gehobener Dienst
(Rechtspflegerinnen / Rechtspfleger)
38394126
Beamtinnen / Beamte / Angestellte
(ohne Gerichtsvollzieher) im Übrigen
10210810194
Gerichtsvollzieherinnen / Gerichtsvollzieher1110115
Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter in Ausbildung75758163
Wachtmeisterei1010112

 

Übersicht Arbeitskraftanteile pro Dienstzweig

DienstzweigStand
31.12.2022
%
Stand
31.12.2023
%
Stand
31.12.2024
%
Stand
31.12.2024
Frauen
%
Richterinnen / Richter26,7527,2528,5020,20
Beamtinnen / Beamte höherer Dienst1,001,001,001,00
Beamtinnen / Beamte gehobener Dienst
(Rechtspflegerinnen / Rechtspfleger)
34,6334,6136,5621,56
Beamtinnen / Beamte / Angestellte
(ohne Gerichtsvollzieher) im Übrigen
93,2193,3685,9778,97
Gerichtsvollzieherinnen / Gerichtsvollzieher11,0010,0011,005,00
Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter in Ausbildung75,0075,0081,0063,00
Wachtmeisterei10,0010,0010,991,99

Dass das Amtsgericht Gießen in Sachen Gleichberechtigung Vorbild ist, wurde schon in früheren Jahresrückblicken hervorgehoben und zeigt sich für 2024 aufs Neue: Im Jahr 2024 lag der Frauenanteil bei knapp 77 % und damit in einem sehr hohen Bereich.

Besonders bemerkenswert ist, dass der Anteil der Richterinnen seit Jahren zunimmt und mit jetzt 70 % der gesamten richterlichen Arbeitskraft einen Höchststand erreicht hat.

Der Frauenanteil zum 31.12.2024 auf einen Blick:

 

BereichAnteil an 
Personen
Anteil an 
Arbeitskraft
Richterinnen / Richter65,52 %70,87 %
Beamtinnen / Beamter höherer Dienst100,00 %100,00 %
Beamtinnen / Beamte gehobener Dienst
(Rechtspflegerinnen / Rechtspfleger)
63,41 %58,97 %
Mittlerer Dienst / Angestellte93,07 %91,85 %
davon: Beamtinnen / Beamte91,66 %90,30 %
davon: Angestellte93,51 %92,35 %
Gerichtsvollzieherinnen / Gerichtsvollzieher45,45 %45,45 %
Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter in Ausbildung77,77 %77,77 %
Wachtmeisterei18,18 %18,11 %

 

2. Personalveränderungen

a) Veränderungen in der Leitung des Gerichts

Das Jahr 2024 war in der Gerichtsleitung mit personellen Veränderungen verbunden.

Im Frühjahr 2024 schieden Präsident und Geschäftsleiterin aus. Die Präsidentenstelle ist – auch im Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Presseinformation – nach wie vor nicht besetzt. Während der Vakanz der Präsidentenstelle wurde das Gericht von dem Vizepräsidenten Dr. Dietrich Claus Becker geleitet.

Die Geschäftsleitung, die insbesondere den nicht-richterlichen Dienst sowie gerichtsorganisatorische Fragen im Blick hat, wurde im Geschäftsjahr 2024 über weite Teile vom stellvertretenden Geschäftsleiter Oliver Sann verantwortet. Oliver Sann wurde mit Wirkung zum 01.01.2025 zum neuen hauptamtlichen Geschäftsleiter beim Amtsgericht Gießen bestellt.

Veränderungen in der Präsidialabteilung ergaben sich durch Gewinnung neuer Richter/innen für Verwaltungsaufgaben sowie durch Rückkehr einer weiteren aufsichtführenden Richterin aus einer zweijährigen Abordnung bei der IT-Stelle in Bad Vilbel.

Zwischenzeitlich – zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Presseinformation – sind weitere Änderungen in der Gerichtsleitung eingetreten. Nachdem die Präsidentenstelle unverändert nicht besetzt ist, wurde der langjährige Vizepräsident des Amtsgericht Dr. Becker nach seiner Ernennung zum Vizepräsidenten des Landgerichts Gießen im November 2024 zwecks Wahrnehmung der Aufgaben des Präsidenten mit 30% seiner Arbeitskraft an das Amtsgericht Gießen zurückabgeordnet. Dr. Becker nahm damit zunächst auch nach seinem Wechsel an das Landgericht Gießen die Gerichtsleitung am Amtsgericht weiter vertretungsweise wahr. Ende Mai 2025 wird Dr. Becker das Amtsgericht dann endgültig verlassen, nachdem im April 2025 mit Dr. Marcus Wilhelm ein neuer Vizepräsident beim Amtsgericht Gießen ernannt wurde. Dr. Wilhelm, vormals langjähriger Präsidialrichter am Landgericht Marburg, wird die Vertretung der vakanten Präsidentenstelle, unterstützt von der langjährigen Präsidialrichterin Astrid Keßler-Bechtold, fortsetzen.

b) Verabschiedung langjähriger Richterpersönlichkeiten

Personelle Veränderungen gab es auch im richterlichen Bereich. So wurden eine langjährige Jugendrichterin und ein langjähriger Betreuungsrichter in feierlichem Rahmen in den Ruhestand verabschiedet. Zwei Kolleginnen und Kollegen wechselten aus privaten Gründen an „wohnortnähere“ Gerichte. Sämtliche frei gewordenen Stellen konnten nahtlos besetzt werden.

c) Erfolgsmodell „Assessor-Brücke“

Darüber hinaus traten neue Richterinnen und Richter auf Probe in erster justizieller Verwendung ihren Dienst beim Amtsgericht Gießen an, darunter auch ein Kollege, der zuvor also so genannter „Brücken-Assessor“ tätig war.

Dieses Modell dient dazu, Anwärterinnen und Anwärter auf den Richterdienst eine Beschäftigung bei dem „Zielgericht“ schon in der Zeit zu ermöglichen, in denen sie auf die (erfolgreiche) Wahl zum Richter auf Probe durch den so genannten Richterwahlausschuss warten. Dieser in der hessischen Landesverfassung verankerte Ausschuss ist mit Abgeordneten des hessischen Landtags und Vertretern der hessischen Justiz besetzt und hat die Aufgabe, die demokratische Legitimation der Richter/innen zu stärken.

Das vom Hessischen Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat namentlich von Justizstaatssekretärin Tanja Eichner erarbeitete und beworbene Modell der „Assessor-Brücke“ – die „wartenden“ Kolleginnen und Kollegen werden für die Dauer der Wartezeit bis zur Wahl durch den Richterwahlausschuss als Beschäftigte des öffentlichen Dienstes bei dem Zielgericht angestellt und können sich mit Abläufen in richterlichen Dezernaten schon vertraut machen – hat sich beim Amtsgericht Gießen bestens bewährt.

Dem erfolgreichen Einstieg des „ersten“ Brücken-Assessors in 2024 folgten zwischenzeitlich bereits zwei weitere „Brücken-Assessorinnen“ Jahr 2025.

Alle Neuankömmlinge für den richterlichen Dienst, die als „Brücken-Assessor/inn/en“ beim Amtsgericht Gießen begonnen haben, sind mittlerweile zu Proberichterinnen ernannt.

d) Starke Verjüngung der Richterschaft

Die Richterschaft beim Amtsgericht Gießen hat sich weiter verjüngt.

Bereits in den vergangenen Jahresrückblicken war von einer relativ hohen Zahl von Proberichterinnen und Proberichtern beim Amtsgericht Gießen die Rede. Im Geschäftsjahr 2024 wurde hier ein neuer Höchststand erreicht. Zum 31.12.2024 waren insgesamt neun Proberichterinnen und Proberichter beim Amtsgericht Gießen tätig. Das sind bei insgesamt 28,5 Richterstellen, die dem Amtsgericht Gießen nach den Organisationsplänen des Hessischen Ministeriums der Justiz und für den Rechtsstaat zugewiesen sind, ein Anteil von knapp einem Drittel.

Fünf der neun zum 31.11.2024 tätigen Proberichter sind Frauen. Der Anteil wird für das Jahr 2025 weiter steigen, denn zwei der erfolgreichen Brücken-Assessoren, die mittlerweile Anfang 2025 in den richterlichen Dienst übernommen wurden, sind ebenfalls Frauen.

e)  Proberichterin zu Lebenszeitrichterin ernannt

Auch im Jahr 2024 konnte beim Amtsgericht Gießen wieder eine junge Kollegin, die die Probezeit beim Amtsgericht Gießen erfolgreich absolviert hatte, beim Amtsgericht auf Lebenszeit ernannt werden.

Damit wurde Geschäftsjahr 2024 eine bewährte Praxis fortgesetzt. Dem Amtsgericht Gießen gelingt es seit Jahren, die bei ihm in der Probezeit eingesetzten Richterinnen und Richter auch nach ihrer Ernennung zu Richterinnen und Richter auf Lebenszeit für eine Tätigkeit beim Amtsgericht Gießen zu gewinnen.

Diese erfolgreiche Praxis wird sich in 2025 weiter verfestigen, nachdem im Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Presseinformation bereits zwei weitere Proberichterinnen zu Lebenszeitrichterinnen beim Amtsgericht Gießen ernannt wurden.

Dies spricht nicht nur für die erfolgreiche Einarbeitung der Kolleginnen und Kollegen und damit für gelebte Kollegialität. Es ist auch ein Zeichen dafür, dass das Amtsgericht als personalstärkste Behörde am bedeutenden Justizstandort Gießen weiter und unverändert eine hervorgehobene Stellung einnimmt und für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger attraktiv ist und bleibt.

3. Personalausstattung

Die Belastung ist im Vergleich zu den Vorjahren – unter Zugrundelegung des für die Personalbedarfsberechnung in der hessischen Justiz geltenden Systems (Akronym: „Pebb§y“) – angestiegen.

Dabei gibt es im Ausmaß des Belastungsanstiegs bei den einzelnen Berufsgruppen große Unterschiede.

Bei den - klassischerweise als Unterstützung der Rechtspfleger/innen und Richter/innen auf den Serviceeinheiten (den alten „Geschäftsstellen“) tätigen - Angestellten und Beamten des mittleren Dienstes ist die durchschnittliche Belastung 2024 mit 122,18 % noch einmal gestiegen und liegt damit deutlich über den Belastungszahlen der Vorjahre. Noch 2023 lag die Belastung bei – hohen – 117,04 %, und in den Jahren 2022 und 2021 waren Werte von 105,23 % bzw. 108,60 % zu verzeichnen. Zu berücksichtigen ist, dass ein hoher Belastungswert in den Unterstützungseinheiten naturgemäß auch zu Verzögerungen in den Entscheidungsprozessen führt. Ziel muss es sein, die Belastung bei den Unterstützungseinheiten zu reduzieren, was durch organisatorische Umverteilung von Aufgaben schwerlich möglich sein wird. Hier wird perspektivisch Verstärkung in Form von Personalzuwachs und damit neuer Stellen nötig sein. Die Besetzung neuer Stellen wird dessen ungeachtet nicht mehr einfach von Statten gehen. Serviceeinheiten müssen ausgebildet werden. Hier entsteht nicht nur eine Vorlaufzeit der Ausbildung. Die vergangenen Jahre zeigen auch, dass die klassischen Ausbildungszweige der Justiz – Justizfachangestellte/r für den Nicht-Beamtendienst und Justizfachwirt/in für die Beamtenlaufbahn – gerade wegen der hohen Qualität der Ausbildung und des flexiblen Einsatzgebietes junge Menschen auch für andere Arbeitgeber attraktiv macht. Justiz muss sich im Wettbewerb mit anderen Arbeitgebern behaupten. Selbstverständlich ist ein Beginn der beruflichen Laufbahn „bei der Justiz“ selbst nach erfolgreicher Ausbildung zu einer solchen Tätigkeit längst nicht mehr.

Statistisch deutlich verschärft hat sich die Belastungssituation auch bei den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern. Sie lag in 2024 bei – sehr hohen – 121,77 %. Dies ist gegenüber 111,84% im Jahr 2023 ein deutlicher Anstieg. Grund hierfür ist das altersbedingte Ausscheiden etlicher erfahrener Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern im Laufe des Jahres 2024 und die Tatsache, dass diese Personen nicht „nahtlos“ ersetzt werden konnten. Einschränkend muss allerdings festgehalten werden, dass es sich hier um eine Belastungsspitze handeln dürfte, die nur in 2024 sichtbar bleibt (und im Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Presseinformation schon „Geschichte“ ist). Denn dank des Einsatzes der Behörden- und Geschäftsleitung des Oberlandesgerichts konnten alle beim Amtsgericht Gießen in 2024 vakant gewordenen Rechtspflegerstellen noch im Herbst 2024 mit Nachfolgerinnen und Nachfolgern besetzt werden. Dem Amtsgericht Gießen wurde sogar eine weitere Rechtspflegerin zugewiesen, die nach ihrem Mutterschutz ihren Dienst beim Amtsgericht aufnehmen wird. Dies wird die Belastung weiter abfedern. Die Situation bei den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegerin wird sich damit perspektivisch als auskömmlich erweisen.

Der Belastungsanstieg im richterlichen Dienst auf 110,47 % (gegenüber – äußerst niedrigen – Werten von 94,22 % in 2023 und 97,99 % in 2022) dürfte sich als Momentaufnahme erweisen. Neben einer vergleichsweisen hohen Personalfluktuation im richterlichen Bereich, bei welcher der Personalausgleich zeitversetzt erfolgte, schlugen Ausfälle durch längere Erkrankungen zu Buche, die mittlerweile weitestgehend kompensiert sind.

Zusammengefasst stellt sich die Geschäftsbelastung im Vergleich mit den Vorjahren wie folgt dar (wobei 100 % der „Sollwert“ ist):

Geschäftsbelastung 2021 bis 2024 in Prozent:

Dienstzweig2021 2022 2023 2024 
Richterinnen / Richter100,07%97,99%94,22%110,47%
Beamtinnen / Beamte gehobener Dienst109,39%106,50%111,84%121,77%
Beamtinnen / Beamte mittlerer Dienst
und Angestellte
108,60%105,23%117,04%122,18%

 

4. Ausbildung

Das Amtsgericht Gießen ist eines der fünf Ausbildungsgerichte in Hessen, das die Ausbildung junger Menschen zum/zur „Justizfachangestellten“ organisiert. Die dreijährige Ausbildung ist anspruchsvoll und ermöglicht nach erfolgreichem Abschluss jeden Einsatz bei Geschäftsstellen in Gerichten und Staatsanwaltschaften.

Das Amtsgericht Gießen sichert damit den Nachwuchs in der Justiz. Die Ausbildungsabteilung beim Amtsgericht Gießen besteht aus einer Ausbildungsleiterin und insgesamt acht erfahrenen Ausbilderinnen und Ausbilder, die weit über die Grenzen des Gerichtsbezirks hinaus größte Wertschätzung erfahren.

Ein Ausbildungsjahrgang „Justizfachangestellte/r“ besteht regelmäßig aus 15 Auszubildenden, so dass auf drei Ausbildungsjahre verteilt insgesamt knapp 50 junge Menschen zusammenkommen, die sich gleichzeitig in Ausbildung beim Amtsgericht Gießen befinden.

Insgesamt sechs der Auszubildenden, die im Jahr 2024 ihre Abschlussprüfung erfolgreich absolviert haben, wurden beim Amtsgericht Gießen weiterbeschäftigt.

Weitere Absolventinnen und Absolventen fanden bei dem Arbeitsgericht Gießen und dem Landgericht Gießen sowie bei der Staatsanwaltschaft in Gießen eine Anstellung. Wieder andere wurden von Gerichten wie dem Amtsgericht Wetzlar und Limburg und dem Landgericht Marburg übernommen. Die letzten Jahre zeigen, dass unsere Auszubildenden nach bestandener Prüfung jederzeit eine Arbeitsstelle finden.

Eine besondere Ehre war der Besuch von Staatssekretärin Tanja Eichner im Sommer 2024 anlässlich der Einstellung des neuen Ausbildungsjahrgangs 2024. Tanja Eichner begrüßte die Auszubildenden persönlich und hob die Bedeutung der künftigen Justizfachangestellten für Justiz und Rechtsstaat hervor. Dem schloss sich ein Gespräch der Staatssekretärin mit den Auszubildenden samt gemeinsamem Abschlussfoto an. Der Besuch der Staatssekretärin zeigt größte Wertschätzung des Hessischen Ministeriums der Justiz und für den Rechtsstaat nicht nur für die Ausbildung junger Menschen generell, sondern ganz konkret auch für den Ausbildungsstandort Amtsgericht Gießen.

Als Ausbildungsgericht organisiert das Amtsgericht Gießen indes nicht nur die Ausbildung junger Menschen zum/zur Justizfachangestellten.

Es bildet auch Anwärterinnen und Anwärter für den mittleren Beamtendienst (Justizfachwirt/in) aus. Nach erfolgreicher zweijähriger Ausbildung werden diese jungen Menschen – wie die nicht verbeamteten Justizfachangestellten – klassischerweise in den Serviceeinheiten von Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Das Amtsgericht Gießen ist weiter auch in die Ausbildung für den gehobenen Beamtendienst eingebunden. Dieser ermöglicht nach dreijährigem Studium eine Tätigkeit als Diplom-Rechtpfleger/in. Die zweijährige duale Ausbildung zur Justizfachwirtin und zum Justizfachwirt sowie das dreijährige duale Studium zur Diplom-Rechtspflegerin und zum Diplom-Rechtspfleger finden kombiniert im hessischen Rotenburg und an den Gerichten vor Ort statt.

Auch hier stellt das Amtsgericht Gießen Ausbildungsplätze vor Ort zur Verfügung - im Jahr 2024 ganze 31 Plätze. Damit waren – alles in allem – im Jahr 2024 81 Menschen in Ausbildung beim Amtsgericht Gießen.

III. Geschäftsentwicklung

1. Geschäftsanfall

Der Geschäftsanfall beim Amtsgericht Gießen stellt sich für 2024 (vergleichend zu den Vorjahren) wie folgt dar:

Geschäftsanfall in der Übersicht

Eingangszahlen2021202220232024Veränderung
2023/2024
%
Zivilsachen, inkl. Mietsachen2207196220351920-5,65
Familiensachen2550261822322201-1,39
Strafsachen gegen Erwachsene5889578260786864+12,93
Strafsachen gegen Jugendliche413380414441+6,52
Ordnungswidrigkeiten1427109410952502+128,49
Grundbuchsachen16624158411392614184+1,85
Nachlasssachen4826470946304302-7,08
Registersachen2907296430553446+12,80
Betreuungssachen Eingänge1463130210591085+2,46
Betreuungssachen Bestand4085409040634061-0,05
Zwangsvollstreckungssachen6191591965016961+7,08
Zwangsversteigerungsverfahren  70  85 109 104-4,59
Insolvenzverfahren492 517 512 545+6,45
davon: Unternehmensinsolvenzen179 186 248  267+7,66
davon: Verbraucherinsolvenzen 313 331 264  278+5,30
Unterbringungssachen 844 823 685 615-10,22

 

Bei den allgemeinen Zivilsachen einschließlich der Mietsachen setzt sich der Trend der vergangenen Jahre fort. Die Zahl der Verfahren ist, nachdem sie im Jahr etwas leicht angestiegen waren, deutlich rückläufig. Ob sich dies künftig verändert, bleibt abzuwarten. Pläne, die Zuständigkeitsgrenze für die Amtsgerichte von derzeit maximal 5.000,00 € auf 8.000,00 € heraufzusetzen, wurden nach sich abzeichnendem Bruch der letzten Regierungskoalition von dieser nicht weiterverfolgt. Ob die künftige Regierung diese Pläne wieder aufgreifen wird, ist derzeit nicht absehbar, auch wenn der Koalitionsvertrag von CDU und SPD das Ziel der Erhöhung der Zuständigkeitsgrenze der Amtsgerichte formell aufrechterhält.

Im Bereich der Familiensachen ist es zu einem leichten Rückgang der Neueingänge gekommen. Auch hier setzt sich der Trend der stetigen Rückgänge fort. Ein schlagkräftiger Grund kann hierfür nicht genannt werden.

Im großen Bereich der Strafabteilung, zu dem neben den Strafsachen gegen Erwachsene und Jugendliche auch die Ordnungswidrigkeitsverfahren gehören, ist es in allen Bereichen zu Zuwächsen gekommen.

Allgemein muss hierzu gesagt werden, dass die Eingänge in diesem Bereich davon abhängen, welche Verfahren dem Gericht von der Staatsanwaltschaft zugeleitet werden. Das Gericht hat hierauf keinen Einfluss.

Während die Strafsachen gegen Jugendliche einen Zuwachs von 6,52 % verzeichnen und mit 441 Verfahren an Jugendeinzelrichtersachen und Jugendschöffensachen deutlich über den Eingangszahlen der Vorjahre liegen, sind die Strafsachen im Bereich des Erwachsenenstrafrechts noch deutlicher gestiegen, und zwar um 12,93 % auf eine insgesamt 6864 Verfahren.

Im Bereich der Ordnungswidrigkeiten, in dem der hauptsächliche Geschäftsanfall auf Verkehrsordnungswidrigkeiten beruht, ist gar eine Zunahme von 128,49 % zu verzeichnen. Die Zahl der Verfahren ist im Jahr 2024 auf 2502 Verfahren gestiegen und hat damit einen Höchststand seit vielen Jahren erreicht. Diese Zahl geht zu einem großen Teil auf Radarmessungsanlagen im Bezirk des Amtsgerichts Gießen zurück, insbesondere auf die - zur Entlastung und Erneuerung der Brücke „Eselswiese“ eingerichtete - feste Radaranlage auf dem Gießener Ring (Bundesstraße 429) bei Gießen-West/Heuchelheim zurück. Dort ist seit Juli 2023 – neben einer Reduzierung der Fahrbahnbreite auf einen Fahrstreifen pro Fahrrichtung - die zulässige Höchstgeschwindigkeit – überwacht durch Radarmessung – auf 60 km/h abgesenkt.

Die Zahl der Betreuungssachen ist relativ konstant geblieben. Davon zu unterscheiden sind die so genannten Unterbringungssachen. Das sind die richterlichen Verfahren nach dem „Hessischen Gesetz über Hilfen bei psychischen Krankheiten“ oder Verfahren über Unterbringungen im Rahmen eines Betreuungsverfahrens. Diese sind deutlich gesunken auf nunmehr noch 615 Verfahren bei noch 685 Verfahren in 2023. Damit setzt sich ein Trend der letzten Jahre fort, für den ein Grund nicht benannt werden kann.

Bei den Grundbuch-, Nachlass- und Registersachen, also den großen im Wesentlichen von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern bearbeiteten Sachgebieten, sticht hervor, dass besonders die Registersachen erheblich zugenommen haben - um 12,80%. Dies dürfte jedenfalls zum Teil auf eine zum 01.01.2024 in Kraft getretene Gesetzesänderung zurückzuführen sein, wonach auch Gesellschaften bürgerlichen Rechts (kurz: GbR) ins Handelsregister eingetragen werden können (aber nicht in jedem Fall müssen). Hiervon haben recht viele dieser „GbRs“ Gebrauch gemacht. Verwalten diese Gesellschaften z.B. Grundstücke, hat der Gesetzgeber entschieden, dass eine Eintragung erfolgen muss.

Bei den Zwangsvollstreckungssachen, also den Verfahren, die eine Vollstreckung gegen Schuldner/innen in bewegliches Vermögen und in Forderungen (insbesondere Kontopfändungen) betreffen, ist es ebenfalls zu einem Zuwachs an Verfahren gekommen, und zwar um 7,08 % auf insgesamt 6961 Verfahren. Dies ist ein Höchststand seit Jahren.

Die Zwangsversteigerungssachen, das dritte große Tätigkeitsgebiet der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, hat dagegen in 2024 einen leichten Rückgang zu verzeichnen. Mit 104 Verfahren liegt dieser Bereich aber immer noch deutlich über dem Geschäftsanfall früherer Jahre (2021: 70 Verfahren, 2022: 85 Verfahren). Es handelt sich aber – das muss relativierend festgehalten werden – mit 104 Verfahren um eine relativ geringe Gesamtzahl, so dass sich kleinere Abweichungen prozentual „kräftig“ auswirken.

Gestiegen sind die Zahlen der Insolvenzen im Jahr 2024 und zwar sowohl im Bereich der Verbraucherinsolvenzen als auch bei den Unternehmensinsolvenzen.

Bei den Verbraucherinsolvenzen ist ein Zuwachs von 5,30 % gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Dieser Anstieg wird durch den Vergleich mit den Vorvorjahren etwas relativiert. So lag die Zahl der Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2021 bei 313 und im Jahr 2022 bei 331, so dass sich 278 Verfahren in 2024 in einem statistisch durchaus unauffälligen Rahmen bewegen dürften. Anders sieht es bei den Unternehmensinsolvenzen aus. Mit 267 Verfahren bewegt sich dieser Bereich auf einem Höchststand nicht nur der letzten vier, sondern sogar der letzten zehn Jahre. Als mögliche Gründe kommen gestiegene Zinsen, höhere Energiekosten und eine angespanntere wirtschaftliche Gesamtlage in Betracht.

2. Verfahrensdauer

Die Verfahrensdauer im richterlichen Bereich (Zeit zwischen Eingang des Verfahrens bei Gericht und der Beendigung des Verfahrens, klassisch durch richterliche Entscheidung) war beim Amtsgericht Gießen auch in 2024 in nahezu allen Bereichen erfreulich kurz.

Die Verfahrensdauer im Jahr 2024 beträgt (verglichen mit den Vorjahren) in den einzelnen Sachgebieten in Monaten:

 SachgebietDauer
(Monate)
2020
Dauer
(Monate)
2021
Dauer
(Monate)
2022
Dauer
(Monate)
2023
Dauer
(Monate)
2024
Zivilsachen6,06,16,27,06,7
Strafrichtersachen8,47,48,37,57,5
Schöffengericht
Erwachsene
10,37,911,47,68,8
Jugendrichtersachen7,78,28,07,06,5
Jugendschöffengericht7,34,64,24,35,9
Bußgeldsachen 
Erwachsene
4,44,23,84,04,5
Familiensachen5,56,46,36,37,3

 

Die Statistik weist insgesamt kurze Verfahrensdauern aus.

Bemerkenswert ist, dass insbesondere im Strafprozess mit seinen großen Bereichen Schöffengericht und Strafrichtersachen trotz der oben ausgeführten hohen Eingangszahlen die Verfahrensdauer kurz gehalten werden konnte.

Die ohnehin allenfalls leichte Zunahme der Verfahrensdauer in dem einen oder anderen Bereich gegenüber 2023 ist namentlich auf personelle Fluktuationen im jeweiligen Sachgebiet zurückzuführen. Der Wechsel von Dezernenten in richterlichen Dezernaten ist aus vielfältigen Gründen nicht immer nahtlos möglich und macht regelhaft eine Einarbeitungszeit der neu auf dem Dezernat Tätigen erforderlich. Dass sich dies auch auf die Verfahrensdauer niederschlagen kann, liegt auf der Hand.

Die Statistik der Verfahrensdauern beim Amtsgericht Gießen erlaubt auch für 2024 - unverändert - den Befund, dass es sich beim Amtsgericht Gießen um ein funktionstüchtiges Gericht handelt, das den Justizgewährungsanspruch der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet und die Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege ebenso unaufgeregt wie beständig sichert.

IV. Zusammenfassung und Ausblick

Das Amtsgericht Gießen hat das Geschäftsjahr 2024 bei gestiegener Belastung im Bereich der Serviceeinheiten erfolgreich gemeistert.

Verfahrensdauern konnten trotz vergleichsweise hoher personeller Fluktuation und teils stark gestiegener Eingangszahlen kurz gehalten werden.

Die Arbeit mit der elektronischen Akte erfolgte ohne größere Reibungsverluste. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben durch ihren großen Einsatz dazu beigetragen, dass der Ausbau der elektronischen Akte ruhig, besonnen und erfolgreich umgesetzt wurde. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort haben sich dem Projekt elektronische Akte unvoreingenommen, kollegial und die „Sache“ unterstützend gestellt.

Als eines von fünf Ausbildungsgerichten der hessischen Justiz hat das Amtsgericht Gießen seine Stellung als Ausbildungsstandort von Rang bestätigt. Ein neuer Ausbildungsjahrgang 2024 für den Beruf des/der Justizfachangestellten ging an den Start. Der Ausbildungsjahrgang 2021 schloss mit erfolgreicher Prüfung aller Auszubildenden in feierlichem Rahmen ab.

Mein Dank gilt allen am Amtsgericht Tätigen für ihren Einsatz für den Rechtsstaat in politisch polarisierenden, unruhigen Zeiten, in denen extreme Ränder sich mehr und mehr Gehör „verschaffen“ und an nichts weniger als der Erosion des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats, an Ausgrenzung und Menschenfeindlichkeit „arbeiten“. Dies schließt zunehmend Aggressionen und Respektlosigkeiten jeder Art gegenüber Mitarbeiterinnen und Justiz, die für ein vermeintlich zu bekämpfendes, verachtetes „System“ stehen, ein. Dem werden wir uns auch in Zukunft mit aller Kraft entgegenstellen und über tägliche Arbeit klare Zeichen für unseren Rechtsstaat setzen.

Dank den im Geschäftsjahr 2024 hoch belasteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Einheiten der ganz verschiedenen Sachgebiete, von der Gerichtskasse zur Strafabteilung, von Betreuung, Familie und Nachlass zum Zivilprozess, von der Insolvenz über Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung, von Grundbuch und Register hin zu Wachtmeisterei und Verwaltung. Ohne sie geht nichts. Sie sind – so die Worte von Staatssekretärin Tanja Eichner bei ihrem Besuch hier im Sommer 2024 – das „Rückgrat des Rechtsstaats“ und tragen im besten Sinne Verantwortung.

Mein Dank gilt abschließend allen, die sich in den Gremien uneigennützig für das Wohl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einsetzen: Dem Personalrat, dem Richterrat, den Gleichstellungsbeauftragten, den Vertreterinnen und Vertreterinnen der Menschen mit Behinderung. Nicht zuletzt gilt mein Dank allen, die sich in der Jugend- und Auszubildendenvertretung engagieren. Sie stehen und sprechen für die Zukunft.

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