Amtsgericht Gießen

Information zur Geschäftsentwicklung 2025

I. Elektronische Akte – eine neue Normalität

Die Digitalisierung am Amtsgericht Gießen hat sich auch im Geschäftsjahr 2025 durch die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte weiter fortgesetzt. So wurde bereits im Januar 2025 die elektronische Akte im Sachgebiet Familie (Scheidungen, Kindschaftssachen, Sorgerechtsverfahren, Unterhalt etc.) eingeführt. Im März folgten die Sachgebiete Betreuung, Nachlass, Zwangsvollstreckung sowie Zwangsversteigerung und im September schließlich das Sachgebiet Strafprozess mit seinen großen Bereichen Schöffengericht und Strafrichtersachen.

Die Einführung der elektronischen Akte verlief dabei in jedem der einzelnen Sachgebiete erfolgreich. Insbesondere im Bereich des Strafprozesses konnten die wegen der parallelen Einführung bei der Staatsanwaltschaft Gießen hohen organisatorischen Anforderungen ohne Nebengeräusche bewältigt werden. Dies ist nicht zuletzt auf die bereits vorhandene Erfahrung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Amtsgericht Gießen im Umfang mit der elektronischen Akte zurückzuführen. Dabei zeigte sich insbesondere erneut die bereits vorhandene Aufgeschlossenheit der Anwenderinnen und Anwender, seien es Serviceeinheiten, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger oder Richterinnen und Richter, gegenüber der digitalen Modernisierung der altbekannten Arbeitsabläufe. Den naturgemäß mit einer solchen digitalen Modernisierung einhergehenden hohen Anforderungen konnte das Amtsgericht Gießen dabei nicht nur begegnen, sondern sie im besten Sinne im vollen Umfang erfüllen, indem die bereits vorhandenen Kenntnisse und Erfahrungen sachgebietsübergreifend fruchtbar gemacht werden konnten.

Durch die Entwicklung im Geschäftsjahr 2025 erfasst die elektronische mittlerweile nahezu alle Sachgebiete am Amtsgericht Gießen. In diesem Zusammenhang gelang es dem Amtsgericht Gießen Ende des Jahres 2025, eine zweite sog. „Scanstraße“ zur Anfertigung rechtssicherer Scans aufzubauen und in den Arbeitsalltag zu integrieren. Hierdurch ist das Amtsgericht Gießen auch für das Geschäftsjahr 2026 mit Blick auf die nach wie vor zahlreichenden Eingaben in Papierform – was besonders in der Betreuungs- und Nachlassabteilung der Fall ist verbunden mit zusätzlichen Arbeitsschritten der Serviceeinheiten – belastbar aufgestellt, um rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürgern einen niederschwelligen und schnellen Zugang zum Rechtssystem zu gewährleisten.

Die digitale Modernisierung ist dabei zugleich auch immer eine sich fortschreibende Zukunftsaufgabe. In diesem Zusammenhang bleibt festzuhalten, dass beim Amtsgericht Gießen sowohl in personeller als auch in sachlicher Hinsicht die sich auch zukünftig stellenden Aufgaben der digitalen Modernisierung optimal erfüllt werden können.

II. Personalentwicklung

1. Personalbestand

Die Personalsituation hat sich im Vergleich zum Vorjahr mit einer Ausnahme im Wesentlichen als konstant erwiesen.

Waren im Jahr 2024 insgesamt 277 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Amtsgericht Gießen tätig, so ist diese Zahl im Jahr 2025 auf 270 gesunken, wobei dies insbesondere auf eine Veränderung des Personalbestandes im Bereich der Ausbildung zurückzuführen ist. Im Einzelnen stellte sich die Personalsituation im Jahr 2025 (im Vergleich zu den Vorjahren) wie folgt dar:

Das Amtsgericht Gießen ist wie auch die hessische Justiz im Allgemeinen ein Vorbild in Sachen Frauenförderung und Gleichberechtigung. Der Anteil der hier Beschäftigten an Frauen lag im Jahr 2025 im Durchschnitt über alle Beschäftigungsfelder bei 75,6 % und ist damit im Vergleich zum Vorjahr – im Jahr 2024 lag der Frauenanteil bei knapp 77 % – im Wesentlichen auf sehr hohem Niveau stabil geblieben.

Besonders im Bereich des Richterdienstes hat der Frauenanteil mit aktuell knapp 65 % der gesamten richterlichen Arbeitskraft durchgängig einen hohen Anteil erreicht. Hervorzuheben ist, dass im Bereich der Wachtmeisterei der Frauenanteil auf 25 % gestiegen ist, was deutlich macht, dass auch dieses Arbeitsfeld der Justiz durchaus für Frauen attraktiv ist.

Der Frauenanteil zum 31.12.2025 auf einen Blick:

 Kopfzahl in ProzentArbeitskraftanteil in Prozent
Richterinnen und Richter65,6364,23
Beamtinnen und Beamte höherer Dienst0,000,00
Beamtinnen und Beamte gehobener Dienst59,5255,90
Mittlerer Dienst und Tarifbeschäftigte
insgesamt
92,1691,00
Beamtinnen und Beamte91,6690,14
Tarifbeschäftigte92,3191,25
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher45,4545,45
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ausbildung78,8778,87
Wachtmeisterinnen und Wachtmeister25,0024,87

 

2. Personalveränderungen

Die Personalsituation im richterlichen Bereich war auch im Geschäftsjahr 2025 von einigen Veränderungen geprägt.

So wurde zum 15.11.2025 die Stelle des Präsidenten des Amtsgerichts nach einer Vakanz von über eineinhalb Jahren – der ehemalige Präsident Meinrad Wösthoff war bereits mit Ablauf des 30.04.2024 in den Ruhestand getreten – mit Herrn Stefan Althaus neu besetzt. Die nach der Versetzung des früheren Vizepräsidenten Dr. Dietrich Claus Becker am 15.11.2024 zum Vizepräsidenten des Landgerichtes Gießen, freigewordene Vizepräsidentenstelle wurde am 02.04.2025 von Dr. Marcus Wilhelm, der vorher als Präsidialrat Richter am Landgericht Marburg tätig war, übernommen.

Verstärkt wird die Präsidialratsabteilung durch zwei weitere aufsichtführende Richterinnen sowie einen Richter am Amtsgericht und einen weiteren Richter.

Darüber hinaus wurden eine langjährig beim Amtsgericht Gießen beschäftigte Richterin zum 31.12.2025 in den Ruhestand sowie aktuell zwei weitere Richterinnen im Jahr 2026 zum 31.01.2026 bzw. 31.05.2026 versetzt.

Damit einhergehend hat sich die Richterschaft beim Amtsgericht Gießen weiter verjüngt. Insgesamt verrichteten zum 31.12.2025 neun Proberichter ihren Dienst beim Amtsgericht Gießen, davon vier Frauen. Auch im Jahr 2025 hat sich das der Ernennung zum Proberichter vorgeschaltete Beschäftigungsmodell der „Assessorbrücke“ als äußerst günstig für die Gewinnung des Nachwuchses im richterlichen Bereich erwiesen. Drei der im Jahr 2025 neu eingestellten Richter und Richterinnen sind bereits vorher im Rahmen dieses Modells bei uns beschäftigt gewesen und konnten sich so erste Eindrücke von der richterlichen Tätigkeit verschaffen. Im Jahr 2026 hat sich die Zahl der Proberichter und Proberichterinnen sogar noch einmal auf elf erhöht.

Schließlich ist es gelungen, auch im Jahr 2025 wieder drei junge Kolleginnen, die ihre Probezeit beim Amtsgericht Gießen erfolgreich absolviert hatten, hier auf Lebenszeit zu ernennen. Dabei sei erwähnt, dass es beim Amtsgericht Gießen seit Jahren gute Praxis ist, die bei ihm in der Probezeit eingesetzten Richterinnen und Richter auch nach ihrer Ernennung zu Richterinnen und Richter auf Lebenszeit für eine Tätigkeit beim Amtsgericht Gießen längerfristig zu gewinnen.

3. Personalausstattung

Genau wie auch in den Vorjahren bietet die personelle Ausstattung ein etwas gemischtes Bild.

Bei der Gruppe der Angestellten und Beamtinnen/Beamten des mittleren Dienstes ist zwar im Vergleich zum Jahr 2024 (122,18 %) ein minimaler Rückgang der Arbeitsbelastung zu verzeichnen, der aber mit insgesamt 120,53 % immer noch als zu hoch bezeichnet werden muss. Dies zeigt sich besonders in dem Vergleich zu den Vorjahren 2022 (105,23 %) und 2023 (117,04 %).

Dabei ist die Tätigkeit der Angestellten und Beamtinnen und Beamten des mittleren Dienstes für das Funktionieren eines Gerichts von elementarer Bedeutung. Die Berufsgruppe deckt im Wesentlichen die Tätigkeit auf den Serviceeinheiten, den alten Geschäftsstellen, sowie den Bereich der Protokollführung im Strafprozess ab. Es liegt auf der Hand, dass hohe Belastungen auf den Serviceeinheiten auch dazu führen, dass richterliche Verfügung nicht mehr mit der gebotenen Zügigkeit abgearbeitet werden können und die unterstützende Tätigkeit für die Richterinnen und Richter wie für die Rechtspflegerin und Rechtspfleger beeinträchtigt wird. Hinzu kommt, dass gerade auch mit der Einführung der elektronischen Akte in den klassischen Kerngebieten eines Amtsgerichtes besonders in den Übergangszeiten, in denen daneben noch mit Altverfahren in Papierform gearbeitet werden muss, eine hohe Belastung der Serviceeinheiten verbunden war und aktuell auch noch ist, die sich so in dem für die Berechnung der Personalausstattung geltenden System (sogenannte Belastung nach Pebb§y) nicht widerspiegelt.

Eine leichte Entschärfung der Personalsituation ist im Bereich des gehobenen Dienstes, der von den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern ausgefüllt wird, zu notieren. Hier lag die Belastung im Jahr 2024 bei 121,77 % und ist im Jahre 2025 auf 116,24 % gesunken. Der Vergleich mit den Vorjahren 2022 (106,50 %) und 2023 (111,84 %) zeigt aber auch hier, dass sich die Personalsituation in diesem Bereich auf einem eher höheren Niveau eingependelt hat und perspektivisch ebenfalls zurückgeführt werden sollte.

Die Tätigkeit der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ist in zentralen Bereichen eines Amtsgerichts von herausgehobener Bedeutung, etwa in den Bereichen Zwangsversteigerung, Insolvenz, Nachlass, Betreuung, Grundbuch und Handelsregister. Hier sind den Rechtspflegerin und Rechtspflegerin weitreichende Entscheidungsbefugnisse zugewiesen, die im Zuge der Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege angemessen ausgestattet werden sollten.

Im richterlichen Bereich ist im Jahre 2025 gegenüber dem Vorjahr 2024 eine nach den Bedarfsberechnungszahlen deutliche Entlastung eingetreten. War das Jahr 2024 davon geprägt, dass mehrere Kolleginnen und Kollegen im Richterbereich längerfristig erkrankt waren, was sich deutlich in den Belastungszahlen niedergeschlagen hat, so ist dies in 2025 nicht der Fall. Gleichwohl darf auch hier die durchschnittliche Belastung von 95 % nicht zu der Annahme verleiten, dass der Arbeitsbereich der Richter überbesetzt wäre. Hierbei muss immer auch beachtet werden, dass die oben bereits zitierten Belastungszahlen nach Pebb§y als in vielen Bereichen veraltet und damit überholt angesehen werden müssen, weil sie der Zunahme der Komplexität der einzelnen Fälle nicht mehr gerecht werden, weshalb im Jahre 2027 die Durchführung einer neuen Bedarfsermittlungsstudie geplant ist. Ebenso ist zu berücksichtigen, dass zum letzten Jahreswechsel beschlossene Streitwerterhöhung im Zivilprozess zu höheren Eingangszahlen am Amtsgericht Gießen führen wird.

Zusammengefasst stellt sich die Geschäftsbelastung im Vergleich mit den Vorjahren wie folgt dar (wobei 100 % immer der Sollwert ist):

Geschäftsbelastung 2022 bis 2025 in Prozent:

 2022202320242025
Richter97,99 %94,22 %110,47 %95,00 %
gehobener Dienst106,50 %111,84%121,77 %116,24 %
Mittlerer Dienst und Angestellte105,23 %117,04 %122,18 %120,53 %

 

4. Ausbildung:

Das Thema Ausbildung hat beim Amtsgericht Gießen als eines von insgesamt fünf Ausbildungsgerichten in Hessen große Bedeutung und sichert so den Nachwuchs in der Justiz besonders im Bereich der Serviceeinheiten. Die Ausbildungsabteilung beim Amtsgericht Gießen besteht aus einer Abteilungsleiterin und insgesamt acht erfahrenen Ausbilderinnen und Ausbildern, die weit über die Grenzen des Gerichtsbezirks hinaus größte Wertschätzung erfahren.

Auch zum 01.09.2025 wurden wieder 14 Auszubildende neu eingestellt. Von den ebenfalls 14 Auszubildenden, die im Jahr 2025 ihre Abschlussprüfung erfolgreich absolviert haben – 6 davon sogar vorgezogen – konnten insgesamt 6 eine Beschäftigung beim Amtsgericht Gießen finden. Weitere Absolventen und Absolventen fanden bei der Staatsanwaltschaft, dem Oberlandesgericht und anderen Amtsgerichten eine Anstellung.

Neben der Ausbildung zur/ zum Justizfachangestellten bildet das Amtsgericht Gießen auch eine Reihe von Anwärterinnen und Anwärtern für den mittleren Justizdienst (Justizfachwirt/in) aus und ist weiterhin daneben in die praktischen Ausbildungsabschnitte für den gehobenen Beamtendienst (Diplom Rechtspfleger/in) eingebunden.

Im Folgenden soll noch einmal kurz die einzelnen Ausbildungsmöglichkeiten dargestellt werden:

Berufsbild Justizfachangestellte:

Justizfachangestellte sind bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig und nehmen dort verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Aufgaben wahr. Sie sind in den sogenannten „Serviceeinheiten“ der Gerichte bzw. „Sekretariaten“ der Staatsanwaltschaften zentrale Anlaufstelle für die rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger. Sie führen und verwalten unter Einsatz moderner EDV-Technik die Verfahrensakten, wickeln den Geschäftsverkehr mit den Verfahrensbeteiligten ab und wirken neben Staatsanwälten, Richtern und Rechtspflegern in vielfältiger anderer Weise eigenverantwortlich bei der Verfahrenserledigung mit, z. B. bei der Ladung von Verfahrensbeteiligten und Zeugen zu Sitzungen und Verhandlungen, als Protokollführer in Strafsachen, bei der Aufnahme von Anträgen und Rechtsmitteln oder bei der Berechnung von Gerichtskosten und der Entschädigung von Zeugen, Sachverständigen und Dolmetschern. Es handelt sich um eine 3-jährige Ausbildung.

Berufsbild Justizfachwirt/in:

Jede gerichtliche Abteilung, ob in der streitigen Gerichtsbarkeit (z. B. Zivil- und Strafprozess) oder der freiwilligen Gerichtsbarkeit (z. B. Grundbuch, Handelsregister, Betreuungs- und Nachlasssachen), und jede Abteilung einer Staatsanwaltschaft hat für die Abwicklung des Geschäftsverkehrs mit den Verfahrensbeteiligten ihre Geschäftsstelle, die von Justizfachwirten betreut wird. In dieser „Zentrale" tragen Justizfachwirte als Ansprechpartner für das rechtsuchende Publikum wesentlich zur Verwirklichung einer bürgernahen öffentlichen Verwaltung bei. Sie lenken den Ablauf der Verfahren, soweit nicht eine Entscheidung durch das Gericht (Richter und Rechtspfleger) oder die Staatsanwaltschaft getroffen wird. Die Laufbahn kann in einem Jahr absolviert werden – als Aufstiegsqualifikation – oder in zwei Jahren.

Berufsbild Diplom-Rechtspfleger/in (FH):

Rechtspfleger treffen als selbstständiges Organ der Rechtspflege in eigener Verantwortung gerichtliche Entscheidungen, sind in der Sache unabhängig und nicht an Weisungen gebunden, sondern – nicht anders als Richterinnen und Richter – nur dem Gesetz unterworfen. Diese sachlich unabhängige und selbstständige Stellung ist bundeseinheitlich im Rechtspflegergesetz vom 05.11.1969 verankert und unterscheidet den Beruf von den Beamten der gehobenen Laufbahnen aller übrigen Verwaltungen. Rechtspfleger sind bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften eingesetzt. Das Gros der Rechtspfleger ist bei den Amtsgerichten eingesetzt, die mit den Tätigkeitsfeldern Register, Nachlass, Grundbuch und Zwangsversteigerung nachgerade „klassische“ Tätigkeitsbereiche von Rechtspflegern vorhalten. Die Laufbahn wird in drei Jahren absolviert.

III. Geschäftsentwicklung

1. Geschäftsanfall

Der Geschäftsanfall beim Amtsgericht Gießen stellt sich für 2025 (im Vergleich zu den Vorjahren) wie folgt dar:

Jahreswerte Eingangszahlen2022202320242025Veränderung
2024/2025
Zivilsachen, inkl. H-Sachen19622035192019853,39 %
Familiensachen2618223222012154-2,14 %
Strafsachen Erwachsene5782607868646519-5,03 %
Strafsachen Jugendliche38041444148710,43 %
Ordnungswidrigkeitssachen1094109525022019-19,30 %
Grundbuchsachen158411392614184144201,66 %
Nachlasssachen4709463043023608-16,13 %
Registersachen2964305534463433-0,38 %
Betreuungssachen Eingänge1302105910851037-4,42 %
Betreuungssachen Bestand40904063406140870,64 %
Zwangsvollstreckungssachen59196501696171833,19 %
Zwangsversteigerungsverfahren8510910411510,58 %
Insolvenzverfahren5175125455735,14 %
davon IN1862482672887,87 %
davon IK3312642782852,52 %
Unterbringungssachen82368561569012,20 %

 

Bei den allgemeinen Zivilsachen einschließlich der Mietsachen stellt sich bereits im Jahr 2025 eine leichte Umkehr des Trends der vergangenen Jahre dar. Waren über viele Jahre hinweg mit Ausnahme des Jahres 2023 die Zahl der Verfahren im Vergleich zu den Vorjahren stets rückläufig, so werden sie zukünftig weiter steigen. Dies wird in Zukunft auch darauf zurückzuführen sein, dass zum 01.01.2026 die Zuständigkeitsgrenze von vormals 5000 € auf 10.000 € heraufgesetzt wurde.

Bei den Familiensachen ist es auch im Jahre 2025 wie in den Vorjahren jeweils zu einem leichten Rückgang der Neueingänge gekommen, insbesondere was die Zahl der Ehescheidungen anbelangt. Ein Grund hierfür kann nicht genannt werden. Im Bereich der sogenannten Kindschaftssachen, also insbesondere der Sorgerechts- und Umgangsangelegenheiten, ist ein umgekehrter Trend zu verzeichnen, der allerdings den Rückgang bei den übrigen Familienrechtsverfahren nicht kompensiert.

Im großen Bereich der Strafabteilung, zu dem neben den Strafsachen gegen Erwachsene und Jugendliche auch die Ordnungswidrigkeitsverfahren gehören, stellt sich ein gemischtes Bild dar.

Während es im Bereich der Strafsachen gegen Erwachsene und den Ordnungswidrigkeitsverfahren zum Teil zu erheblichen Rückgängen gekommen ist, stieg die Zahl der Strafverfahren gegen Jugendliche.

Im Bereich der Ordnungswidrigkeiten, indem der hauptsächliche Geschäftsanteil auf Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren beruht, war ein deutlicher Rückgang um 19,3 % zu verzeichnen. Der Vergleich mit den Jahren 2022 und 2023 macht deutlich, in welchem Umfang die Zahlen bei den Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren schwanken können, je nachdem wie viele zum Teil fest installierte Radarmessungsanlagen im Bezirk des Amtsgerichtes Gießen gerade installiert sind. Nachdem im Jahr 2024 die Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren einen Höchststand hatten, ist zu erwarten, dass im Jahr 2026 diese Verfahren noch einmal gegenüber 2025 sinken werden.

Worauf der nicht unerheblich Anstieg der Verfahren bei den Strafsachen gegen Jugendliche zurückzuführen ist, kann diesseits nicht mitgeteilt werden. Allgemein muss hierbei ausgeführt werden, dass die Eingänge in diesem Bereich wie auch im Bereich der Strafsachen gegen Erwachsene davon abhängen, welche Verfahren dem Gericht von der Staatsanwaltschaft zugeleitet werden. Das Gericht hat hierauf keinen Einfluss.

Im Bereich der Betreuungssachen ist es zu einem geringen Rückgang gekommen, auch hierbei kann allenfalls vermutet werden, dass immer mehr Personen über eine sogenannte Vorsorgevollmacht verfügen, die im Regelfall ein gerichtliches Betreuungsverfahren entbehrlich macht. Ein anderes Bild zeigt sich im Bereich der Unterbringungssachen, hier ist es gegenüber 2024 zu einer Zunahme von 12,2 % gekommen. Auch bei dieser Zahl muss allerdings ein Blick geworfen werden auf die weiteren Vorjahre und dann wird deutlich, dass die Unterbringungssachen im Jahr 2024 einen Tiefststand erreicht hatten, während die aktuelle Zahl aus dem Jahr 2025 eher den üblichen Umfang widerspiegelt.

Bei den Grundbuch-, Nachlass- und Registersachen, also den großen im Wesentlichen von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern bearbeiteten Sachgebieten, sticht besonders hervor, dass es im Bereich der Nachlasssachen zu einem formal betrachteten Rückgang von 16,13 % gekommen ist. Dieser Rückgang ist aber keinesfalls darauf zurückzuführen, dass die Nachlassabteilung mit weniger Sterbe- und damit Nachlassfällen beschäftigt war, sondern lediglich darauf, dass aufgrund einer geänderten Verfahrenserhebung bestimmte Verfahren nicht mehr getrennt, sondern jetzt gemeinsam erfasst werden. Ein Rückgang der Arbeitsbelastung der Kolleginnen und Kollegen der Nachlassabteilung war damit keinesfalls verbunden.

Im Bereich der Zwangsversteigerungsverfahren ist es ebenfalls im Jahr 2025 zu einer nicht unbeachtlichen Steigerung von 10,58 % gekommen. Da die Zahl der Zwangsversteigerungsverfahren aber insgesamt als eher gering anzusehen ist, wirkt sich eine Zunahme von einigen Verfahren prozentual immer kräftig aus. Dabei darf nicht unerwähnt bleiben, dass die sich verschärfende wirtschaftliche Situation vielerorts zu einer Zunahme der Zwangsversteigerungsverfahren führen kann.

Schließlich haben auch die Insolvenzverfahren im Jahr 2025 einen nicht unbeachtlichen Anstieg erfahren Dies zeigt sich im Besonderen im Bereich der gewerblichen Insolvenzen, die gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme von 7,87 % auf 288 Verfahren aufwiesen und damit einen Höchststand nicht nur der letzten vier Jahre, sondern sogar der letzten zehn Jahre erreicht haben. Als mögliche Gründe kommen gestiegene Zinsen, höhere Energiekosten und natürlich die allgemein angespannte wirtschaftliche Gesamtlage in Betracht.

2. Verfahrensdauer

Die Verfahrensdauer im richterlichen Bereich (Zeit zwischen Eingang des Verfahrens bei Gericht und Beendigung des Verfahrens) war beim Amtsgericht Gießen trotz des Anstiegs in dem einen oder anderen Bereich verglichen mit der Verfahrensdauer der anderen Amtsgerichte in Hessen nach wie vor erfreulich kurz.

Die Verfahrensdauer im Jahr 2025 beträgt (verglichen mit den Vorjahren) in den einzelnen Sachgebieten in Monaten:

Verfahrensart20212022202320242025
Zivilverfahren6,16,27,06,76,6
Strafrichtersachen7,48,37,57,59,4
Schöffengerichtsverfahren7,911,47,68,89,2
Jugendrichtersachen8,2876,56,5
Jugendschöffengericht4,64,24,35,95,9
Bußgeldsachen gegen Erwachsene4,23,844,55,1
Familiensachen6,46,36,37,37,2

 

Die Statistik weist insgesamt – genauso wie im Geschäftsjahr 2024 – kurze Verfahrensdauern aus. Bemerkenswert ist, dass die Verfahrensdauer grundsätzlich auf einem konstant niedrigen Niveau gehalten werden konnte. Dabei ist insbesondere hervorzuheben und zu unterstreichen, dass die Verfahrensdauer in den Familiensachen ungeachtet der Einführung der elektronischen Akte im März 2025 und den damit einhergehenden Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr gleichgeblieben ist. Ebenso erfreulich ist, dass sich die Verfahrensdauer vor dem Hintergrund der oben beschriebenen personellen Fluktuation weitgehend auf dem Vorjahresniveau befindet. Einzig im Bereich des Strafprozesses kam es zu einer Zunahme der Verfahrensdauer. Ein konkreter Grund kann hierfür nicht genannt werden. Dies dürfte aber nicht zuletzt darauf zurückzuführen sein, dass sich die hohen Eingangszahlen in diesen Bereichen aus dem Jahr 2024 naturgemäß erst zeitlich verzögert niederschlagen und dass die Einführung der elektronischen Akte in diesen Bereichen erhöhte organisatorischen Anforderungen aufgrund der zeitlich parallelen Einführung bei der Staatsanwalt nach sich gezogen hat.

Die Statistik der Verfahrensdauern beim Amtsgericht Gießen erlaubt auch für das Geschäftsjahr 2025 – unverändert – den Befund, dass es sich beim Amtsgericht Gießen um ein funktionstüchtiges Gericht handelt, das den Justizgewährungsanspruch der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet und die Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege ebenso unaufgeregt wie beständig sichert.

IV. Zusammenfassung und Ausblick

Das Amtsgericht Gießen hat das Geschäftsjahr 2025 mit seinen ganz konkreten Anforderungen erfolgreich gemeistert. Trotz der nach wie vor hohen Belastung im Bereich der Serviceeinheiten und der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger konnte das Amtsgericht Gießen auch im Jahr 2025 die jeweiligen Aufgaben ohne Abstriche erfüllen. Dies konnte insbesondere im Zuge der Sondereinsatzlage im November 2025 anlässlich der Großdemonstrationen in Gießen ohne jede Aufregung durch besonnenes Handeln unter Beweis gestellt werden.

Die Verfahrensdauern konnten weitgehend auf konstant niedrigem Niveau gehalten werden.

Die Einführung der elektronischen Akte in den großen Sachbereichen Familie, Betreuung und Strafprozess erfolgte aufgrund der bereits vorhandenen Erfahrung ohne Nebengeräusche und ohne Verkantungen in den Arbeitsabläufen. Dies ist nicht zuletzt auf die Offenheit und Bereitschaft aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Amtsgericht Gießen gegenüber der digitalen Modernisierung zurückzuführen.

Das Amtsgericht Gießen hat im Jahr 2025 seine Stellung als Ausbildungsstandort von Rang als eines von fünf Ausbildungsgerichten der hessischen Justiz bestätigt. So konnte das Amtsgericht Gießen nicht nur durch einen neuen Ausbildungsjahrgang 2025 für den Beruf des/der Justizfachangestellten seine Bedeutung in diesem Bereich unterstreichen, sondern auch – was besonders erfreulich ist – sechs Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsjahrgangs 2022 für eine weitere berufliche Tätigkeit am Amtsgericht Gießen gewinnen. Der Transfer der Erfolge als Ausbildungsgericht hin in die berufliche Laufbahn zeigt dabei die besondere Kontinuität der beim Amtsgericht Gießen geleisteten Ausbildungsarbeit. Dass der eigene Qualitätsanspruch am Amtsgericht Gießen erfüllt wird, zeigt sich nicht zuletzt daran, dass die Absolventinnen und Absolventen auch für andere Anstellungsbehörden attraktives Personal sind.

Ebenso erfolgten im Jahr 2025 die personellen Weichenstellung und die Sicherung der notwendigen Kontinuität an der Hausspitze für die Erfüllung der zukünftigen Aufgaben am Amtsgericht Gießen sowohl durch die Besetzung der Präsidenten- als auch der Vizepräsidentenstelle.

Mein Dank gilt allen am Amtsgericht Gießen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die durch ihren Einsatz im Geschäftsjahr 2025 jeden Tag ihren unverzichtbaren und wertvollen Beitrag nicht nur zur erfolgreichen Bewältigung der vielgestaltigen Aufgaben geleistet, sondern durch ihre Haltung auch zur Leistungsfähigkeit des Justizstandorts Gießen beigetragen haben. Hierbei ist es dem Amtsgericht Gießen erneut gelungen, die zahlreichen Anforderungen an ein Amtsgericht mit seinen vielfältigen Geschäftsbereichen und Aufgaben zu erfüllen. Die täglich aufs Neue unter Beweis gestellte Bereitschaft aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verantwortungsübernahme für unseren Rechtsstaat, und dies kann nicht ausdrücklich genug unterstrichen werden, ist die Grundlage für den erfolgreichen Abschluss des Geschäftsjahrs 2025 und der eigene Anspruch für das Geschäftsjahr 2026.

Der Präsident
gez. Stefan Althaus

Der Präsident des Amtsgerichts Gießen
Telefon: +49 641 934 2209, +49 641 934 2220
E-Mail: verwaltung@ag-giessen.justiz.hessen.de

Schlagworte zum Thema