Nr. 9/2025
I. Einführung
Am Landgericht Gießen ist im Zivilprozess das Arbeiten mit der elektronischen Akte (kurz eAkte) schon seit geraumer Zeit gelebte Normalität. Mit Beginn des Jahres 2025 wurde die parallele Führung von Zivilakten, die als Papierakte begonnen wurden, in Papierform einerseits und elektronischer Form andererseits eingestellt. Begonnene Papierakten werden nur noch elektronisch weitergeführt. Nach Einführung der eAkte eingehende bzw. eingegangene Sachen werden und wurden ohnehin nur in elektronischer Form geführt.
In Kürze steht der nächste Modernisierungsschub an: Im Strafprozess soll die elektronische Akte im Herbst 2025 eingeführt werden. Dazu sind Schulungen von Serviceeinheiten und Richterinnen und Richtern bereits angelaufen.
Mittelfristig elektronisiert werden soll auch der Aktenumlauf in der Verwaltungsabteilung des Landgerichts, die sich um sämtliche Gerichtsangelegenheiten und insbesondere Personalsachen kümmert. Hier ist nach heutigem Stand damit zu rechnen, dass ein elektronisches Aktensystem ab Frühjahr 2026 eingeführt wird. Erste Einführungsveranstaltungen sind angelaufen.
Ausgedient hat die Leichtbauhalle am „Stolzenmorgen“. Errichtet in Zeiten der Pandemie, um unter kritischen Gesamtumständen auch die Führung komplexer Strafprozesse mit einer Vielzahl von Angeklagten zu ermöglichen, wird sie zum Jahresende dem Landgericht Gießen nicht weiter als Verhandlungsort zur Verfügung stehen. Um den - absehbaren - Wegfall der Halle zu kompensieren, sind größere Umbauarbeiten von Saal 207, dem hiesigen Schwurgerichtssaal, bereits in die Wege geleitet. Der Saal wird dahin ertüchtigt, dass auch komplexe Strafverfahren mit einer größeren Anzahl von Angeklagten verhandelt werden können. Stand jetzt ist mit einem Ende der Umbaumaßnahmen und einer Nutzung des neuen Saales ab Anfang 2026 und damit nahtlos mit Beendigung der Nutzung des „Stolzenmorgen“ zu rechnen.
In die Umbaumaßnahmen von Saal 207 integriert wird auch die neue Verkabelung der Sitzungssäle, die insbesondere nötig wird, um den Betrieb der elektronischen Akte im Strafprozess zu sichern und perspektivisch die geplante Ausstattung aller Verhandlungssäle mit Videokonferenztechnik zu ermöglichen.
II. Personalentwicklung
1. Personalbestand
Die Personalsituation beim Landgericht Gießen hat sich in 2024 im Vergleich zum Vorjahr als weitestgehend konstant erwiesen.
Zum 31.12.2024 waren beim Landgericht Gießen insgesamt 259 Personen beschäftigt (gegenüber 251 im Vorjahr). Der leichte Anstieg beruht im Wesentlichen auf einer Zunahme der dem Landgericht Gießen zur Ausbildung zugewiesenen Rechtsreferendarinnen und -referendaren. Das Thema „Referendarausbildung“ wird beim Landgericht Gießen unverändert großgeschrieben. Das Landgericht Gießen nimmt als Ausbildungs- und Beschäftigungsbehörde für angehende Volljuristinnen und Volljuristen und damit für die Gewinnung des juristischen Nachwuchses eine ganz zentrale Rolle ein.
Im Einzelnen stellt sich die Personalsituation zum 31.12.2024 in einem Vergleich mit den Vorjahren 2023 und 2022 wie folgt dar:
Personalsituation - Personen pro Dienstzweig:
Dienstzweig | Stand 31.12.2022 | Stand 31.12.2023 | Stand 31.12.2024 | Stand 31.12.2024 (Frauen) |
---|---|---|---|---|
Richterinnen und Richter | 33 | 37 | 37 | 20 |
Beamtinnen und Beamte höherer Dienst | 1 | 1 | 1 | 0 |
Beamtinnen und Beamte gehobener Dienst (Rechtspflegerinnen, Rechtspfleger) | 5 | 5 | 5 | 3 |
Gehobener Sozialdienst (vormals „Bewährungs- u. Gerichtshilfe“) | 24 | 25 | 25 | 14 |
Mittlerer Dienst, Schreib- und Protokolldienst | 33 | 36 | 35 | 29 |
Justizwachtmeisterinnen, Justizwachtmeister, Justizhelferinnen, Justizhelfer | 11 | 11 | 11 | 2 |
Personal in Ausbildung (Rechtsreferendarinnen, Rechtsreferendare) | 132 | 136 | 145 | 95 |
Gesamt | 239 | 251 | 259 | 163 |
Personalsituation - Arbeitskraftanteile pro Dienstzweig:
Dienstzweig | Stand 31.12.2022 | Stand 31.12.2023 | Stand 31.12.2024 | Stand 31.12.2024 (Frauen) |
---|---|---|---|---|
Richterinnen und Richter | 30,10 | 32,50 | 32,60 | 16,30 |
Beamtinnen und Beamte höherer Dienst | 1,00 | 1,00 | 1,00 | 1,00 |
Beamtinnen und Beamte gehobener Dienst (Rechtspflegerinnen, Rechtspfleger) | 4,60 | 4,70 | 4,70 | 2,70 |
Gehobener Sozialdienst (vormals „Bewährungs- u. Gerichtshilfe“) | 22,70 | 24,40 | 23,52 | 12,72 |
Mittlerer Dienst, Schreib- und Protokolldienst | 30,20 | 33,18 | 31,80 | 25,80 |
Justizwachtmeisterinnen, Justizwachtmeister, Justizhelferinnen, Justizhelfer | 10,60 | 10,72 | 10,97 | 1,98 |
Personal in Ausbildung (Rechtsreferendarinnen, Rechtsreferendare) | 132,00 | 136,00 | 145,00 | 95,00 |
Gesamt | 231,27 | 242,50 | 249,59 | 154,50 |
Gleichberechtigung wird beim Landgericht Gießen groß geschrieben. Unter den festen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (114) sind 68 weiblich, was einem Anteil von 60% entspricht.
Gruppiert nach Einsatzbereichen stellt sich der Anteil weiblicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum 31.12.2024 wie folgt dar:
Dienstzweig | Frauenanteil nach Köpfen | Frauenanteil nach Arbeitskraft |
---|---|---|
Richterlicher Bereich | 54% | 50% |
Beamte höherer Dienst | 0% | 0% |
Rechtspflegerbereich (gehobener Dienst) | 60% | 57% |
Mittlerer Dienst und Angestellte | 83% | 81% |
davon: Beamte | 69% | 68% |
davon: Angestellte | 90% | 89% |
Soziale Dienste | 56% | 54% |
Wachtmeisterei | 18% | 18% |
Referendarinnen / Referendare | 66% | 66% |
2. Personalveränderungen
Das Jahr 2024 war mit etlichen personellen Veränderungen verbunden.
Am 21. November 2024 trat Dr. Dietrich Claus Becker, zuvor seit 2019 Vizepräsident des Amtsgerichts Gießen, sein Amt als Vizepräsident beim Landgericht Gießen an.
Zum 1. Dezember 2024 verließ der langjährige Vorsitzende Richter am Landgericht Peter Neidel, der zuletzt die 7. Strafkammer führte, das Landgericht Gießen und trat nach Wahl durch den Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf am 15. November 2024 sein Amt als Erster Kreisbeigeordneter im dortigen Landkreis an. Die freie Stelle als Vorsitzende/r Richter/in konnte bereits im Jahr 2025 erfreulicherweise mit einer Kollegin aus dem Haus, Dr. Patrizia Kumpf, besetzt werden. Mit ihrer Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht im Sommer 2025 übernahm Frau Dr. Kumpf auch den Vorsitz der 7. Strafkammer.
Im Jahr 2024 waren zwei Richterinnen und Richter auf Lebenszeit zur Erprobung an das Oberlandesgericht abgeordnet. Beide sind nach erfolgreicher Abordnung im Jahr 2025 an das Landgericht Gießen zurückgekehrt.
Gewechselt an das Landgericht Gießen ist Ende des Jahres 2024 eine schon auf Lebenszeit ernannte Richterin vom Amtsgericht Gießen.
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Presseinformation stehen weitere personelle Veränderungen fest: Ein Richter auf Probe hat das Landgericht Gießen Ende Juni 2025 im Zuge personeller Verstärkung der Verwaltungsgerichtsbarkeit aus den Reihen der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Richtung Verwaltungsgericht Gießen verlassen. Eine weitere bereits auf Lebenszeit ernannte Richterin wird an das Oberlandesgericht Frankfurt auf eine dort neu geschaffene Stelle im Organisationsreferat abgeordnet werden und nach schrittweiser Abordnung zunächst mit Teilen ihrer Arbeitskraft das Landgericht Gießen zum 01.01.2026 für die geplante Dauer von zwei Jahren verlassen.
2.1 Hoher Anteil an Richterinnen und Richtern auf Probe
Der Anteil an Proberichterinnen und Proberichter am Landgericht Gießen ist unverändert hoch und im Vergleich mit dem Vorjahr noch gestiegen. Waren es im Jahr 2022 noch 5 Richterinnen und Richter von insgesamt 32, die als Richter/innen auf Probe beim Landgericht Gießen tätig waren, lag der Anteil an Richter/innen auf Probe im Jahr 2023 bei 7 von 37 Köpfen. Im Jahr 2024 stieg der Anteil noch einmal auf 8 Richterinnen und Richter auf Probe von insgesamt 37 Köpfen im Richterkollegium an. Damit liegt der Anteil an Proberichterinnen und Proberichtern bei 21,6 % und damit bei über einem Fünftel des Kollegiums.
2.2 Personalausstattung
Die Belastung im Geschäftsjahr 2024 war – unter Zugrundelegung des für die Personalbedarfsberechnung in der hessischen Justiz geltenden und gelebten Systems (Akronym: „Pebb§y“), das von einem „Sollwert“ von 100 % als „Normalfall“ ausgeht – in allen Berufsgruppen hoch.
Dabei gibt es im Ausmaß der Belastung bei den einzelnen Berufsgruppen noch einmal deutliche Unterschiede.
Bei den - klassischerweise als Unterstützung der Rechtspfleger/innen und Richter/innen auf den Serviceeinheiten (den alten „Geschäftsstellen“) tätigen - Angestellten und Beamten des mittleren Dienstes ist die durchschnittliche Belastung 2024 mit 107,24 % gegenüber dem Vorjahr (103,51%) deutlich angestiegen und liegt damit sogar über dem Niveau von 2022, wo die Belastung mit 106,36 % deutlich über dem Sollwert von 100 % lag. Vom „mittleren Dienst“ in diesem Sinne mit umfasst sind beim Landgericht Gießen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Schreib- und Protokolldienst, die neben dem Übertragen der digital gefertigten Protokolle in Zivilsachen und generell der Übertragung von richterlichen Diktaten auch und gerade für die zeitintensive Protokollführung in Strafsachen zuständig sind.
Eminent war unverändert die Belastung im Bereich der Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes. Dies ist der Tätigkeitsbereich der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger werden beim Landgericht Gießen im Wesentlichen in drei großen Sachbereichen tätig.
Der eine Sachbereich betrifft das sogenannte Kostenfestsetzungsverfahren. Für den Zivilprozess bedeutet dies, dass nach Abschluss des richterlichen Verfahrens konkret festgesetzt wird, welche Summe von der einen Partei (wenn sie etwa im Rechtsstreit unterlegen war) der anderen Partei (wenn sie „gewonnen“ hat) zu erstatten sind. Im Strafprozess setzen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger namentlich die Gebühren fest, die den Verteidigerinnen und Verteidigern für ihre Tätigkeit im Strafverfahren und insbesondere die Mitwirkung an der Hauptverhandlung auszuzahlen sind. Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind in beiden Bereichen unmittelbar vom Geschäftsanfall in den jeweiligen Sachgebieten betroffen: Im Zivilprozess endete nahezu jeder Rechtsstreit in einem Kostenfestsetzungsverfahren, in dem Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger tätig werden müssen. Im Strafprozess ist die Belastung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger umso höher, je komplexer das konkrete Verfahren ist. Je mehr Verteidigerinnen und Verteidiger in dem Verfahren tätig sind (was wiederum von der Anzahl der Angeklagten abhängt), desto mehr Kostenanträge sind zu bescheiden.
Im zweiten Sachbereich werden Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger als sogenannte Bezirksrevisoren tätig. Beim Landgericht Gießen arbeiten zwei Rechtspflegerinnen als Bezirksrevisorinnen. Sie sind – kurz gesagt – für die Einhaltung und Überwachung sämtlicher gebührenrechtlicher Vorschriften im gesamten Bezirk des Landgerichts Gießen und daneben auch für die beim Amtsgericht Gießen angesiedelte Gerichtskasse und die im Landgerichtsbezirk angesiedelten Notarinnen und Notare zuständig. Die Bezirksrevisorinnen vertreten insoweit in den jeweiligen Verfahren die „Staatskasse“ und wachen letztlich über die fiskalischen Interessen des Landes Hessen.
Neben diesen beiden Bereichen sind Rechtspfleger beim Landgericht Gießen auch unmittelbar in der Verwaltung tätig, und zwar in Gestalt des Geschäftsleiters sowie seines Stellvertreters.
Die Belastung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ist seit 2022 unverändert auf einem enorm hohen Niveau. Sie liegt seit 2022 unverändert über 130 % und mit 130,78 % im Jahr 2024 nahezu auf dem exakt gleichen Niveau des Vorjahres (130,88 %). Betrachtet man die Prozentzahlen anhand einer 5-Tage-Woche, so entspricht die Mehrbelastung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger zusätzlichen 1,5 Arbeitstagen pro Woche.
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Presseinformation steht fest, dass die enorm hohe Belastung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger durch die Zuweisung einer weiteren Rechtspflegerin mit voller Stelle abgefedert wird. Zum 15. Oktober 2025 wird eine zusätzliche Rechtspflegerin mit voller Stelle ihren Dienst beim Landgericht antreten. Dadurch wird die Belastung im Rechtspflegerbereich kurzfristig reduziert werden können. Sie wird dadurch prognostisch auf ca. 110 % absinken, ein Wert, der noch immer klar über dem Sollwert von 100 % liegt.
Ein deutlicher Belastungsanstieg ist auch im richterlichen Dienst zu verzeichnen. Eine Belastung von 110,16 % im Geschäftsjahr 2024 liegt zwar noch deutlich unter dem exorbitant hohen Wert von 126,30 % aus dem Jahr 2022. Er ist aber auch signifikant höher als noch der Wert in 2023, in dem die Belastung 106,81 % betrug.
Als verschärft stellt sich die Belastungssituation im Bereich der Wachtmeisterei dar. Hier ist die Belastung gegenüber dem Vorjahr (2023: 128,49 %) zwar leicht abgesunken auf 122,61 %. Dieser Wert ist allerdings für sich genommen bereits ein hoher Wert und kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier durchschnittlich pro Kopf unter Zugrundelegung einer Fünftagewoche ein Tag „Mehrarbeit“ geleistet wird.
Zusammengefasst stellt sich die Geschäftsbelastung im Vergleich mit den Vorjahren wie folgt dar (wobei 100 % der „Sollwert“ ist):
Geschäftsbelastung - Übersicht:
Dienstzweig | 2022 | 2023 | 2024 |
---|---|---|---|
Richterlicher Bereich | 126,30% | 106,81% | 110,16% |
Rechtspflegerbereich | 130,26% | 130,88% | 130,78% |
Beamtinnen und Beamte mittlerer Dienst und Angestellte | 106,36% | 103,51% | 107,24% |
Wachtmeisterei | 121,47% | 128,49% | 122,61% |
3. Ausbildung von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren
Das Landgericht Gießen ist hessenweit einer der größten Standorte für die Ausbildung von Referendarinnen und Referendaren. Diese haben auf dem Weg zu „Volljuristen“ nach erfolgreichem Ersten Staatsexamen ein zweijähriges Referendariat zu absolvieren, in dem sie als Beamtinnen und Beamte auf Widerruf tätig werden, um dieses mit dem Zweiten Staatsexamen abzuschließen.
Das Landgericht Gießen ist für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare Beschäftigungs- und Ausbildungsbehörde. Zum einen werden die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare Richterinnen und Richtern zur Einzelausbildung zugewiesen. Zum anderen werden die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in Arbeitsgemeinschaften in den einzelnen Sachgebieten unterrichtet. Die Arbeitsgemeinschaften sind für die Bereiche Zivilrecht, Strafrecht und die Anwaltsstation unmittelbar beim Landgericht Gießen angesiedelt; die Leitung dieser Arbeitsgemeinschaften obliegt Richterinnen und Richter, die sich weitestgehend aus Kolleginnen und Kollegen beim Landgericht Gießen bzw. aus den an den Amtsgerichten im Bezirk tätigen Richterinnen und Richtern rekrutieren.
Dabei werden beim Landgericht Gießen - wie in den anderen großen Landgerichtsbezirken - Referendarinnen und Referendare sogar alle zwei Monate eingestellt. Verteilt auf insgesamt sechs Einstellungstermine pro Jahr wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024 insgesamt 145 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare beim Landgericht Gießen eingestellt.
Mit sämtlichen Angelegenheiten der Referendarinnen und Referendare ist beim Landgericht Gießen ein Sachbearbeiter mit voller Arbeitskraft eingesetzt. Daneben kümmert sich ein weiterer Mitarbeiter um die Betreuung der den Referendarinnen und Referendaren vom Land Hessen für die Dauer des Referendariats zur Verfügung gestellten Laptops.
4. Organisation des e-Examens in der Zweiten juristischen Staatsprüfung
Das Landgericht Gießen nimmt nicht nur bei der eigentlichen Ausbildung der Referendarinnen und Referendare eine herausgehobene Stellung ein, sondern auch bei der Organisation der juristischen Staatsprüfungen.
Im Zweiten juristischen Staatsexamen, mit dem das Referendariat endet, ist seit 2025 das „elektronische“ Examen (kurz: e-Examen) eingeführt. Die insgesamt acht Klausuren im Zweiten juristischen Staatsexamen werden elektronisch an für Prüfungszwecke den Referendarinnen und Referendaren zur Verfügung gestellten Laptops geschrieben und als elektronisches Dokument gefertigt (ein Schreiben per Hand ist noch weiterhin möglich, davon wird aber nur noch in vereinzelten Fällen „Gebrauch“ gemacht). Das e-Examen findet derzeit hessenweit an zwei Standorten statt, zum einen in Darmstadt, zum anderen im Bezirk des Landgerichts Gießen, nämlich in Butzbach, dort in den Räumen der alten „Limes-Galerie“.
Planung und Durchführung des e-Examens am „Schreibstandort“ Butzbach werden maßgeblich von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landgerichts Gießen in Zusammenarbeit mit dem Justizprüfungsamt abgewickelt.
Zum Aufgabenbereich des Landgerichts Gießen gehört auch die Organisation der Aufsichtskräfte in der Zweiten juristischen Staatsprüfung. Für den Aufwand der Organisation des e-Examens in der Zweiten Staatsprüfung wurde dem Landgericht Gießen Ende 2024 eine Personalverstärkung zugewiesen.
Erwähnt sei, dass auch die Organisation der Klausuren in der Ersten juristischen Staatsprüfung, die noch klassisch „mit Hand“ geschrieben werden, den Mitarbeiterinnen beim Landgericht Gießen in Abstimmung mit dem Justizprüfungsamt obliegt. Die Klausuren werden in Gießen überwiegend an den Standorten Kongresshalle und Bürgerhaus Wieseck geschrieben.
III. Geschäftsentwicklung
1. Geschäftsanfall in Zivilsachen
Bei den Zivilsachen sind die Verfahren, bei denen das Landgericht Gießen als erste Instanz angerufen wurde, nahezu auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr geblieben. Hier ist nur ein leichter Rückgang von 1,5 % zu verzeichnen.
Ein stärkerer Rückgang ist bei den Berufungsverfahren zu beobachten, wo das Landgericht Gießen als zweite Instanz tätig wird und auf entsprechende Rüge der Rechtsschutzsuchenden die Richtigkeit der Urteile der Amtsgerichte im Bezirk prüft. Dies sind die Amtsgerichte Alsfeld, Büdingen, Gießen und Friedberg. Die Berufungsverfahrens sind gegenüber dem Vorjahr mit einem Minus von 12,6 % rückläufig gewesen.
Dem steht wiederum ein Anstieg bei den Verfahren gegenüber, in denen das Landgericht Gießen ebenfalls in zweiter Instanz als sogenanntes „Beschwerdegericht“ zuständig ist. Hier wenden sich Beschwerdeführer gegen Entscheidungen der Amtsgerichte, namentlich gegen solche aus den Bereichen Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung, Unterbringung in geschlossenen psychiatrischen Einrichtungen sowie Entscheidung über Fixierungen. Als Beschwerden in diesem Sinne erfasst sind aber auch Beschwerden gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe durch die Amtsgerichte. Die Beschwerdeverfahren haben gegenüber dem Vorjahr um 3 % zugenommen.
Geschäftsanfall in Zivilsachen – Übersicht:
Eingangszahlen | 2022 | 2023 | 2024 | 2023/2024 |
---|---|---|---|---|
Erstinstanzliche Zivilsachen | 2106 | 2143 | 2111 | -1,5 % |
Berufungen | 206 | 190 | 166 | -12,6 % |
Beschwerden | 414 | 399 | 411 | +3,0 % |
Hinter dem großen Begriff der „erstinstanzlichen Zivilsachen“ verbergen sich im Einzelnen verschiedene Sachgebiete.
Für einen großen Teil spezieller Sachgebiete hat der Gesetzgeber Spezialkammern eingerichtet, die schwerpunktmäßig Verfahren aus dem speziellen Sachgebiet und daneben „normale“ Zivilsachen bearbeiten. In der unten stehenden Übersicht sind die Eingänge nach diesen unterschiedlichen sachlichen Schwerpunkten sortiert.
Wenn die Aufstellung bestimmte Sachgebiete zusammenfasst, so liegt dies daran, dass jedem einzelnen Verfahren aus allen diesen Sachgebieten die gleiche durchschnittliche Bearbeitungsdauer zugrunde gelegt wird. Diese durchschnittliche Bearbeitungsdauer pro Verfahren ist nach dem oben bereits geschilderten Personalbedarfsberechnungssystem „Pebb§y“ ein wesentlicher Faktor bei der Bemessung der Belastung der Richterinnen und Richter. Für sämtliche Verfahren aus den Bereichen Arzthaftung sowie Bau- und Architektenrecht wird beispielsweise eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von 1.253 Minuten zugrunde gelegt, während eine Miet- oder Leasingsache durchschnittlich mit einer Bearbeitungsdauer von 465 Minuten „eingepreist“ ist. Verkehrsunfälle, Versicherungsvertragssachen und Kapitalanlagesachen werden wiederum durchschnittlich mit einer Bearbeitungszeit von 784 Minuten eingekreist, sonstige Zivilsachen, in denen das Landgericht in erster Instanz tätig wird, mit 569 Minuten. Dabei geht das System also davon aus, dass eine Sache aus dem Bereich „Bau“ oder „Arzthaftung“ aufwändiger ist als eine Streitigkeit aus dem Bereich Miete oder Leasing. Deshalb berücksichtigt das System dort „mehr“ Zeit und bringt so zum Ausdruck, dass ein Richter oder eine Richterin, die gedacht auf voller Stelle in einem Jahr nur Bausachen zu erledigen hat, weniger Fälle „schaffen“ kann als ein Richter oder eine Richterin, dem bzw. der im gleichen Zeitraum mit seiner vollen Arbeitskraft Mietsachen zugewiesen sind.
Blickt man auf die einzelnen Sachgebiete, die sich hinter dem großen Begriff der „erstinstanzlichen Zivilsachen“ verbergen, ergibt sich in einem Vergleich mit den Vorjahren folgendes Bild an Verfahrenseingängen in den jeweiligen Sachgebieten in einem 4-Jahres-Vergleich:
Erstinstanzliche Zivilsachen – Übersicht:
Angenommene Bearbeitungsdauer (in Minuten) pro Verfahren | Sachgebiete | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
---|---|---|---|---|---|
1.253 | v.a. Arzthaftungssachen, Bau- und Architektensachen, Anwalts- und Notarhaftung, Honorarforderungen, Auseinandersetzung Gesellschaften | 351 | 312 | 305 | 309 |
465 | Gewerberaummietsachen, Kreditsachen, Leasingsachen | 213 | 156 | 169 | 170 |
784 | Verkehrsunfallsachen, Versicherungsvertragssachen, Kapitalanlagensachen | 439 | 485 | 521 | 469 |
569 | Sonstige Zivilsachen | 1201 | 1120 | 1086 | 1124 |
768 | Verfahren vor der Kammer für Handelssachen | 71 | 69 | 66 | 57 |
Zweitinstanzliche Zivilsachen (Berufungen und Beschwerden) – Übersicht:
Angenommene Bearbeitungsdauer (in Minuten) pro Verfahren | Verfahrensarten | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
---|---|---|---|---|---|
541 | Zivilsachen 2. Instanz (Berufungen) | 270 | 208 | 191 | 166 |
369 | Beschwerden nach dem FamFG | 177 | 182 | 180 | 206 |
178 | Sonstige Beschwerden Zwangsvollstreckungsbeschwerden | 250 | 256 | 212 | 205 |
Der große Bereich der Arzthaftungssachen und Bausachen bewegt sich auf dem Niveau der Vorjahre 2023 und 2022. Gleiches gilt für die Miet-, Kredit- und Leasingsachen. Bei den Verkehrsunfallsachen, den Versicherungsvertragssachen und den Kapitalanlagestreitigkeiten ist ein leichter Rückgang gegenüber 2023 zu verzeichnen; mit insgesamt 469 Verfahren ist allerdings ein Mittelwert erreicht aus den Jahren 2021 und 2022. Die sonstigen Zivilsachen, in denen das Landgericht in erster Instanz zuständig wird, bewegen sich mit 1.124 Verfahren in etwa auf dem Niveau der Vorjahre.
Auffällig allein ist – auch in einem Vergleich mit den Vorjahren – der Rückgang in den Zivilsachen, in denen das Landgericht als Berufungsinstanz tätig wird. Hier bleibt abzuwarten, ob sich der (in einem Vergleich mit den Vorjahren 2022 und 2023) niedrige Wert von 166 Berufungsverfahren in 2025 fortsetzt. Betrachtet man die letzten vier Jahre, ist die Tendenz insgesamt rückläufig – von 270 Berufungssachen noch in 2021 auf 208 Verfahren in 2022, auf 191 Verfahren in 2023 und schließlich auf 166 Verfahren in 2024. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
Als insgesamt rückläufig erweisen sich auch die Verfahren vor der Kammer für Handelssachen. War die Zahl von 66 Verfahren in 2023 bereits rückläufig gegenüber den Vorjahren (2021: 71; 2022: 69), ist für das Jahr 2024 mit 57 Verfahren der mit Abstand niedrigste Wert der letzten vier Jahre erreicht. Auch hier bleibt die weitere Entwicklung zu beobachten.
2. Geschäftsanfall in Strafsachen
Die erstinstanzlichen Strafsachen liegen etwa auf dem Niveau des Vorjahres, reichen aber an den hohen Eingangswert aus dem Jahr 2022 nicht heran.
Bei den Berufungen, in denen das Landgericht als zweite Instanz tätig wird und Urteile der Strafrichter und Schöffengerichte im Bezirk überprüft, ist ein spürbarer Rückgang der Verfahren zu verzeichnen. Sind 2024 insgesamt 187 Berufungssachen beim Landgericht Gießen eingegangen, waren dies 2023 noch 216 und 2022 sogar noch 238 Verfahren.
Dem Rückgang in Berufungssachen steht der deutliche Anstieg in Beschwerdesachen gegenüber. Hier wird das Landgericht ebenfalls als Überprüfungsinstanz tätig und kontrolliert Beschlüsse der Amtsgerichte im Bezirk auf ihre Richtigkeit. Lagen die Beschwerden 2022 noch bei 188 Verfahren pro Jahr und 2023 bei 181 Verfahren, sind diese im Jahr 2024 – deutlich – auf 221 Verfahren angestiegen. Dies entspricht einem Anstieg von über 22 %.
Geschäftsanfall in Strafsachen – Übersicht:
Eingangszahlen | 2022 | 2023 | 2024 | 2023/2024 |
---|---|---|---|---|
Erstinstanzliche Strafsachen | 103 | 69 | 67 | -2,89% |
Berufungen | 238 | 216 | 187 | -13,43% |
Beschwerden | 188 | 181 | 221 | +22,10% |
Blickt man auch für die Strafsachen konkret auf die einzelnen „Geschäfte“, so ergibt sich in einem Vergleich der letzten vier Jahre folgendes Bild an Eingängen (wobei auch hier die Geschäfte nach der durchschnittlich angenommenen und für Zwecke der Personalbedarfsberechnung „zugestandenen“ Bearbeitungsdauer - abgebildet in der ersten Spalte nach Minuten - sortiert sind):
Angenommene Bearbeitungsdauer (in Minuten) pro Verfahren | Art der Strafsache | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2023/2024 |
---|---|---|---|---|---|---|
25.623 | Umweltschutz-, Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren (1. Instanz) | 5 | 9 | 3 | 1 | -66,67% |
6.049 | Sonstige allgemeine Strafsachen (1. Instanz) | 61 | 66 | 50 | 51 | +2,00% |
12.524 | Schwurgerichtssachen | 6 | 9 | 5 | 13 | +160,00% |
561 | Berufungen gegen Urteile des Strafrichters (Erwachsene) | 147 | 144 | 133 | 111 | -16,54% |
1.134 | Berufungen gegen Urteile des Schöffengerichts (Erwachsene) | 64 | 43 | 52 | 50 | -3,85% |
9.195 | Strafsachen gegen Jugendliche/Heranwachsende und Jugendschutzsachen (1. Instanz) | 16 | 17 | 10 | 2 | -80,00% |
620 | Berufungen vor der Kleinen Jugendstrafkammer | 5 | 1 | 10 | 4 | -60,00% |
1.471 | Berufungen vor der Großen Jugendstrafkammer | 18 | 27 | 22 | 22 | - |
247 | Beschwerden in Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Sachen | 204 | 188 | 181 | 221 | +22,10% |
505 | Verfahren vor der Großen Strafvollstreckungskammer | 12 | 9 | 15 | 28 | +86,67% |
183 | Verfahren vor der Kleinen Strafvollstreckungskammer, Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz | 609 | 593 | 524 | 634 | +21,00% |
159 | Führungsaufsichtssachen | 83 | 95 | 65 | 96 | +47,69% |
Auffällig ist - neben der deutlichen Zunahme der Schwurgerichtssachen - die Entwicklung der Eingänge in den Verfahren, in denen das Landgericht als Strafvollstreckungskammer zuständig ist.
Als sog. Kleine Strafvollstreckungskammer entscheidet das Landgericht klassischerweise über die Aussetzung von Restfreiheitsstrafen zur Bewährung und andererseits in Verfahren, in denen sich inhaftierte Personen nach dem Strafvollzugsgesetz gegen belastende Maßnahmen innerhalb des Vollzugs wenden. Als sog. Große Strafvollstreckungskammer ist das Landgericht gefordert, wenn es um die Frage der Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung und die Notwendigkeit des Antritts der Sicherungsverwahrung nach verbüßter Freiheitsstrafe geht.
In beiden Bereichen sind deutliche Anstiege in 2024 gegenüber den Vorjahren zu verzeichnen. In der Großen Strafvollstreckungskammer ist mit 28 Verfahren im Jahr 2024 Vier-Jahres-Höchststand erreicht. Gleiches gilt für die Verfahren vor der Kleinen Strafvollstreckungskammer und Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz. Mit 634 Verfahren im Jahr 2023 ist der bisherige Höchststand von 609 Verfahren im Jahr 2021 deutlich übertroffen - bei noch 593 Verfahren in 2022 und 524 Verfahren in 2023. Auch wenn der Wert in 2023 der niedrigste der letzten vier Jahre ist und damit den Anstieg auf 634 Verfahren in 2024 sicher ganz besonders augenfällig werden lässt, zeigt ein Vergleich der letzten vier Jahre, dass mit 634 Verfahren ein ausgesprochen hoher Wert erreicht ist.
Beim Landgericht Gießen haben auch im abgelaufenen Geschäftsjahr zahlreiche Strafverfahren in erster Instanz stattgefunden, die besondere Komplexität und besonderen Umfang aufwiesen. Der Tatsache, dass sich der Umfang von Strafverfahren auch in der Anzahl von Hauptverhandlungstagen niederschlägt, wird in der Belastungsmessung dadurch Rechnung getragen, dass die Anzahl der Hauptverhandlungstage für ein konkretes Strafverfahren seit 2023 ermittelt wird und als zusätzlicher Faktor in die Gesamtbelastung eingepreist wird. Dazu wird die Anzahl der Hauptverhandlungstage mit einer Minutenzahl von 180 multipliziert und die Summe daraus addiert zu der für dem Strafverfahren zugemessenen Bearbeitungsdauer (z.B. - siehe oben - bei Schwurgerichtsverfahren 25.623 Minuten).
Die nachfolgende Übersicht zeigt dabei, über wie viele Hauptverhandlungstage sich die Strafverfahren erstreckt haben. Sie ist damit auch ein kleiner Gradmesser für Verhandlungsintensität, umgekehrt aber auch für die Verhandlungs- und Verfahrensdauer der erstinstanzlichen Strafsachen.
Erstinstanzliche Strafverfahren und Anzahl der Hauptverhandlungstage:
Anzahl Hauptverhandlungstage | 2023 | 2024 |
---|---|---|
1 | 9 | 8 |
2 | 12 | 5 |
3 bis 5 | 25 | 26 |
6 bis 10 | 16 | 8 |
11 bis 20 | 2 | 3 |
21 bis 50 | 1 | 2 |
51 und mehr | 0 | 0 |
Die Übersicht zeigt, dass der Großteil erstinstanzlicher Strafverfahren in vergleichsweise kurzer Dauer erledigt werden konnten.
26 Strafverfahren konnten mit einem Aufwand von 3 bis einschließlich 5 Hauptverhandlungstagen erledigt werden. Insgesamt 13 Verfahren konnten mit maximal 2 Hauptverhandlungstagen abgeschlossen werden. Bei den länger dauernden Strafverfahren erreichten 3 Verfahren in 2024 eine Dauer zwischen 11 und 20 Hauptverhandlungstagen, 2 weitere die Dauer von 21 bis 50 Hauptverhandlungstagen.
In dieser Statistik nicht berücksichtigt ist ein im April 2021 begonnenes, äußerst komplexes Schwurgerichtsverfahren gegen zwei Angeklagte, das im Jahr 2025 nach mehr als 120 Hauptverhandlungstagen durch Urteil abgeschlossen werden konnte.
IV. Zusammenfassung und Ausblick
Das Landgericht Gießen hat das Geschäftsjahr 2024 bei in etlichen Bereichen gestiegener und durchweg hoher Belastung erfolgreich gemeistert.
Die Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen wird das Landgericht vor Herausforderungen stellen. Nachdem alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Vergangenheit durch ihren großen Einsatz dazu beigetragen haben, dass die elektronische Akte in Zivilsachen ruhig, besonnen und erfolgreich umgesetzt wurde, besteht die begründete Hoffnung, dass dies auch bei der elektronischen Akte in Strafsachen gelingen wird.
Ich danke allen am Landgericht Tätigen für ihren Einsatz für den Rechtsstaat.
Mein aufrichtiger Dank gilt schließlich allen, die sich in den Gremien für das Wohl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einsetzen: Dem Personalrat, dem Richterrat, den Gleichstellungsbeauftragten und den Vertreterinnen und Vertretern der Menschen mit Behinderung.
Gießen im August 2025
gez.
Die Präsidentin des Landgerichts
Sabine Schmidt-Nentwig