Vor dem Landgericht Frankfurt am Main klagt eine Privatperson in einem Zivilprozess gegen den Hersteller eines Impfstoffes gegen das SARS-CoV-2-Virus. Die Klägerin behauptet, durch die Verabreichung des Vakzins habe sie einen Herzschaden erlitten. Außerdem leide sie seit der Impfung an Leistungseinbußen und Konzentrationsstörungen. Das Aktenzeichen lautet: 2-12 O 264/22.
I. Termin
Die 12. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf:
Freitag, den 28. April 2023, 10 Uhr, Raum 123, 1. Stock, Gebäude A.
Es sind keine Zeuginnen oder Zeugen geladen worden. Weitere Termine wurden bisher nicht bestimmt. Mit einem Urteil ist an diesem Tag noch nicht zu rechnen.
Ein zunächst auf den 15. März 2023 anberaumter Termin wurde aufgehoben.
II. Medienberichterstattung
Für die Medienberichterstattung gilt das Folgende:
Ton-, Film- und Fotoaufnahmen sind im Verhandlungssaal ausschließlich vor Beginn und nach der Verhandlung, nicht aber in den Pausen zulässig. Im unmittelbaren Eingangsbereich des Verhandlungssaales sind sie nicht gestattet.
Für Ton-, Film- und Fotoaufnahmen im Sitzungssaal ist ein Pool zu bilden. Poolführer sind eine öffentlich-rechtliche Fernsehanstalt (ARD oder ZDF und deren Regionalsender), ein privater Fernsehsender sowie eine Fotoagentur. Die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten und die privaten Fernsehsender sowie die Fotoagenturen können sich bis spätestens 14. April 2023 auf jeweils einen Poolführer einigen und diesen der Pressestelle des Gerichts mitteilen. Sollte während dieser Zeit kein Vorschlag erfolgen, werden der oder die Poolführer durch die Pressestelle des Landgerichts bestimmt. Die Poolführer haben den anderen Fernsehsendern und Fotoagenturen ihr Bildmaterial zur Verfügung zu stellen.
Im Übrigen ist eine Akkreditierung für das Verfahren nicht notwendig.