Amtsgericht Wiesbaden

Körperlicher Übergriff auf Busfahrer

Ein 74-jähriger Wiesbadener hat sich am 15.05.2025 wegen Körperverletzung und Beleidigung vor dem Amtsgericht Wiesbaden zu verantworten.

Nach dem in der Anklageschrift vom 14.01.2025 dargestellten Sachverhalt soll der Angeklagte am 19.08.2024 mit einem Wiesbadener Bus der Linie 14 gefahren sein. Wegen eines Bremsvorgangs des Busfahrers, mit dem der Angeklagte offensichtlich nicht einverstanden war, beschwerte sich der Angeklagte bei dem später geschädigten Busfahrer.

Hierbei soll der Angeklagte geäußert haben: “Du sollst froh sein, dass Du in Deutschland sein darfst, eigentlich sollst Du zurück nach Afrika gehen.“

Hierbei bezog sich der Angeklagte augenscheinlich auf die Hautfarbe des Busfahrers.

Da sich der Busfahrer durch die Worte des Angeklagten in seiner Ehre verletzt fühlte, forderte er diesen auf, den Bus zu verlassen.

In der Folge soll es zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen beiden Personen gekommen sein, in deren Verlauf der Angeklagte dem Busfahrer mit der Faust in das Gesicht geschlagen habe, so die Anklage.

Als eine Zeugin dem Geschädigten beistehen wollte, habe der Angeklagte in Richtung des Busfahrers sowie der Zeugin erklärt: „Wir sind hier nicht in Afrika und die Zeugen mögen dorthin zurückkehren.“

Der Angeklagte soll die Zeugin später mit seiner Krücke traktiert haben wodurch diese mit dem Kopf gegen die Scheibe des Busses geschlagen sei und hierdurch eine Beule sowie Schmerzen davongetragen habe.

Die Hauptverhandlung in diesem Verfahren findet am Donnerstag, den 15.05.2025 um 10:30 Uhr in Saal 0.005 statt.

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