Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Medienhinweise im Strafverfahren gegen Abdullah Ö.

Nr. 31/2022

In dem Staatsschutzverfahren gegen Abdullah Ö. wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung wurde der Beginn der Hauptverhandlung verlegt auf den 11.4.2022, 9.30 Uhr, Saal 165 Gebäude C.

Die bekannt gemachten Bedingungen für die Medienvertreter haben sich gemäß der neu gefassten sitzungspolizeilichen Verfügung des Vorsitzenden vom 4.4.2022 geändert:

Es stehen wieder alle vorhandenen Sitzplätze auf der Pressetribüne zur Verfügung (60 Plätze). Der Eingang zur Pressetribüne befindet sich in der Konrad-Adenauer-Str. 20. Der Saal öffnet 60 Minuten vor Sitzungsbeginn.

Alle Personen, die sich im für Zuschauer und/oder Medienvertreter vorgesehenen Bereich des Sitzungssaals aufhalten, haben eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2/KN95 ohne Ausatemventil zu tragen. Dies gilt auch für geimpfte Personen.

Ton-, Bild- und Filmaufnahmen sind nur jeweils 15 Minuten vor den angesetzten Sitzungen erlaubt. Es besteht keine Poolregelung.

Internetfähige Geräte dürfen im Offline-Modus im Sitzungssaal verwendet werden.

Pressesprecherin

Dr. Gundula Fehns-Böer

Richterin am OLG

Oberlandesgericht Frankfurt am Main

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