Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Medienhinweise zur Urteilsverkündung im Verfahren gegen Franco A.

Lesedauer:1 Minute

Die Urteilsverkündung im Staatsschutzverfahren gegen Franco A. ist - derzeit - für den 08.07.2022, 10:00 Uhr, Saal 165 C geplant. Der Eingang zum Saal erfolgt für Medienvertreter über die Konrad-Adenauer-Straße 20.

Für Medienvertreter stehen 60 Plätze im Saal auf der Pressetribüne zur Verfügung. Der Saal öffnet um 08:30 Uhr.

Im Saal und auf der Tribüne besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung des Standards FFP2/KN95.

Im Saal ist das Mitführen von elektronischen Geräten im Offline-Betrieb gestattet.

Hinsichtlich des Bild- und Videomaterials besteht eine Poollösung (Presseinformation vom 10.05.2021 sowie Presseinformation vom 17.05.2021). Folgendes Poolführer wurden bestimmt:

  • Für die öffentlich-rechtlichen FernsehanstaltenHessischer Rundfunk,  Herr  Klaus Heinzenberger, klaus.heinzenberger@hr.de, Telefon: +49 69 1552547
  • Für die privaten Fernsehanstalten: RTL, Frau Jennifer Bauer, sales@rtl.de, Telefon: +49 69 71678135
  • Für die Videoaufnahmen  Nicht-TVThomson  Reuters,  Herr  Tilman Blasshofer, tilman.blasshofer@thomsonreuters.com, Telefon: +49 30 220133663 
  • Für die Presse- und Bildagenturen: DPA, Herr Jan Brinkhus, brinkhus.jan@dpa.com, Telefon: +49 69 271634100
  • Für die freien Fotografen: BILD, Herr Fredrik von Erichsen, fredrik.erichsen@bild.de, Telefon: +49 69 848484242

Bild- und Tonaufnahmen während der Sitzung sind untersagt.

Pressesprecherin

Dr. Gundula Fehns-Böer

Richterin am OLG

Oberlandesgericht Frankfurt am Main

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