In einem vor dem Schöffengericht Wiesbaden anhängigen Strafverfahren hat sich eine 53-jährige Wiesbadenerin zu verantworten. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden wirft ihr räuberischen Diebstahl und Körperverletzung vor.
Nach dem in der Anklageschrift vom 28.08.2023 dargestellten Sachverhalt soll die Angeklagte am 27.07.2023 in den Geschäftsräumen des Aldi-Marktes in Taunusstein eine Packung Himbeeren sowie zwei Packungen Milch im Gesamtverkaufswert von 5,43 Euro gestohlen haben.
Nach Verlassen des Geschäfts habe sich die Frau zu ihrem PKW begeben und sei dabei von einem Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes verfolgt worden. Dieser habe die Angeklagte, unter Vorhalt seines Sicherheitsdienstausweises, angesprochen, nachdem sie in ihr Fahrzeug eingestiegen war.
Ein Schließen der PKW Tür durch die Angeklagte, um zu flüchten, sei durch den Sicherheitsmitarbeiter zunächst verhindert worden. Die Angeklagte habe jedoch den Motor ihres Fahrzeugs gestartet und sei rückwärts aus der Parklücke herausgefahren, obgleich der Geschädigte noch seinen Arm an der PKW-Tür gehabt habe.
Der Geschädigte habe nunmehr seinen Arm zurückgezogen, was der Angeklagten die Möglichkeit gegeben habe die Tür zu schließen.
Um ein Wegfahren der Angeklagten dennoch zu verhindern, habe sich der Geschädigte vor den PKW der Angeklagten gestellt.
Die Angeklagte sei jedoch auf den Sicherheitsmitarbeiten zugefahren, was diesen dazu zwang zur Seite zu springen. Die Angeklagte sei anschließend vom Tatort geflüchtet.
Die Handlungsweise der Angeklagten habe zu Verletzungen des Geschädigten geführt. Durch das Zuseitespringen habe er nunmehr Probleme mit seinem rechten Knie, zudem habe er zwei kleine Wunden am linken Unterarm erlitten, mit dem er ein Schließen der Autotür durch die Angeklagte habe verhindern wollen.
Der Geschädigte war bis 31.07.2023 krankgeschrieben.
Die Hauptverhandlung in diesem Verfahren findet am Donnerstag, den 06.06.2024 um 09:00 Uhr in Saal 0.003 statt.